Beamtenanwärter | Beamte

Zum Start des neuen Anwärterlehrgangs im September beschäftigen wir uns im in diesem Beitrag mit allen wichtigen Absicherungsmöglichkeiten für den öffentlichen Dienst.

Unter allen Arbeitnehmergruppen genießt der Berufsstand der Beamten einen gewissen Sonderstatus. In wenigen Tagen startet der nächste Beamtenanwärterlehrgang.

Wir möchten Ihnen nachfolgend einen kurzen Abriss über die Besonderheiten geben.

Die Phasen des Beamtenverhältnisses

Ein Beamter durchläuft während seiner aktiven Dienstzeit im Normalfall drei Phasen (eigentlich vier, wenn man die Pensionierung dazuzählt): Die Verbeamtung auf …

  1. Widerruf
  2. Probe
  3. Lebenszeit
  • 1. Verbeamtung auf Widerruf: Der Beamte asolviert seine Ausbildung zum einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst. Er führt die Diensbezeichnung Anwärter -oder Referendar im höheren Dienst. Das Dienstverhältnis endet mit Bestehen bzw. Nichtbestehen der Laufbahnprüfung.
  • 2. Die Verbeamtung auf Probe: Nach erfolgreichem Bestehen der Laufbahn-prüfung (Abschlussprüfung) wird er zum Beamten auf Probe.
  • 3. …auf Lebenszeit: Diesen Status erhält der Beamte nach Ende der Probezeit. Ein bestimmtes Alter ist seit 2009 nicht mehr nötig. Die Eignung für diesen Status wird durch Beurteilungsgespräche während der Probezeit durch den Vorgesetzten festgestellt.

Grundsätzliches bei Absicherung und Versorgung ist in jedem dieser drei Phasen identisch, einzelne Punkte unterscheiden sich jedoch teilweise gravierend.

Unwichtig für welche Beamtenlaufbahn Sie sich entschieden haben: Sie benötigen in jedem Falle eine ganz besondere Absicherung!

Besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Dienstunfähigkeits- und Krankenabsicherung legen.

1.Beihilfe und freie Heilfürsorge | Krankenversicherung

Anders als beim Angestellten übernimmt der Dienstherr beim Beamten nicht die Hälfte der Beiträge zu einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Beamte erhält eine anteilige Erstattung der anfallenden Behandlungs-kosten.

Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem jeweiligen Beihilfesatz, welcher sich wiederum nach den Beihilfevorschriften des Bundes bzw. des Landes richtet. Kinderreiche Beamte und Pensionäre erhalten eine höhere Erstattung.

Auch Ehegatten und Kinder eines Beamten haben über diesen grund-sätzlich einen Anspruch auf Beihilfe (keine eigene Krankenversicherung bzw. noch vorhandene Kindergeldberechtigung vorausgesetzt)

Der Anwärter hat die Möglichkeit, den nicht seitens der Beihilfe über-nommenen Teil der anfallenden Kosten über eine private Kranken-versicherung abzudecken.

Der Erstattungssatz kann bei solchen Tarifen auch an die Beihilfe-gegebenheiten angepasst werden (z.B. bei Eintritt in den Ruhestand).

Natürlich kann man sich auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Diese Variante wird allerdings nur in Ausnahmefällen gewählt, da u.a. trotz nur hälftiger Kostenerstattung der volle Beitragssatz vom Beamten selbst getragen werden muss. Oder wenn für Sie beispielsweise aufgrund des Gesundheitszustandes keine private Krankenversicherung möglich ist, z. B. bei psychischen Krankheiten.

Wenn Sie Beamter auf Probe sind, greift die Öffnungsaktion der PKV einiger Versicherer und Sie genießen dann in jedem Fall Versicherungsschutz mit maximal 30 Prozent Risikozuschlag – da kein Antragssteller aus Risiko-gründen abgelehnt werden kann.

Soldaten und Bundespolizisten genießen für die Zeit ihres aktiven Diensts freie Heilfürsorge.

In vielen Bundesländern trifft dies auch auf Polizeianwärter zu. Da die medizinische Versorgung komplett abgesichert wird, benötigen Sie hier keinen gesonderten Krankenversicherungsschutz.

Nach Ende Ihrer Dienstzeit erhalten Soldaten – abhängig von der Dauer ihrer Dienstzeit – für eine Übergangszeit das sogenannte Leibgedinge.

