Arzt – eigene Praxis

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IHRE EIGENE PRAXIS. GROSSE CHANCE -GROSSE EIGENVERANTWORTUNG

Mit der „Niederlassung“ als praktizierende/r Ärztin oder Arzt, haben Sie eine Entscheidung fürs Leben getroffen und eine große Chance ergriffen. Neben dem Motiv, anderen Menschen zu helfen, beschreiten Sie auf dem Weg in die Selbst-ständigkeit auch wirtschaftliches Neuland.

In finanzieller Hinsicht kann die wirtschaftliche Unabhängigkeit zu einer enormen Verbesserung führen. Gleichzeitig tragen Sie nun aber auch große Verantwortung für ihre Mitarbeiter.

Wir wünschen Ihnen an dieser Stelle viel Erfolg mit Ihrer eigenen Praxis!

Damit alles nach Plan verläuft, sollten Sie im Vorfeld einige Unwägbarkeiten beachten und über die Absicherung von Risiken nachdenken:

  • Wie wird reagiert, wenn Patienten oder Krankenkassen nicht zahlen?
  • können Sie für sich selbst vorsorgen, ohne im Falle einer Insolvenz alles wieder zu verlieren?
  • Was passiert, wenn Sie krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen?
  • Wer hilft, wenn Ihr Eigentum durch ein Unwetter oder ein Versagen der Technik geschädigt wird?

Sie sehen, es gibt eine ganze Reihe von Punkten, die bedacht werden müssen.

ABSICHERUNG IHRER PRAXIS

Berufshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung, bei Ärzten besser bekannt als Berufshaftpflicht-versicherung, ist die wichtigste aller Versicherungen und unbedingt notwendig für jeden Arzt. Sie kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten, also dem Patienten, gegenüber verursacht werden.

Darüber hinaus überprüft die Versicherung eventuell geforderten Schadenersatz und wehrt nicht gerecht-fertigte Ansprüche ab. Die Kosten eines Zivilprozesses werden ebenfalls von der Versicherung getragen.

Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z.B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen.

Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Praxis auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.

Praxisinhaltsversicherung

Die Einrichtung einer Arztpraxis kann – je nach Fachgebiet – Investitionen in Millionenhöhe verlangen.

Lesen Sie hierzu auch unseren BLOG zum Thema PRAXISVERSICHERUNG oder RADIOLOGEN .

Wenn Betriebseinrichtung z. B. durch Feuer oder einen Einbruch beschädigt wird bzw. abhanden kommt, ist nicht nur das folgende organisatorische Chaos für den laufenden Praxisbetrieb schädlich. Ganz gleich, ob es sich um Büromöbel, Computer, oder Medikamentenvorräte handelt:

Die finanziellen Folgen durch Ersatzbeschaffungen können sich schnell zu existenziellen Problemen des Betriebes auswachsen.

Die Inhaltsversicherung deckt diese Schäden bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme ab und ersetzt die Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung der Gegenstände. Sie kann als
die „Hausratversicherung der Arztpraxis“ angesehen werden.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Wurde Ihr Betrieb wie in der Inhaltsversicherung beschrieben, Opfer eines versicherten Schadens, der den Praxisbetrieb lahmlegt oder zumindest einschränkt, kann es finanziell problematisch für Sie werden.

Denn Ihre laufenden Kosten wie Miete, Leasingraten, Personalkosten, etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden. Die einfache Inhaltsversicherung deckt aber nur den materiellen Schaden ab. An dieser Stelle greift die Betriebsunterbrechungsversicherung, denn sie ersetzt die entstehenden Kosten nach dem Eintritt eines versicherten Schadens. Die Versicherungssumme ist hier nach Ihrem Jahresumsatz kalkuliert, weshalb eine Überprüfung und Anpassung in regelmäßigen Zeitabständen immer ratsam ist.

Praxisausfallversicherung

Doch was passiert, wenn Sie durch einen Unfall, Krankheit oder amtliche Anordnung Ihrer Tätigkeit nicht nachkommen können? Ein normaler Produktionsbetrieb könnte auch ohne die Anwesenheit des „Chefs“ den Betrieb aufrechterhalten.

Wenn Sie als behandelnder Arzt und persönlicher Leistungserbringer als Haupteinnahmequelle Ihrer Praxis ausfallen, muss diese vorerst geschlossen oder eine Vertretung gefunden werden.

Die fixen Kosten fallen auch während dieser Zeit an. Die Ausfallversicherung hat die Besonderheit,
dass sie auch bei Krankheit und Unfall die laufenden Kosten, auch für eine Vertretung, ersetzen kann.

Elektronikversicherung

Für den alltäglichen Praxisbetrieb werden heute viele medizinische Geräte benötigt. Über die Inhaltsversicherung sind diese gegen Schäden, wie z.B. Feuer oder Leitungswasser, versichert.

