Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung, gehören wohl zu den Themen, die jeder gerne aufschiebt – oder gleich völlig verdrängt.

Und doch kann der Zeitpunkt kommen, an dem genau diese Dokumente vonnöten sind. Das, dass im übrigen nicht mit dem Alter zu tun hat, zeigen alleine die täglichen Nachrichten über schwere Unfälle im Straßenverkehr oder Sport. 

 

Nehmen Sie sich in guten Tagen die Zeit, diese Fragen für sich und Ihre Angehörigen zu klären.

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung etwas zu tun – das entscheidet jeder für sich. Allerdings sollte klar sein, dass sich im Fall der Fälle sehr wahrscheinlich eine bislang fremde Person um die persönlichen Angelegenheiten kümmern wird.

Vollmachten & Verfügungen

Vorsorgevollmacht

mit dieser bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer genau benannten Situation alle oder bestimmte Aufgaben zu erledigen

Betreuungsverfügung

nach bspw. Unfall, Infarkt, Demenz,…kann schnell die Situation eintreten, dass der Betroffene nicht mehr handlungsfähig ist und eine andere Person für ihn/sie handeln muss

Patientenverfügung

wird für den Fall erfasst, in dem eine Person ihren Willen nicht mehr selbstbestimmt erklären kann

Sorgerechtsverfügung

Im Falle des Todes der Eltern kann hier festgelegt werden, wer sich um die Kinder kümmern bzw. wer das ausdrücklich nicht tun soll

Themenvideos:

Zu diesen doch sehr sensiblen Themen möchten wir gerne auf folgende Ausschnitte hinweisen:

*Die Videos werden über eine Verlinkung zu Youtube abgespielt. Die Rechte an den Videos liegen bei YouTube. Beim Ausführen des Links werden Sie auf die Website von YouTube weitergeleitet. Für die Löschung der Videos, die Abrufbarkeit und für den Inhalt wird keine Haftung übernommen. Die Videos wurden nicht auf der Seite eingebettet.

Das Erstellen von Vorsorgevollmachten & Patientenverfügungen muss nicht kompliziert und teuer sein.

Über unsere Fullservice-Partnerseite von Jura Direkt, stellen wir Ihnen geprüfte Fragebögen zur Verfügung. Diese bilden die Grundlage zur Erstellung Ihrer persönlichen und rechtssicheren Vollmachten und Verfügungen durch Fachanwälte.

Nachdem Ihre Unterlagen digitalisiert werden, erfolgt die zeitgleiche Registrierung im Vorsorgeregister der Bundes­notarkammer. So kann z.B. das Betreuungsgericht im Notfall schnell erkennen, dass und wie Sie vorgesorgt haben und wo Ihre Unterlagen lagern.

Wir beraten Sie im persönlichen Termin unverbindlich und gehen auf Ihre Wünsche ein.