Während des Bezugs dieser Geldleistung entsteht dem Beamtenauch ein 70 prozentiger Beihilfeanspruch, der zusammen mit dem Leibgedinge wegfällt, wenn die Übergangszeit ausläuft.

Ehepartner und Kinder eines Empfängers freier Heilfürsorge haben einen regulären Beihilfeanspruch.

Leider wird oft außer Acht gelassen, dass auch Angehörige dieser Berufsgruppen eine Pflegepflichtversicherung haben müssen. Es empfiehlt sich daher, zusammen mit der Pflegeversicherung auch eine Anwartschaft auf Krankenversicherung abzuschließen.

Benötigt der Beamte die Krankenversicherung, kann er die Anwartschaft ohne erneute Gesundheitsprüfung auf einen vollwertigen Krankenversiche-rungstarif umstellen.

Große und kleine Anwartschaft

Die Anwartschaft ist im Prinzip eine Versicherung ohne Versicherungs-schutz. Der Anwärter sichert sich Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt. Man unterscheidet zwischen einer großen Anwartschaft und einer kleinen.

Am Anfang steht bei beiden eine Prüfung des Gesundheitszustandes. Diesen gegenwärtigen Gesundheitszustand sichert der Versicherungsnehmer ab, sodass bei Aktivierung der Versicherung keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgen muss.

Bei einer großen Anwartschaft sichert man sich zusätzlich das Eintrittsalter.

Sollten Sie bereits jetzt wissen, dass Sie erst sehr viel später einen aktiven Krankenversicherungsschutz benötigen – Sie bspw. während der Laufbahn freie Heilfürsorge genießen- raten wir unbedingt zu einer großen Anwartschaft!

2. Dienstunfähigkeit – Berufsunfähigkeit

Auch wenn man hin und wieder Argumentationsversuchen begegnet, mit denen der ein oder andere Versicherer versucht, ein Defizit in seinem Produktportfolio zu übertünchen, lässt sich der kleine aber wesentliche Unterschied nicht aus der Welt schaffen:

  • Eine Berufsunfähigkeit ist im vorgegebenen Umfang gegenüber der Versicherung ärztlich nachzuweisen (vgl. Musterbedingungen GDV)
  • Darüber, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt, entscheidet eine Behörde (vgl. § 47 BBG)
Ein Problem taucht nun auf, wenn die Behörde eine Dienstunfähigkeit erkennt, obwohl die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit gemäß den Versicherungsbedingungen nicht vorliegen.

Hätten Sie „nur“ die Berufsunfähigkeitsversicherung, stünden Sie nun vor einer bösen Überraschung.

Der Kern einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist also, dass sich die Versicherung bezüglich des Vorliegens der Leistungsvoraussetzung dem Urteil der Behörde unterwirft. Nicht wenige Versicherer möchten das.

Da ist es kaum verwunderlich, dass es nur eine kleine Anzahl von Versicherungsunternehmen gibt, die überhaupt eine Dienstunfähigkeitsklausel anbieten – manchen der typischen Beamtenversicherer sucht man hier übrigens vergebens.

Deshalb: Lassen Sie sich objektiv und unabhängig beraten!

Aufgepasst: Besonders für junge Beamtenanwärter ergibt sich zum Schlagwort Versorgung bei Dienstunfähigkeit eine nicht zu unterschätzende Problematik:

Beamte auf Widerruf befinden sich noch in der Ausbildung !!

Während dieser Zeit ist lediglich der Dienstunfall versichert und der junge Beamtenanwärter hat somit eine 100 prozentige Versorgungslücke bei Verlust seiner Dienstfähigkeit.

Analog dazu hat der Beamte auf Probe auch noch nicht den Status auf Lebenszeit erreicht und würde im Leistungsfall entlassen werden – anteiligen Anwartschaften würden an die Deutsche Rentenversicherung ausgelagert werden.

Eine „echte“ Versorgung hat also nur der Beamte auf Lebenszeit. Dieser profitiert dann – abgesehen von 60 Monaten zu erfüllender Anwartzeit- ungeachtet von Alter und Dienstzeit – auch von der Mindestversorgung.