Was passiert, wenn ein Gerät wegen falscher Handhabung außer Betrieb ist oder gestohlen wird?

Hierfür ist der Abschluss einer Elektronikversicherung nötig. Sie sichert Schäden durch Fehlbedienung, einfachen Diebstahl oder Unachtsamkeit ab. Auch der Punkt Datensicherung ist wichtig. Denn wenn z.B. die Festplatte des PCs mit der Patientenkartei defekt ist, steht die Praxis still. Hohe Kosten für eine Daten-rettung müssten aus eigener Tasche bezahlt werden.

Mit der Erweiterung für anfallende Datenwiederherstellung von Elektronik lässt sich aber auch dieses
Feld abgedecken. Nicht zuletzt mit Blick auf die immer strenger werdenden Datenschutzbestimmungen und den anhaltenden Siegeszug der Digitalisierung sollten Sie evtl. auch gleich über eine Absicherung
gegen Cyber-Risiken nachdenken.

Rechtsschutzversicherung

Eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Berufshaftpflichtversicherung, die Ihnen bei Schadenersatzansprüchen Dritter hilft, ist eine Rechtsschutzversicherung für Ihre Praxis.

Sie unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer eigenen Ansprüche. Das betrifft z.B. Streitigkeiten aus
Verträgen. Sie bekommen ebenfalls juristischen Beistand im Arbeitsrecht als Arbeitgeber – oder denken Sie nur an den Regress-Rechtsschutz, wenn es um (Rück-)Forderungen der Krankenkassen geht.
Selbstverständlich sind der Privat- und der Verkehrsbereich sowie andere Bereiche ebenfalls absicherbar.

Cyberversicherung

Cybercrime ist leider längst fester Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen und Praxen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist.

Schützen Sie sich entsprechend gegen derartige Angriffe.

Absicherbar sind die Haftpflichtanprüche gegenüber Dritten, die aus dem Missbrauch der Daten ent-standen sind. Aber auch die finanziellen Folgen, die Ihrer Praxis z. B. durch einen Fall von Ransomware o.Ä. entstehen, können abgesichert werden. Ein moderner Schutz für die moderne Zeit, in der wir leben.

IHRE PERSÖNLICHE ABSICHERUNG

Neben der Absicherung der Risiken im Praxisalltag müssen Sie aber auch an sich selbst denken.

Krankenversicherung

Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit können Sie sich grundsätzlich entscheiden, ob Sie sich zukünftig privat krankenversichern möchten.

Der Wechsel in die Private Krankenversicherung eröffnet Ihnen als Freiberufler die Möglichkeit, sich leistungsstärker und auch evtl. beitragsgünstiger zu versichern. Neben Ihren individuellen
Leistungswünschen muss auch Ihre persönliche familiäre Situation mit berücksichtigt werden, um den richtigen Versicherungsschutz zu entwickeln.

Krankentagegeld

Da Sie keinen Arbeitgeber mehr haben, greift auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mehr.

Der Abschluss eines frühzeitigen Krankentagegeldes ist daher auf jeden Fall empfehlenswert. Im
Leistungsfall erhalten Sie dann nach der vereinbarten Karenzzeit den versicherten Tagessatz.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Ihre Arbeitskraft stellt eine solide Basis für Ihren Lebensstandard dar. Besonders bei Ärzten spielen hier noch weitere Faktoren eine große Rolle, denn nicht nur der Gesundheitszustand ist ausschlaggebend für eine Berufsunfähigkeit.

Rentenalter abgestimmt sein. Besteht bereits ein solcher Vertrag, sollte er unbedingt überprüft werden. Ist die Rentenhöhe noch ausreichend?

Viele Versicherer bieten in bestimmten Grenzen eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung, die man bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ziehen kann.

  • Bietet das Bedingungswerk wichtige, individuelle Regelungen für freiberuflich tätige Ärzte?
  • Wurde der Versicherungsschutz auch unter steuerlichen Aspekten geprüft?

Infos zum „BU-CHECK“

Es gibt hier eine ganze Reihe von Punkten, die als niedergelassener Arzt bedacht werden sollte. Berufsunfähigkeitsschutz ist in jedem Fall eine der wichtigsten Absicherungen!

Unfallversicherung

Als Freiberufler können Sie sich freiwillig über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichern. Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Berufs- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten.

Weitere Leistungen sind die Übernahme von Heilbehandlungskosten, Nachsorgekosten, Witwen- und Waisenrente sowie Organisation der Rehabilitation. Weitere Vorteile der gesetzliche Unfallversicherung sind der günstige Beitrag und der Verzicht auf Gesundheitsfragen.

