Heilnebenberufe – Berufshaftpflicht

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Patienten setzen ein hohes Maß an Vertrauen in Sie. Entsprechend hoch ist Ihre Verantwortung für deren Wohl. Selbst mit langjähriger Berufserfahrung ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Missgeschick passieren kann.

Ein Mal falsch gehandelt, ein Mal falsch entschieden und die Folgen für Sie können verheerend sein – finanziell und juristisch. Eine Berufshaftpflicht stärkt Ihnen den Rücken und lässt Sie nicht im Regen stehen, wenn Patienten zu Anspruchstellern oder Klägern werden.

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG und WAS LEISTET DIESE?

Diese Versicherung ist für Heilnebenberufe aller Fachrichtungen, z.B. Pfleger, Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Masseure, Logopäden, ambulante Pflegedienste, etc., ein absolutes Muss.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihrer versicherten Praxis entstehen kann.

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Berufshaftpflichtversicherung Entschädigungs-zahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich
vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungs-summen und ggf. Selbstbeteiligungen.

Unter den Versicherungsschutz fallen alle Praxisinhaber, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs-gehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).

WELCHE GEFAHREN SIND VERSICHERT und WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Schadenersatz-ansprüchen Dritter. Die Berufshaftpflichtversicherung gilt innerhalb Deutschlands.

Dies trifft sowohl für die Praxen zu, wie auch für die Tätigkeit auf fremden Grundstücken (z.B. bei Hausbesuchen). Für Auslandsschäden gelten je nach Anbieter und Tarif spezielle Regelungen.

Hier sind die Auslandsregion, der Grund des Auslandsaufenthalts sowie auch die Dauer maßgeblich dafür, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht.

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?

  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche und
  • unberechtiger Ansprüche

In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.

SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS:

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WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?

Eine spezielle Heilwesen-Rechtsschutzversicherung mit Spezial-Straf-Rechtsschutz und Praxis-Vertrags-Rechtsschutz, sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit aktueller Infektionsklausel im Bedingungswerk.

Grundsätzlich erfolgt die Leistung aus solch einem BU-Vertrag erst dann, wenn z.B. eine Krankheit die Arbeit nicht mehr möglich macht. Ihrem Berufsstand kann aber bereits dann ein berufliches Tätigkeits-verbot ausgesprochen werden, wenn lediglich die Infektion mit einer Krankheit festgestellt wird.

Nur mit enthaltender Infektionsklausel leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bereits dann.

Warum mit Ihrer Berufshaftpflicht zu den CMO Maklern?

Wir haben spezielle Deckungskonzepte und Tarifmerkmale für beispielweise:

  • Ambulanter Pflegedienst
  • Psychologen und Psychologische Berater (keine Ärzte)
  • Masseure
  • Fußpfleger/Podologen
  • Ergotherapeuten
  • Heilpraktiker (inkl. kosmetischer Behandlungen)
  • Krankengymnasten
  • Physiotherapeuten
  • etc. etc.

mit Spezial-Tarifmerkmalen wie:

  • Abhandenkommen von Türschlüsseln und Codekarten Dritter bis zur Deckungssumme
  • Auslösen von Fehlalarmen
  • Forderungsausfalldeckung
  • Mietsachschäden durch sonstige Ursachen bis zur Deckungssumme
  • an kurzfristig gemietete und geliehenen beweglichen Sachen bis 300.000 Euro
  • Privat- und Hundehalterhaftpflichtversicherung (max. 2 Hunde) obligatorisch je Geschäfts- oder Praxisinhaber mitversichert
  • Nachhaftung für 10 Jahre
  • 20 Prozent Nachlass je Praxisinhaber bei Gemeinschaftspraxen
  • etc.

Ach ja – alles für eine Prämie unter 100 Euro im Jahr!!!

Weitere Interessanten Versicherungstipps fürs Heilnebenberufe, kann man auch aus unserem Heilwesen-BLOG nachlesen.

Sie sind als Masseur, Physiotherapeut, Heilpraktiker, Logopäde, im ambulanten Pflegedienst oder anderen Heilnebenberufen tätig?

Dann nutzen Sie unsere kostenfreie, fachliche Expertise als Ansprechpartner für Ihre bereits bestehenden Versicherungen.

Und so funktioniert´s: Gleichwohl ob Sie bei der AXA, Allianz, Inter, HDI, Janitos, BGV, etc. sind und egal ob es um Ihre Firmenversicherungen, die Cyberversicherung, Autoversicherungen, Wohngebäudever-sicherung, oder um die Berufsunfähigkeitsversicherung geht.

  • beauftragen Sie uns mit der Übertragung Ihrer bestehenden Versicherungen
  • auf Wunsch analysieren wir Ihre aktuellen Verträge bzw. Ihren Bedarf
  • setzten mit Ihnen zusammen Prioritäten & erstellen für Sie ein individuelles Paket
  • anschließend gehen wir mit Ihnen gemeinsam die enthaltenen Leistungen durch und überprüfen Ihre Verträge regelmäßig
  • So können Sie jederzeit sicher sein, die für Sie optimale Versicherungslösung zu haben

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage.

Mit besten Empfehlungen aus Karlsruhe

CMO Versicherungsmakler

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Wir beraten Sie im persönlichen Termin unverbindlich und gehen auf Ihre Wünsche ein.