Heilnebenberuf: Wen und Was definieren wir darunter?
Der Begriff Heilnebenberuf umfasst alle Gesundheits- und Pflegeberufe, die außerhalb der klassischen ärztlichen Tätigkeit agieren. Dieses umfassende Branchenkonzept richtet sich an Heilnebenberufe sämtlicher Fachrichtungen.
Dazu zählen unter anderem:
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Pflegekräfte & ambulante Pflegedienste
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Physiotherapeuten
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Heilpraktiker
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Masseure
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Logopäden
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und viele weitere therapeutische und pflegerische Berufsgruppen
Warum ist der Heilnebenberuf so besonders?
Als Fachkraft im Heilnebenberuf tragen Sie täglich eine enorme Verantwortung. Ihre Patienten vertrauen Ihnen ihr körperliches und seelisches Wohl an. Dieses Vertrauen verpflichtet – denn selbst erfahrene Fachkräfte sind nicht vor Fehlern gefeit.
Ein Moment der Unachtsamkeit oder eine unglückliche Entscheidung kann schwerwiegende finanzielle und rechtliche Folgen haben. Deshalb ist ein professioneller Versicherungsschutz für Ihren Heilnebenberuf unverzichtbar.
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Auszug aus dem Sonderkonzept in der Betriebshaftpflicht im Heilnebenberuf:
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Berufshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens.
Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.
Sonderkonzept: Bis 15 Mitarbeiter fallen unter die Mindestprämie!
Unter den Versicherungsschutz fallen alle Praxisinhaber, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen wie Praktikanten, Ferienjobber!
Auszüge zum nachlesen aus unseren unzähligen Blogs und Newslettern für Heilnebenberufe / Heilwesen:
Als langjährige Ärztebetreuer einer privaten Krankenversicherung, sind wir nicht nur um Versicherungslücken von Arztpraxen bestens vertraut - immer mehr Anfragen und Mandate aus dem Heilnebenberuf konnten wir in den letzten Jahren genauso zeichnen.
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Ihr Vertrag wird auf Sinn, Nutzen und Prioritäten von uns geprüft - anschließend erstellen wir für Sie ein individuelles Paket.
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