Heilberufe
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Mit unserem „Heilberufe/Heilwesen Blog“, möchten wir allen Ärzten, einen kurzen Überblick über wichtige Versicherungstipps aufzeigen.
Detailliertere Themen und Heilnebenberufe, haben wir ganz unten in separaten Blogbeiträgen verlinkt.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen oder eine individuelles Angebot zu diesem -oder anderen Themen-wünschen! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Oder Nutzen Sie unsere kostenfreie, fachliche Expertise als Ansprechpartner für Ihre bereits bestehenden Versicherungen.
Und so funktioniert´s: Gleichwohl ob Sie bei der AXA, Allianz, Inter, HDI, Janitos, BGV, etc. sind und egal ob es um Ihre Firmenversicherungen, die Cyberversicherung, Autoversicherungen, Wohngebäudever-sicherung, oder um die Berufsunfähigkeitsversicherung geht.
- beauftragen Sie uns mit der Übertragung Ihrer bestehenden Versicherungen
- auf Wunsch analysieren wir Ihre aktuellen Verträge bzw. Ihren Bedarf
- setzten mit Ihnen zusammen Prioritäten & erstellen für Sie ein individuelles Paket
- anschließend gehen wir mit Ihnen gemeinsam die enthaltenen Leistungen durch und überprüfen Ihre Verträge regelmäßig
- So können Sie jederzeit sicher sein, die für Sie optimale Versicherungslösung zu haben
Viel Spaß beim lesen.
CMO Versicherungsmakler Karlsruhe
Rechtsschutz für Heilberufe
Egal ob Arzt, Apotheker, Heilpraktiker etc.: als Angehöriger des Heilwesens können Sie schnell in einen Rechtsstreit verwickelt werden.
Ursachen kann es viele geben: Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstöße gegen das Datenschutzgesetz. Auch die Gefahr, sich strafrechtlichen Vorwürfen stellen zu müssen, steigt stetig.
Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu.
Mit einer Heilwesen-Rechtsschutzversicherung, haben Sie einen Starken Partner an Ihrer Seite!
FÜR WEN IST DIE HEILWESEN-RECHTSCHUTZ und WAS IST VERSICHERT?
Für alle niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und – je nach gewähltem Versicherer – anderen Berufsgruppen, die dem Feld des Heilwesens zugeordnet werden können (z.B. Ergotherapeuten, Psychologen, Tierärzte, Hebammen, etc.)
Versichert sind die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der recht-lichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.
WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
- Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit uns (oder dem Rechtsschutzversicherer) zu suchen.
So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungs-umfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.
Heilwesen – Schadenbeispiele Rechtsschutz aus der Praxis:
WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?
Dieser wertvolle Schutz rundet Ihre Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten ab und stärkt Ihnen in nahezu allen Rechtsgebieten den Rücken. Hier sollte an alle wichtigen Bausteine gedacht werden. Bedingt durch die nahe Tätigkeit am Menschen, sehen sich Ärzte immer häufiger auch mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert (Spezial-Straf-Rechtsschutz).
Der Praxis-Vertrags-Rechtsschutz hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn es bei einem der vielen Verträge, die für den Betrieb einer eigenen Praxis nötig sind, zu Streitigkeiten kommt.
Der Regress-Rechtsschutz ist eine sinnvolle Erweiterung des Sozialrechtsschutzes, der Ihnen Waffen-gleichheit beschert, wenn z. B. eine Krankenkasse der Ansicht ist, dass Sie ohne begründeten Anlass Ihr Arzneimittelbudget überschritten haben. Ein umfangreicher Rechtsschutz lässt Sie ruhiger schlafen
Mit einer Ärzte-Regressversicherung können Sie sich gegen die Forderungen der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. So eine Versicherung kommt im Wesentlichen für tatsächlich regresspflichtige Fälle auf (z. B. unwirtschaftliche Überweisung
von Patienten zur Diagnostik, unwirtschaftliche Verordnung von Hilfs-, Heil- und Arzneimitteln u.ä.).
Neben der Berufshaftpflicht sollte das passende Gegenstück -die Heilwesen Rechtsschutz- bei keinem Arzt fehlen. Dieser wertvolle Schutz rundet Ihre Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten ab und stärkt Ihnen in nahezu allen Rechtsgebieten den Rücken.
Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
Als Arzt setzt man ein hohes Maß an Vertrauen in Sie. Entsprechend hoch ist Ihre Verantwortung für das Wohl Ihrer Patienten. Selbst dem erfahrensten Mediziner kann im Laufe seiner Tätigkeit ein Missgeschick passieren.
Ein Mal falsch gehandelt, ein Mal falsch entschieden und die Folgen für Sie können verheerend sein – finanziell und juristisch. Etwa jede zweite Klage gegen einen Mediziner hat Erfolg. Eine Berufs-haftpflicht stärkt Ihnen den Rücken und lässt Sie nicht im Regen stehen, wenn Patienten zu Anspruchstellern oder Klägern werden.
FÜR WEN EIGNET SICH DIE BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG und WAS IST VERSICHERT?
