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Kammerberufe : Recht, Steuer und Wirtschaft - Haftungsrisiken für rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Rechtsanwälte
  • Patentanwälte
  • Notare
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Steuerbevollmächtigte
  • beratende Volks- und Betriebswirte
  • vereidigte Buchprüfer

Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Denn: viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch unwiderruflich. Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, also Freiberufler. Bei diesen Fachleuten vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit verbundene Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen.

 

MINT -Haftungsrisiken Naturwissenschaftliche und technische Berufe

Hierzu definieren wir:

  • Architekten
  • Vermessungsingenieure
  • Handelschemiker
  • Lotsen und
  • Sachverständige

Sie als Experte Ihres Faches überzeugen mit professionellen Sachverstand, treffen wichtige Entscheidungen für Ihre Kunden und beraten diese vollumfänglich.
Doch gerade dieses hohe Maß an Verantwortung birgt auch große Gefahren. Denn Ihre Auskünfte, Empfehlungen und Entscheidungen sind folgenreich und manche auch nicht mehr revidierbar.

Doch was passiert, wenn Ihnen als Fachmann ein Fehler unterläuft? 

Wir haben für dieses Kammerberufe spezielle Deckungskonzepte und Sondervereinbarungen, welche sich nicht nur in der Prämie wieder finden.

 

Erfahrungen & Bewertungen zu CMO Makler Karlsruhe | Finanzberatung - Immobilienmakler - Versicherungsmakler GmbH

Vermögensschaden- & Betriebshaftpflicht für Kammerberufe

EXISTENZSICHERND! Unsere Experten stehen Ihnen bei der Einführung der individuellen Versicherung mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

1. KONTAKT

Kontaktieren Sie uns für einen kostenlosen Beratungstermin.

2. TARIF FINDEN

Gemeinsam finden wir den für Sie & Ihr Unternehmen passenden Tarif.

3. ANTRAGSSTELLUNG

Wir erledigen die Antragstellung bei der Versicherungsgesellschaft und übernehmen alle weiteren Schritte. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

  • Auskünfte erteilen, Rat gewähren

  • Dienstleistungen durchführen

  • Verträge vermitteln

  • Beurkunden

  • Gutachten erstellen

  • Gelder verwalten

und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachen können.

Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen, wie

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • unrichtige Auskünfte
  • falsche Prozessführung
  • unwirksame Vertagsgesteltunge

zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Tun entstehen, wie z.B.:

  • Fristversäumnisse
  • unvollständige Auskünfte
  • unterlassene Beantragungen
  • Nichtweiterleitungen

Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen geschützt.

  • fahrlässiger Steuerberater

Ein Mandant vertraute auf den Rat seines Steuerberaters, als es um eine größere Investition für eine Betriebserweiterung ging. Dessen umfangreiche Berechnungen zeigten dem Mandanten hohe steuerliche Vorteile auf, doch nach der Investition vergaß der Steuerberater, die Steuerbegünstigungen auch zu beantragen. Noch dazu stellten sich die Auskünfte und die Beratung im Nachhinein als teilweise fehlerhaft heraus.

  • beim Entladen

Der Auszubildende, dem das Entladen des Transporters aufgetragen wurde, stapelt die Kühlboxen zunächst neben dem Fahrzeug. Der Kistenstapel stellt sich als wenig stabil heraus als die oberste Kiste kippt und auf einen geparkten PKW fällt. Die Windschutzscheibe trägt einen Sprung davon, Kotflügel und Motorhaube eine Delle.

  • aus Vergesslichkeit

Der letzte Mitarbeiter im Büro macht beim Gehen zwar das Licht aus und verschließt die Tür – vergisst aber die Kaffeemaschine auszuschalten. Der winzige Rest Kaffee in der Kanne ist schnell verdunstet, die Wärme breitet sich aus, Plastik schmort und schließlich kommt es zum Brand. Das Feuer findet seinen Weg von der Küche auch noch in einen der Büroräume, bevor die Feuerwehr die Lage in den Griff bekommt. Die gemieteten Räume und die Fassade des Hauses leiden durch den Brand schwer. Durch das Löschwasser wird der Mieter im Stockwerk darunter geschädigt, durch den Rauch Mieter in höheren Stockwerken. Alle fordern bei der Firma Erstattung ihres jeweiligen Schadens.

  • Obacht, Verkehrssicherungspflicht

Frau Meier, eine ältere Dame, besucht am frühen Morgen die Firma. Ihre Reinigungskraft war trotz des zu erwartenden Kundenansturms gerade erst fertig geworden, sodass Frau Meier auf dem spiegelglatten, frisch gewischten Marmorboden ausrutscht und sich den Oberschenkelhalsknochen bricht. Die Kosten für den wochenlangen Krankenhausaufenthalt und die Folgebehandlungen - aufgrund einer dauerhaften Schädigung - trägt die Versicherung.

  • kurze Besorgungstour

Die Belegschaft wechselt sich bei der täglichen Morgentour ab. Die Tour beinhaltet die Fahrt zur Post, Frühstück für alle holen und ggf. Behördengänge oder Materialeinkauf. Wenn kein Schnee liegt, wird dazu das Firmenrad verwendet. Bei einer Tour ist die Mitarbeiterin ein wenig flott unterwegs und übersieht ein heranfahrendes Fahrzeug. Dieses muss ausweichen und rammt dabei eine Ampel. Fahrzeug und Ampel werden schwer beschädigt, die Stadt und der PKW-Fahrer fordern Schadensersatz.

  • Unachtsamkeit

In einer Beratungsfirma wird einem wartenden Kunden ein Kännchen Kaffee serviert. Aus Unachtsamkeit stolpert die Mitarbeiterin und lässt den Kaffee in den Schoß des Wartenden fallen. Dieser erleidet durch den sehr heißen Kaffee mittelschwere Verbrühungen. Hemd, Krawatte und Hose sind zudem verschmutzt. Die Krankenversicherung des Kunden nimmt die Firma wegen der entstandenen Heilbehandlungskosten in Regress. Der Kunde fordert ein Schmerzensgeld und die Erstattung der Reinigungskosten.

CMO Makler - Experten auf dem Gebiet der Kammerberufe & MINT

Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten.

Dies kann besonders Dienstleistungsunternehmen vor der Gefahr der Inregressnahme durch Kunden schützen, wenn diese auf einem überzogenen Anspruchsdenken in Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten beruht (wichtiger Abwehrschutz!).

Die Schadenssumme lässt sich meist anhand des höchstmöglichen denkbaren Schadens ermitteln. Das Risiko sollte deshalb genau analysiert und die Höhe der Deckungssumme am tatsächlichen "worst case" festgelegt werden.

Zudem empfiehlt es sich der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe & der Höhe als berechtigt,

wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.

die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht

Zahlung der Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen)

Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche

die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung

    Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen zum Abschicken des Formulars ausgefüllt werden.