Wen und Was definieren wir im Heilnebenberuf?

Dieses Branchenkonzept ist für Heilnebenberufe aller Fachrichtungen.

Hierzu zählen z.B. Pfleger, Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Masseure, Logopäden, ambulante Pflegedienste, etc.,

Patienten setzen ein hohes Maß an Vertrauen in Sie. Entsprechend hoch ist Ihre Verantwortung für deren Wohl. Selbst mit langjähriger Berufserfahrung ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Missgeschick passieren kann.

Ein Mal falsch gehandelt, ein Mal falsch entschieden und die Folgen für Sie können verheerend sein – finanziell und juristisch.

Wir haben uns den Markt des Heilnebenberufe-Versicherungskonzept genauer für Sie geprüft und können auch hier außergewöhnliche Konzepte bieten.

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Versicherungscheck für Heilnebenberufe

Sie sind als Masseur, Physiotherapeut, Heilpraktiker, Logopäde, im ambulanten Pflegedienst oder anderen Heilnebenberufen tätig? Vermeiden Sie Doppelversicherungen und sparen Sie nicht am falschen Ende. Unsere Experten stehen Ihnen bei der Einführung mit Rat und Tat zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

In 3 einfachen Schritten zur richtigen Versicherungsbetreuung für Heilnebenberufe

1. KONTAKT

Kontaktieren Sie uns für einen kostenlosen Beratungstermin.

2. TARIF FINDEN

Gemeinsam finden wir den für Ihren Beruf passenden Tarif.

3. ANTRAGSSTELLUNG

Wir erledigen die Antragstellung bei der Versicherungsgesellschaft und übernehmen alle weiteren Schritte. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

Auszug wichtiger Versicherungen für Heilnebenberufe

  • Berufshaftpflichtversicherung

  • Heilwesen-Rechtsschutzversicherung

  • Betriebsunterbrechungsversicherung

  • Praxis-Inhaltsversicherung

  • Cyberversicherung

  • Berufsunfähigkeitsversicherung mit aktueller Infektionsklausel

  • u.v.m.

Auszug aus dem Sonderkonzept in der Betriebshaftpflicht im Heilnebenberuf:

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Berufshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens.

Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.

 

Sonderkonzept: Bis 15 Mitarbeiter fallen unter die Mindestprämie!

Unter den Versicherungsschutz fallen alle Praxisinhaber, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen wie Praktikanten, Ferienjobber!

 

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Auszüge zum nachlesen aus unseren unzähligen Blogs und Newslettern für Heilnebenberufe / Heilwesen:

Als langjährige Ärztebetreuer einer privaten Krankenversicherung, sind wir nicht nur um Versicherungslücken von Arztpraxen bestens vertraut - immer mehr Anfragen und Mandate aus dem Heilnebenberuf konnten wir in den letzten Jahren genauso zeichnen.

Nutzen auch Sie unsere kostenfreie, fachliche Expertise als Ansprechpartner für Ihre Versicherungen und übertragen Sie uns Ihren aktuellen Vertrag in unsere Betreuung.

Ihr Vertrag wird auf Sinn, Nutzen und Prioritäten von uns geprüft - anschließend erstellen wir für Sie ein individuelles Paket.

Wir sind flexibel und bieten Beratungstermine in unseren Büros im Raum Karlsruhe, sowie in Ihrem Unternehmen vor Ort.
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Die CMO Makler sind immer für Sie da! 

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