Existenzgründung – Startup

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Existenzgründung -GROSSE CHANCEN – GROSSE EIGENVERANTWORTUNG

Mit der Entscheidung sich selbstständig zu machen, haben Sie eine große Chance ergriffen. Nicht nur in finanzieller Hinsicht kann die Selbstständigkeit zu einer enormen Verbesserung führen. Auch die innere Befriedigung, etwas Eigenes aufzubauen, der eigene Herr zu sein, kann nicht zu niedrig bewertet werden.

Wir wünschen Ihnen an dieser Stelle viel Erfolg mit Ihrer Unternehmung!

Dennoch kann jedem einmal ein Missgeschick passieren. Haben Sie bereits Mitarbeiter in Ihrem Startup, können Sie diese nicht immer überwachen.

  • Was kann man tun, wenn Kunden nicht zahlen?
  • Wie können Sie für sich selbst vorsorgen, ohne im Falle einer Insolvenz alles wieder zu verlieren?
  • Was passiert, wenn Sie krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen?

Sie sehen, es gibt eine ganze Reihe von Punkten, die bedacht werden müssen.

Wir möchten Ihnen hier zumindest eine kleine Übersicht der wichtigsten Bereiche liefern. Dies kann natürlich eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

BETRIEBLICHE RISIKEN der Existenzgründung

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit für jeden Existenzgründer. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden.

Darüber hinaus prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche
Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversiche-rung getragen.

Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z.B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden
mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatz-ansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen.

Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch zusätzlich persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Während die Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden, sowie daraus resultierende Vermögensschäden (z.B. Verdienstausfall) aufkommen, sind reine Vermögensschäden nicht versichert. Ursachen für echte Vermögensschäden können beispielsweise sein: Beratungsfehler, Fehlauskünfte, Fristversäumnisse, Planungsfehler, etc.

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf.

Für die meisten Kammerberufe (z.B. Steuerberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, usw.) ist das Vorhandensein einer solchen Haftpflichtdeckung eine Pflichtversicherung und somit Zulassungsvoraussetzung.
Ein Abschluss ist für jeden empfehlenswert, der beratend, planend, verwaltend oder betreuend tätig ist.

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung für den Betrieb. Wer sein Gewerbe in Geschäftsräumen betreibt, eine Werkstatt oder Lagerhalle unterhält, hat dort auch eine Betriebsein-richtung, die einen beträchtlichen Wert darstellen kann.

Ungeachtet dessen, ob es sich um Büromöbel, Computer, Maschinen, Werkzeuge oder Vorräte handelt, ist es immer problematisch, wenn Betriebseinrichtung z.B. durch Feuer oder einen Einbruch beschädigt wird bzw. abhanden kommt.

Auch bei gebraucht erworbenen Geräten in der Existenzgründung, kommen schnell hohe Belastungen auf Sie zu, wenn sie neu angeschafft werden müssen. Eine Inhaltsversicherung deckt im Rahmen der von Ihnen gewählten Gefahren die Kosten der Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Wurde Ihr Betrieb, wie in der Inhaltsversicherung beschrieben, Opfer eines versicherten Schadens, der den Geschäftsbetrieb lahmlegt oder zumindest vorübergehend lähmt, kann es problematisch für Sie werden, Ihre weiter laufenden Kosten zu decken.

Miete, Leasingraten, Personalkosten, etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden. Oft beinhaltet die Inhaltsversicherung bereits eine Betriebsunterbrechungsversicherung in einer Höhe, die dem versicherten Wert Ihrer Firmenausstattung -bei Existenzgründung- entspricht.

Sie greift bei den in der Inhaltsversicherung gewählten Gefahren.

Ist absehbar, dass Ihr Jahresumsatz diesen Wert übersteigt, sollte die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung entsprechend angepasst werden.

Eine interessante Alternative -zur hier vorgestellten klassischen Deckung- kann eine Existenzbetriebs-unterbrechungsversicherung (EBU) darstellen. Auch hier sind verschiedene Sachgefahren als Ursache der Betriebsunterbrechung mitversichert. Darüber hinaus ist aber auch der krankheitsbedingte Ausfall eines Firmenlenkers mit abgesichert. Die EBU stellt damit auch eine Alternative für ein Krankentagegeld dar und lässt sich als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.