Mit zunehmenden Dienstjahren (vor Eintritt einer Dienstunfähigkeit) wird diese nach und nach bis zum Regelruhegehalt ausgebaut.

Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die ihre Tätigkeit nicht nur verwaltend, sondern auch körperlich ausführen, gibt es sogenannte berufs-bezogene Dienstunfähigkeitsklauseln. Die dort hinterlegten Formulierun-gen beinhalten jeweils eine spezielle Dienstunfähigkeit, die auf die ausgeübte Tätigkeit abzielt.

Hierzu zählen beispielsweise die Polizeidienst- und Justizvollzugs-dienstunfähigkeit. Auch Feuerwehrbeamte und Soldaten (Zeit- und Berufssoldaten) sowie Zöllner und Bundespolizeibeamte können solche Spezialklauseln abschließen.

Bei diesen speziellen Dienstunfähigkeitsklauseln sind die Leistungs-kriterien bereits dann erfüllt, wenn der Beamte den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an seinen Dienst (z.B. das Tragen von Atemschutzgeräten bei Feuerwehrbeamten) nicht mehr genügt und seine Dienstfähigkeit nicht innerhalb eines Jahres wiederhergestellt werden kann.

Quelle: VEMA

Wir empfehlen beim Beamten auf Widerruf und dem Beamten auf Probe, die Rentenhöhe am tatsächlichen Nettobezug anzulehnen.

3. BEZÜGE IM ALTER

Der Beamte im Ruhestand erhält ein Ruhegehalt.

Dieses kann nach 40 Jahren rund 70 Prozent seiner letzten Bezüge betragen, die er im aktiven Dienst noch erhielt. Erreicht ein Beamter keine 40 Dienstjahre, fallen seine Ruhebezüge geringer aus.

Grundlage der Berechnung sind nur die ruhegehaltsfähigen letzten Bezüge. Auch wenn die Beamtenversorgung in diesem Bereich merklich über dem Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung liegt, tut sich mit 30 Prozent weniger Einkommen eine große Lücke auf, die fast zwangsläufig zu Einschränkungen führen wird.

Da erst in den letzten Jahren Rücklagen für die Ruhestandsversorgung von Beamten gebildet werden, belasten Sie bis zum Ableben die Finanz-haushalte.

Die Kürzungen der letzten Jahre sind ein deutliches Zeichen, wo hier der Weg hingehen wird. Dass Beamte in den Kreis der für Riester förderfähigen Personen aufgenommen wurden, ist nicht ohne Grund passiert.

Wie bei allen anderen Bevölkerungsgruppen, heißt es auch beim Beamten:

Spare fürs Alter. Je früher man beginnt, eine Altersvorsorge aufzubauen, desto weniger muss man sparen.

Der Zinseszins-Effekt belohnt jeden, der sich früh für seine unvermeidbare Altersvorsorge entscheidet.

Bis auf die betriebliche Altersvorsorge stehen dem Beamten alle Möglich-keiten offen, die beim Alterssparen staatlich gefördert werden – sei es durch Zulagen und/oder bessere steuerliche Behandlung.

Auch als Staatsdiener sollten Sie sich nicht allein auf den Staat verlassen, wenn es um Ihre finanzielle Zukunft geht

Sorgen Sie selbst für Ihr Alter vor!

4. HAFTUNG FÜR DIENSTSCHÄDEN

Bedienstete im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die sie Dritten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen (Paragraph 839 BGB).

Gerade dann, wenn Personen geschädigt oder Vermögensschäden verursacht werden, können schnell hohe Schadenersatzforderungen auf sie zukommen. Auch gegenüber ihrem Dienstherren können sie haftpflichtig gemacht werden, wenn sie diesen schädigen (Paragraph 75 Bundes-beamtengesetz).

Eine auf Ihren konkreten Bedarf abgestimmte Diensthaftpflicht übernimmt die Prüfung, Regulierung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadenersatzforderungen. Nach Art der Tätigkeit kann die Erweiterung um echte Vermögensschäden, den Verlust von Dienstausrüstung oder Regress für die Beschädigung eines Dienstwagens, sinnvoll sein.

Je nach benötigtem Umfang und gewähltem Versicherungsunternehmen kann eine Diensthaftpflichtdeckung evtl. als Anhängsel einer Privathaft-pflichtversicherung dargestellt werden.

Es gibt allerdings auch separate Diensthaftpflichttarife.

