Unter allen Arbeitnehmergruppen genießt der Berufsstand der Beamten einen gewissen Sonderstatus. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beamten den Staat in all seinen Aufgabengebieten funktionsfähig halten sollen.
Es wäre schlicht nicht praktikabel, mit jedem Regierungswechsel sämtliche Mitarbeiter aller Behörden gegen andere, mit dem gerade passenden Parteibuch, auszutauschen.
Neben Chaos in der öffentlichen Verwaltung wäre auch eine massive Störung der inneren Sicherheit die Folge.
Die Übernahme sogenannter "hoheitlicher Aufgaben" durch Beamte sichert der Bevölkerung ein funktionierendes Heimatland - und das unabhängig von der Regierung und dem politischen Kurs.
Der Beamtenapparat mit all seinen großen und kleinen Verwaltungseinheiten funktioniert nach dem Prinzip der Alimentation:
Ein Beamter stellt seine Arbeitskraft in den Dienst des Staates und dieser garantiert ihm dafür lebenslang ein angemessenes Auskommen. Als Repräsentant seines Dienstherrn muss der Beamte allerdings gewisse Einschränkungen seiner Grundrechte hinnehmen (z. B. kein Streikrecht).
Dies wirkt sich teilweise auch auf sein Privatleben aus: z. B. Auswirkung Straffälligkeit auf die grundsätzliche Eignung als Beamter).
Auch hinsichtlich der Ruhestands- und Krankenversorgung sowie der Haftung für beruflich verursachte Schäden bestehen große Unterschiede zwischen Beamten auf der einen Seite und Angestellten und Arbeitern auf der anderen.
Dies gilt auch für Richter und Soldaten, deren Dienstverhältnis beamtenähnlich ist. All diese Besonderheiten müssen berücksichtigt werden, damit es im Schadenfall aufgrund fehlender Versicherung nicht zu bösen Überraschungen kommt.
In 3 einfachen Schritten zur richtigen -gesellschaftsunabhängigen- Beamtenabsicherung
Die Besoldung eines Beamten richtet sich nach dem Alimentationsprinzip.
Damit trägt der Dienstherr die Verpflichtung, Beamte während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen, einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen.
Das Alimentationsprinzip ist auch der Grund dafür, dass Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Anteilige Krankheitskosten, Ruhegehalt als Pensionär, Absicherung bei Dienstunfällen etc. - der Dienstherr beteiligt sich grundsätzlich immer, jedoch führt dies nicht unbedingt zu einer umfassenden Absicherung. Vor allem in den ersten Dienstjahren steht es um die staatliche Versorgung eines Beamten ausgesprochen schlecht.
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