Dem Verwalter obliegen alle Rechte und Pflichten aus dem Bereich der Hausverwaltung. Diese Rechte und Pflichten sind zum einen im Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG, niedergeschrieben und zum anderen zwischen dem Verwalter und der Gemeinschaft vertraglich geregelt.
Ordnungsgemäße Verwaltung nach § 21 WEG
Der Verwalter ist zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung der unten stehenden Punkte verpflichtet.
Im Prinzip sind Hausverwalter und Wohnungseigentümer also verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Gemeinschaftseigentum gepflegt wird, der finanzielle Wert so gut es geht erhalten bleibt, die Eigentümer Zugang zur Infrastruktur haben und vor allem gut versichert sind.
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Dem Hausverwalter selbst können natürlich auch Fehler passieren - entweder aus Unachtsamkeit oder auch, weil er schlichtweg etwas vergessen hat. Für solche Fälle sollte er natürlich auch selbst gut abgesichert sein.
- Vermögensschadenabsicherung
- Firmenrechtsschutz
- D&O
- Cyber-Versicherung
Um all diese Versicherungen zu bündeln, bieten einige Versicherer auch entsprechende Hausverwalterkonzepte an. Diese Konzepte koppeln die unterschiedlichen Versicherungen und policieren sie in einem Versicherungsvertrag.
So muss sich der Hausverwalter nicht mit mehreren Gesellschaften auseinandersetzen, sondern hat alle Versicherungsangelegenheiten in einem einzigen Vertrag. Produktlösungen mit einfacher Tarifierung nach Wohneinheiten für die zu betreuenden Objekte respektive für das Portfolio der Hausverwaltung sind Kombinationsmöglichkeiten aus:
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