Unabhängig von der Gestaltung benötigt z. B. bei Eheleuten jeder Beamte seine eigene Deckung.

Ein wichtiger Hinweis:

Die am Markt verfügbaren Diensthaftpflichttarife bieten in der Regel noch keine Deckung für echte Vermögensschäden, die aus der dienstlichen Tätigkeit heraus verursacht werden.

Diese müssen normalerweise gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden oder – vor allem bei größeren Versicherungssummen (z.B. als Grundbuchbeamter, in der Verwaltung, etc.) – über eine separate Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert werden.

5. IM FALL EINES UNFALLS

Beamte sind – bedingt durch die besondere Art ihres Dienstverhältnisses – über keine der Sozialversicherungen abgesichert.

Auch unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen sie nicht. Erleidet der Beamte im Dienst einen Unfall, der zu bleibenden Schäden führt, greift die Dienstunfallfürsorge.

Hier gibt es keine bundeseinheitliche Regelungen, weshalb wir empfehlen, hier die eigene Absicherung im Gespräch mit dem Dienstherren und/ oder Ihrer Gewerkschaft zu klären.

Zur grundsätzlichen Orientierung können die Paragraphen 35 bis 37 des Bundesbeamtenversorgungsgesetzes dienen. Egal welche Form der Absicherung greift, findet eine Auszahlung immer nur für die Dauer der erlittenen Beeinträchtigung (fürs Erwerbsleben) als Zusatz zu den regelmäßigen Bezügen, bzw. als Ersatz dafür, statt.

Große Kosten, die aus einer Invalidität entstehen können, werden von der Dienstunfallfürsorge nicht abgedeckt – können aber über eine private Unfallversicherung abgesichert werden.

Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen, Ihr Lebensumfeld so umzugestalten, dass Sie mit einer unfallbedingt erworbenen Behinderung möglichst optimal leben können.

Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an – hierzu kann auch spezielles Sportgerät gehören.

Diese Absicherungs kann daher unzweifelhaft zu den notwendigen Versicherungen gezählt werden. Ein Abschluss ist daher unbedingt empfehlenswert.

Exkurs: Der Beamtenstand kurz erklärt

Unter allen Arbeitnehmergruppen genießt der Berufsstand der Beamten einen gewissen Sonderstatus. Dahinter steckt der Gedanke, dass die Beamten den Staat in allen seinen Aufgabengebieten funktionsfähig halten.

Es ist schlicht nicht praktikabel, mit jedem Regierungswechsel sämtliche Mitarbeiter aller Behörden gegen andere mit dem gerade passenden Parteibuch auszutauschen.

Neben Chaos in der öffentlichen Verwaltung wäre auch eine massive Störung der inneren Sicherheit die Folge. Die Übernahmen sogenannter „hoheitlicher Aufgaben“ durch Beamte sichert der Bevölkerung ein funktionierendes Heimatland – und das unabhängig von der Regierung und dem politischen Kurs.

Alimentation

Der Beamtenapparat mit all seinen großen und kleinen Verwaltungs-einheiten funktioniert nach dem Prinzip der Alimentation:

Ein Beamter stellt sich in den Dienst des Staates und dieser garantiert ihm ein lebenslanges angemessenes Auskommen mit dem Einkommen.

Damit trägt der Dienstherr die Verpflichtung, Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen.

Als Repräsentant seines Dienstherren muss der Beamte allerdings gewisse Einschränkungen seiner Grundrechte hinnehmen (z.B. kein Streikrecht).

Diese wirken sich teilweise auch auf sein Privatleben aus – z.B. Auswirkung Straffälligkeit auf Beamteneignung.

Auch hinsichtlich Ruhestands- und Krankenversorgung und Haftung für beruflich verursachte Schäden ist beim Beamten alles anders als bei Angestellten und Arbeitern – wie bereits oben geschrieben.

Anteilige Krankheitskosten, Ruhegehalt als Pensionär, Absicherung bei Dienstunfällen etc. – der Dienstherr beteiligt sich grundsätzlich immer, jedoch führt dies nicht unbedingt zu einer absolut umfassenden Versorgung.

Wir wünschen Ihnen privat & beruflich viel Glück, Freude, und vor allem: GESUNDHEIT!!

Ihre CMO Makler Karlsruhe

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