Elektronikversicherung

Wer aus dem Ausfall von Elektronik hohe finanzielle Konsequenzen befürchten kann, sollte diese Form der Absicherung wählen. In der Elektronikversicherung können elektronische Geräte u.a. auch gegen Schäden durch Fehlbedienung, einfachen Diebstahl oder Unachtsamkeit versichert werden.

Je wichtiger ein Gerät bzw. eine Gerätegruppe in einem Unternehmen ist (z.B. die Medizinelektronik in einer Arztpraxis), desto umfangreicher sollte der Versicherungsschutz gewählt werden. Neben der Absicherung der reinen Sachschäden an den versicherten Dingen, ist eine Erweiterung um anfallende Datenwiederherstellungskosten und Software zusätzlich vereinbar.

Arbeitsmaschinenversicherung

Stationäre oder mobile Arbeitsmaschinen lassen sich im Rahmen einer Maschinenversicherung sehr umfangreich absichern. Grundsätzlich ist der Versicherungsumfang deutlich umfangreicher als in der
Inhaltsversicherung und umfasst u.a. auch Bedienungsfehler, Überlastung oder Betriebsmittelschäden.

Der Versicherungsschutz kann in gewissem Rahmen auf den jeweiligen Bedarf angepasst werden.

Werkverkehrsversicherung

Selten erscheint man bei seinen Kunden mit leeren Händen. In der Regel führt man Werkzeuge, Maschinen, Waren u.ä. mit sich. Kommt es während des Transports oder beim Be- und Entladen des Transportfahrzeugs zu einer Beschädigung der mitgeführten Dinge, oder wird bei einer Pause in den Transporter eingebrochen und Gerätschaften gestohlen, greift der Schutz der Werkverkehrsversicherung.


Auch ein Teil der Ausstattung von Verkaufswagen oder -anhängern (z.B. Kassen, Fritteusen), die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, lassen sich nur über eine Werkverkehrsversicherung absichern.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Betriebshaftpflicht und gerade mit der Existenzgründung eine echte Empfehlung.

Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben im Geschäftsleben nicht aus. Seien es Schadenersatzforder-ungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit einem ehemaligen Mitarbeiter, dem Sie kündigten – eine Rechtsschutzversicherung hilft.

Viele Versicherer bieten inzwischen auch Möglichkeiten des Forderungsmanagements für ihre gewerblichen Kunden.

Damit können Sie sich Zeitaufwand und Ärger mit säumigen Kunden sparen und haben den Kopf
frei für Ihre eigentliche Arbeit. Je nach gewähltem Tarif sind auch Ihre privaten Risiken mit absicherbar.

Cyberversicherung

Cybercrime ist leider längst fester Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und
mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Schützen Sie sich entsprechend gegen derartige Angriffe.

Auf dieses Risiko haben wir uns in der Zwischenzeit weit über die Grenzen Karlsruhes einen Namen gemacht und in diversen Blog-Beiträgen und Zeitungsinterviews auch Stellung genommen.

Absicherbar sind die Haftpflichtansprüche gegenüber Dritten, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden sind. Aber auch die finanziellen Folgen, die Ihrem Unternehmen z.B. durch einen Fall von Ransomware oder ähnlichen entstehen, können abgesichert werden.

Ein moderner Schutz für die moderne Zeit, in der wir leben.

PERSÖNLICHE RISIKEN einer Existenzgründung

Neben der Absicherung der betrieblichen Risiken müssen Sie aber auch an sich selbst denken. Selbstständige sind in der Regel nicht über die Sozialversicherungs-träger versichert.

Zwar ist eine freiwillige Versicherung hier in vielen Bereichen möglich, meist ergibt dies aber wenig Sinn. Kümmern Sie sich selbst um Ihre Absicherung. So können Sie gezielter, leistungsstärker und oft auch preiswerter Vorsorge treffen.

Krankenversicherung

Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit können Sie sich grundsätzlich entscheiden, ob Sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern möchten. Der Wechsel in die Private Krankenversicherung eröffnet Ihnen als Existenzgründer (Selbstständigen) die Möglichkeit, sich leistungsstärker und auch evtl. beitragsgünstiger zu versichern.

Neben Ihren individuellen Leistungswünschen muss auch Ihre persönliche familiäre Situation mit berücksichtigt werden, um den passenden Versicherungsschutz zu finden.