Diese Versicherung ist für Ärzte aller Fachrichtungen ein absolutes Muss. Sie ist im Heilberufe-Kammergesetz für alle Ärzte vorgeschrieben, die ihren Beruf ausüben. Auch für angestellte Ärzte und bei Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit (wie Rente, Arbeitslosigkeit, Elternzeit) ergibt sich in der Regel ein ärztliches Restrisiko im alltäglichen Leben, z.B. aus Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen oder Freundschaftsdiensten im Verwandten- und Bekanntenkreis.
Da über die Privathaftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz besteht, besteht hier grundsätzlich Versicherungsbedarf.
Versichert ist die gesetzliche Haftung, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihrer versicherten Praxis/Tätigkeit entstehen kann.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Berufshaftpflichtversicherung Entschädi-gungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.
Die Prüfung, ob es eine rechtliche Grundlage für die Forderungen eines Anspruchstellers gibt, ist eine weitere wesentliche Funktion der Berufshaftpflicht („Abwehrfunktion“ oder auch „passiver Rechtsschutz“).
Unberechtigte Ansprüche werden hierüber abgewehrt – wenn nötig auch vor Gericht mit Übernahme der entstehenden Kosten.
Unter den Versicherungsschutz fallen alle Praxisinhaber sowie Mitarbeiter (auch angestellte Ärzte) und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.) eines niedergelassenen Arztes.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. VERSICHERBAR?
Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.
NICHT VERSICHERTE GEFAHREN UND SCHÄDEN
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.: Schäden,
- die man selbst erleidet
- welche vorsätzliche herbeigeführt sind
- die nicht dem berufsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
auch für spezielle Behandlungen muss Versicherungsschutz geprüft
werden.
Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte – Schadenbeispiele aus der Praxis
Praxis-Ausfallversicherung
Steht Ihr Praxisbetrieb nach einem Schadensfall (z.B. ein Leitungswasserschaden oder ein Brand) wegen nötiger Renovierungsarbeiten still, springt für den entgangenen Umsatz eine Betriebsunterbrechungsversicherung ein.
(in unserem Ärzte-Heilwesen-Praxisversicherung-BLOG, haben wir bereits ausgiebig informiert)
Diese kann mit und ohne Absicherung des Gewinns abgeschlossen werden.
Was aber, wenn Sie selbst erkranken?
Ohne Ihre Arbeitskraft steht der Betrieb ebenfalls still und die Kosten laufen weiter. Ein evtl. vorhandenes Krankentagegeld füllt nur die Lücke des Ihnen persönlich entgehenden Einkommens, reicht also auch nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken.
Mit einer Praxisausfallversicherung können Sie auch hier Vorsorge treffen.
Interessant: die Leistungen aus einem solchen Vertrag unterliegen als Versicherungsleistungen auch nicht der Einkommensteuerpflicht.
Unfallversicherung für Heilberufe – spezielle Gliedertaxen
Ärzte sind in hohem Maße auf die Funktionalität ihrer Sinne angewiesen. Diese können bei einem Unfall aber schnell in Mitleidenschaft gezogen werden. Unfallversicherungen mit spezieller Gliedertaxe für Ärzte gehen auf diese besondere Situation ein und sorgen für die nötige Absicherung.
Hier sind die Entschädigungssätze auch bei vergleichsweise geringen Schädigungen sehr hoch. Speziell bei Ärzten/Heilberufen sollte die Unfallversicherung individuell – mit Ihren persönlichen Anforderungen zusammengesellt werden!
In unseren Unfallversicherungstarifen für Heilberufe, liegt das Hauptaugenmerk auf die Absicherung von Hand, Daumen und Zeigefinger.
Weitere wichtige Details „im Kleingedruckten“:
- keine Obliegenheitsverletzung bei verspäteter Schadenmeldung (bis 12 Monate)
- hohe Erstattungen bei kosmetischen Operationen, Kur-und Rehabillitationskosten
- entfall des Mitwirkungsanteils !!
- Eigenbewegungen
- Infektionen, Vergiftungen und allergische Reaktionen
- Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen
- u.v.m.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Im täglichen Umgang mit kranken Menschen besteht natürlich eine ungleich höhere Gefahr, sich ebenfalls mit einer Krankheit zu infizieren, als für den „Normalbürger“.
Infizieren Sie sich mit einer schweren Krankheit, kann bereits diese Infektion dazu führen, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte ohnehin als „must have“ vorhanden sein. Die meisten Bedingungen am Versicherungsmarkt leisten allerdings nur dann, wenn im Zuge einer Erkrankung der gewohnte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Wirklich sinnvollen Schutz kann Ihnen daher nur einer der wenigen Tarife bieten, in deren Bedingungs-werk eine sog. Infektionsklausel verankert ist. Oft werden nach dem Abschluss eines solchen Vertrags die ursprünglich vereinbarten Konditionen nicht weiter überprüft, obwohl sich das Einkommen über die Jahre erfreulich verändert hat.
Ein regelmäßiger BU-Check dieses existenzsichernden Vertrags, ist daher dringend anzuraten.
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