Dem Verwalter obliegen alle Rechte und Pflichten aus dem Bereich der Hausverwaltung. Diese Rechte und Pflichten sind zum einen im Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG, niedergeschrieben und zum anderen zwischen dem Verwalter und der Gemeinschaft vertraglich geregelt.

Ordnungsgemäße Verwaltung nach § 21 WEG

Der Verwalter ist zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung der unten stehenden Punkte verpflichtet.

Im Prinzip sind Hausverwalter und Wohnungseigentümer also verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Gemeinschaftseigentum gepflegt wird, der finanzielle Wert so gut es geht erhalten bleibt, die Eigentümer Zugang zur Infrastruktur haben und vor allem gut versichert sind.

 

Wir haben uns den Markt der Hausverwalter-Versicherungskonzepte für Sie geprüft und können Ihnen außergewöhnliche Lösungen bieten.

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Ihren aktuellen WEG-Vertrag von uns betreuen lassen

Wir übernehmen Ihren bestehenden Vertrag in unsere Betreuung und überprüfen diesen auf Sinn & Zweckmäßigkeit. Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

1. KONTAKT

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2. TARIF FINDEN

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3. ANTRAGSSTELLUNG

Wir erledigen die Antragstellung bei der Versicherungsgesellschaft und übernehmen alle weiteren Schritte. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

Der Verwalter ist zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet. Dazu zählen folgende Punkte:

  • Die Aufstellung einer Hausordnung

  • Eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • Eine Feuerversicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie eine angemessene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für die Wohnungseigentümer

  • Die Kumulierung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage

  • Aufstellung eines Wirtschaftsplans

  • Die Duldung aller Maßnahmen, die den Wohnungseigentümern Zugang zur üblichen Infrastruktur (Wasser, Strom, Telefon etc.) ermöglicht

Dem Hausverwalter selbst können natürlich auch Fehler passieren - entweder aus Unachtsamkeit oder auch, weil er schlichtweg etwas vergessen hat. Für solche Fälle sollte er natürlich auch selbst gut abgesichert sein.

  • Vermögensschadenabsicherung
  • Firmenrechtsschutz
  • D&O
  • Cyber-Versicherung

Um all diese Versicherungen zu bündeln, bieten einige Versicherer auch entsprechende Hausverwalterkonzepte an. Diese Konzepte koppeln die unterschiedlichen Versicherungen und policieren sie in einem Versicherungsvertrag.

So muss sich der Hausverwalter nicht mit mehreren Gesellschaften auseinandersetzen, sondern hat alle Versicherungsangelegenheiten in einem einzigen Vertrag. Produktlösungen mit einfacher Tarifierung nach Wohneinheiten für die zu betreuenden Objekte respektive für das Portfolio der Hausverwaltung sind Kombinationsmöglichkeiten aus:

Wohngebäude- und/oder Inhaltsversicherung

Elementardeckung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Gewässerschadenhaftpflicht
Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter

weitere Zusatzbausteinen, je nach ausgewähltem Anbieter/Produkt

Bei einem kostenlosen Beratungstermin entsteht für Sie kein Risiko. Wir beraten jeden Kunden individuell und finden die für Sie beste Lösung in unseren Büros im Raum Karlsruhe. 

Wir haben nicht nur die Expertise im Versicherungsbereich, sondern auch ein exzellentes Netzwerk an Immobilienmaklern, Hausverwaltern und entsprechenden WEG-Hausverwalterkonzepten
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