Da Sie keinen Arbeitgeber haben, genießen Sie auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mehr. Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist daher auf jeden Fall sehr empfehlenswert. Sie erhalten nach der vereinbarten Karenzzeit dann den vereinbarten Tagessatz ausbezahlt, sofern gegenüber Ihrem Einkommen keine Bereicherung stattfindet.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Ihre Arbeitskraft ist die Basis für Ihren Lebensstandard. Kann man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. Je nach Art der Erkrankung und der Befähigung eines Menschen ist ein Wechsel in eine andere Tätigkeit oft nicht möglich.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle einen
Einkommensersatz zu erhalten. Die abgesicherte Rente sollte ausreichend hoch gewählt sein, damit man seinen Alltag auch finanziell bestreiten kann. Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst
auf das gewünschte Rentenalter abgestimmt werden.
Bereits bestehende Berufsunfähigkeitsverträge sollten unbedingt überprüft werden. -BU CHECK-

  • Ist die Rentenhöhe noch ausreichend?
  • Bietet das Bedingungswerk akzeptable Regelungen für Selbstständige?
  • der Versicherungsschutz wurde auch unter steuerlichen Aspekten geprüft?

Es gibt hier eine ganze Reihe von Punkten, die man als Selbstständiger bedenken muss. Berufsunfähigkeitsschutz ist in jedem Fall eine der wichtigsten Absicherungen, die man für sich selbst wählen kann.

Unfallversicherung

Als Selbstständiger können Sie sich freiwillig über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichern. Dies ist regelmäßig jedoch nicht empfehlenswert. Unfallversicherungsschutz lässt sich besser und umfangreicher über eine private Unfallversicherung darstellen.

Nur so erhalten Sie bereits ab dem ersten Prozentpunkt einer Invalidität eine Leistung. Außerdem können Sie die Höhe der Entschädigungsleistung auf den von Ihnen geschätzten Bedarf hin abstellen – und nur so können Sie überhaupt eine Kapitalzahlung erhalten, die für Umbaumaßnahmen und nötige Sonder-anschaffungen, die im Zuge einer unfallbedingt erworbenen Behinderung anfallen, ausreicht.

Behandlungskosten, Rente bei Berufskrankheiten, etc. sind ebenfalls über andere Sparten gezielter und besser absicherbar als über die Berufsgenossenschaft.

Dread Disease/Schwere Krankheiten Vorsorge

Nicht immer führt eine schwere Erkrankung auch automatisch dazu, dass man berufsunfähig wird. Fast immer führt sie allerdings dazu, dass man sich für längere Zeit schonen muss.

Gerade als Selbstständiger/Gründer/Startup, dessen Einkommen ganz direkt mit der erbrachten Arbeitsleistung in Zusammenhang steht, können einige Monate, in denen nur wenige Stunden am Tag gearbeitet wird, schnell spürbare Einkommenseinbußen bedeuten.

Eine Vorsorge für schwere Krankheiten zahlt bei der Diagnose einer der versicherten Krankheiten einen von Ihnen festgelegten Betrag an Sie aus. Diese Zahlung erfolgt einmalig. Neben einer Verwendung zum Ausgleich von Einkommensverlust, kann die Kapitalleistung z.B. auch dafür gedacht sein, die Kosten eines Aushilfs-Geschäftsführers zu kompensieren.

Altersvorsorge

Die Altersvorsorge ist ein Thema, welches von vielen Selbstständigen leider gerne zu lange vor sich her geschoben wird.

Die Zeit bis zur Rente scheint noch so lang zu sein, dass es doch noch ein paar Jahre Zeit hat, sich damit zu befassen. Oft genug ist das Ergebnis, dass auch erfolgreiche Selbstständige im Alter nur sehr geringe Rücklagen haben, von denen Sie dann ihren Lebensabend bestreiten müssen.

Mit der Einführung der Basisrente wurde Selbstständigen und Existenzgründer hier ein sehr gutes Mittel an die Hand gegeben, um Altersvorsorge zu betreiben.

Hier können auch sehr große Sparbeiträge steuerlich in Ansatz gebracht werden. Im Falle einer Insolvenz kann Kapital in einer Basisrente nicht gepfändet werden. Ihr Geld ist also bis zur Rente sicher.

Existenzgründung – SIE HABEN MITARBEITER?

Sobald Sie Mitarbeiter haben, übernehmen Sie in gewissem Umfang auch soziale Verantwortung.