Die private Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung, die auch als alleinige Alternative gewählt werden kann

Klar, für die private Unfallversicherung spricht die 24-Stunden-Deckung, die Ihnen nicht nur in der Arbeitszeit oder auf den Arbeitswegen Schutz bietet. Die spezielle Gliedertaxe für Ärzte und die Möglichkeit, den Schutz individuell auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, macht die private
Unfallversicherung zu einer wichtigen Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Beispielsweise: Finger, Daumen, Hände höher zur versichern!

Dread Disease/Schwere Krankheiten Vorsorge

Nicht immer führt eine schwere Erkrankung auch automatisch dazu, dass eine Berufsunfähigkeit eintritt. Allerdings kann eine längere Schonungszeit nötig werden.

Gerade als Freiberufler, dessen Einkommen unmittelbar mit der erbrachten Arbeitsleistung in Zusammen-hang steht, können einige Monate, in denen nur wenige Stunden täglich gearbeitet werden kann, schnell schmerzhaft spürbare Einkommenseinbußen bedeuten.

Diese Vorsorge zahlt bei der Diagnose einer der versicherten Krankheiten einen von Ihnen festgelegten Betrag an Sie aus. Die Zahlung erfolgt einmalig. Neben einer Verwendung zum Ausgleich von Einkommensverlust, kann die Kapitalleistung z. B. auch dafür gedacht sein, die Kosten eines Praxisvertreters zu kompensieren.

Risikolebensversicherung

Bei der Vorsorgeplanung sollte auch an die eigenen Hinterbliebenen gedacht werden. Was passiert, wenn Sie als „der Versorger“ versterben? Ihrer Familie würde von heute auf morgen ein großer Teil der monatlichen Einnahmen fehlen und die Kosten für die Grundversorgung wären evtl. nicht mehr gedeckt.

Mit der Risikolebensversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine bestimmte Versicherungssumme für den Todesfall abzusichern. Der Tod eines nahe stehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine
belastende Zeit, in der vieles andere in den Hintergrund rückt. Doch zumindest für eine Übergangszeit sind Ihre Hinterbliebenen abgesichert, damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch finanzielle
Sorgen hinzu kommen.

Die Risikolebensversicherung ist aber nicht nur für die Hinterbliebenenabsicherung interessant!

Wenn Sie Anschaffungen für die Praxis tätigen und nicht alles aus eigener Tasche bezahlen können, bleibt oft nur noch die Aufnahme eines Darlehens. Die Banken bestehen hier allerdings auf Sicherheiten, für den Fall, dass Zahlungen des Darlehensnehmers nicht mehr nachgekommen wird.

Hierfür kann die Risikoversicherung als Sicherheit hinterlegt werden. Der Darlehensgeber wird durch die Abtretung begünstigt und die noch offene Darlehenssumme über Versicherungssumme
beglichen, sofern diese ausreichend hoch vereinbart wurde.

Altersvorsorge

Altersvorsorge ist ein Thema, das viele Menschen gerne vor sich her schieben. Die Zeit bis zur Rente erscheint noch lang, da hat es doch noch ein paar Jahre Zeit hat, sich damit zu befassen. Oft genug ist das Ergebnis, dass auch erfolgreiche, nieder-gelassene Ärzte im Alter nur sehr geringe Rücklagen haben, von denen sie dann ihr Leben im Alter bestreiten müssen.

Mit der Einführung der Basisrente („Rürup„) wurde Freiberuflern hier ein sehr gutes Mittel an die Hand gegeben, um Altersvorsorge zu betreiben. Hier können auch sehr große Sparbeiträge steuerlich in Ansatz
gebracht werden. Auch im Falle einer Insolvenz ist Kapital in einer Basisrente nicht pfändbar. Das Geld ist also bis zur Rente sicher.

Die Versicherungen für Ihre Praxis zu managen muss nicht kompliziert sein!

Nutzen Sie unsere kostenfreie und fachliche Expertise als Ansprechpartner auch für Ihre bereits bestehenden Versicherungen.

„Alles aus einer Hand“ – natürlich auch in Absprache Ihres Steuerberaters!

Und so funktioniert´s: Gleichwohl ob Sie bei der AXA, Allianz, Inter, HDI, Janitos, BGV, etc. sind und egal ob es um Ihre Praxisversicherungen, Cyberversicherung, Autoversicherungen, Wohngebäudeversicherung, oder um die Berufsunfähigkeitsversicherung geht.

  • beauftragen Sie uns mit der Übertragung Ihrer bestehenden Versicherungen
  • auf Wunsch analysieren wir Ihre aktuellen Verträge bzw. Ihren Bedarf
  • setzten mit Ihnen zusammen Prioritäten & erstellen für Sie ein individuelles Paket
  • anschließend gehen wir mit Ihnen gemeinsam die enthaltenen Leistungen durch und überprüfen Ihre Verträge regelmäßig
  • So können Sie jederzeit sicher sein, die für Sie optimale Versicherungslösung zu haben

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage.

Mit besten Empfehlungen

CMO Versicherungsmakler Karlsruhe

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