Die regelmäßige Zahlung von Löhnen und Gehältern, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften oder die
Ausstattung mit benötigten Arbeitsgeräten sind dabei eine Selbstverständlichkeit, die Ihre Mitarbeiter von Ihnen erwarten können. Gute Mitarbeiter sind immer schwerer zu finden – umso wichtiger, dass sie
loyal zur Firma stehen.

Freiwillige Sozialleistungen sind ein einfaches und meist preiswertes Mittel, um Mitarbeiter fester an sich zu binden.

Betriebsrente

Sie müssen Mitarbeitern mindestens einen Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten. Da die Beiträge dafür in der Regel über den Weg der Gehaltsumwandlung generiert werden,
sparen Sie und Ihr Mitarbeiter sich Beiträge zu den Sozialversicherungen.

Seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) müssen Sie Ihre Ersparnis (zumindest teil-weise) als Zuschuss an Ihren Arbeitnehmer weiterleiten. Dafür ist ein Mindestzuschuss von 15 Prozent des Umwandlungsbetrags vorgesehen. Dieser kann aber auch höher gewählt werden. Natürlich auch ab dem Tag der Existenzgründung. Sprechen Sie ggf. hier vorher nochmals mit Ihrem Steuerberater, zwecks Feinheiten.

Schaffen Sie einen zusätzlichen Anreiz für die Betriebsrente und zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie ihn aktiv beim Aufbau einer Altersvorsorge unterstützen möchten.

Das ist Mitarbeiterbindung ohne hohe Kosten. Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert . Sie sind bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzlichen Sozialversicherungen (2022: 282 Euro monatlich) beitragsbefreit. Die Summe steht ein weiteres Mal lediglich mit Steuerbefreiung zur Verfügung.

Unterstützen Sie Ihre geringverdienenden Mitarbeiter (bis 2.575 Euro brutto im Monat, gilt auch für Teilzeitkräfte) mit der Einrichtung einer arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente, können Sie für dieses Engagement 30 Prozent staatliche Förderung erhalten. Details dazu geben wir Ihnen gerne an die Hand.

Gruppenunfallversicherung

Unfälle passieren schneller als man denkt. Umso schlimmer, wenn es ein Arbeitsunfall ist, der einen Ihrer Mitarbeiter in die Invalidität bringt. Die Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung können die finanziellen Probleme, die aus einer Behinderung resultieren, lösen.
Über eine Gruppenunfallversicherung ist solide Invaliditätsvorsorge zu verhältnismäßig geringem Beitrag erhältlich – auch für Sie selbst. Lesen Sie hierzu auch unseren BLOG/Newsletter zur Gruppenunfall-versicherung.

Betriebliche Krankenversicherung

Für die Installation einer Betrieblichen Krankenversicherung schließen Sie mit einem Versicherer einen Vertrag. Sie wählen einen oder mehrere Tarife der Krankenzusatzversicherung für Ihre Mitarbeiter aus, die
Sie ihnen zur Auswahl stellen.

Vor allem an den Bereich der stationären Ergänzungsabsicherung sollten Sie hier denken. Als Zugangs-voraussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote aller Mitarbeiter oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern verlangt.

Wir –CMO Makler Karlsruhe – betreuen bereits im gesamten Bundesgebiet Firmenkunden, Existenzgründer, sowie die entsprechenden Belegschaftsverträge. Im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung haben wir unzählige Ausschreibungsprozesse begleitet und zählen dieses Geschäftsfeld ebenfalls zu unserer Kernexpertise. Näheres in einem unserer bKV-Blogs.

Werden die Voraussetzungen voll erfüllt, wird Versicherungsschutz für die Mitarbeiter zumeist ohne oder zumindest mit erleichterter Gesundheitsprüfung gewährt. Mitarbeiter, die eine bessere gesundheitliche Versorgung genießen, werden schneller gesund und verweilen entsprechend kürzer im Krankenstand.

Für Sie als Arbeitgeber ist das ein echter Gewinn.

Gerne begleiten wir auch Sie bei Ihrer Existenzgründung/Startup bzw. Selbstständigkeit und freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage.

Mit besten Empfehlungen aus Karlsruhe

CMO Versicherungsmakler

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Wir beraten Sie im persönlichen Termin unverbindlich und gehen auf Ihre Wünsche ein.