Deckungskonzepte und Sondervereinbarungen

Deckungskonzepte (DK) und Sondervereinbarungen werden in regelmäßigen Abständen -meist jährlich- durch das Produktmanagement bewertet und Weiterentwicklungsbedarf abgeleitet.

Wenn die Kriterien nicht mehr erfüllt sind und auch perspektivisch nicht erfüllt werden können, werden Deckungskonzepte „herabgestuft“.

Ein VEMA-Deckungskonzept steht bei uns für herausragende Produkte, welche die deutliche Handschrift der VEMA tragen. Deckungskonzept ist ein Begriff, auf den VEMA-Partner vertrauen, wenn sie die Produktauswahl treffen.

Durch ein großes Produktportfolio an VEMA-Deckungskonzepten hebt sich die VEMA von anderen Intermediären ab, die in dieser Breite keine Produktentwicklung betreiben.

Deckungskonzepte zeichnen sich dadurch aus, dass sie mehrere der nachstehenden Kriterien erfüllen:

  • verbesserte Vertragsbedingungen – oder eigenes Bedingungswerk – exklusiv in den Bereichen: Besserstellungsklausel, Innovationsklausel ,Best-Markt-Klausel , Deckelung und Abschwächung von Obliegenheitsverletzungen, vereinfachte Zeichnungsrichtlinien – Annahmerichtlinien
  • hohe Maklerakzeptanz: durch zuverlässliche Geschäftspolitik, in den Qualitätsumfragen, der Nutzung und Vermittlung durch VEMA-Partner im Vergleich zu anderen Spitzenprodukten und durch Rückmeldungen von Maklern bei neuen Produkten
  • kontinuierliche Weiterentwicklung 

Sondervereinbarung: nicht immer können mit Versicherungsgesellschaften umfassende Deckungskonzepte vereinbart werden.

Oft ist jedoch dann die Möglichkeit gegeben, über Sideletter-Vereinbarungen die (meist bereits sehr guten) Standardprodukte noch aufzuwerten.

Eine VEMA-Sondervereinbarung umschreibt damit Vereinbarungen mit Versicherern, die qualitativ eine Stufe unter Deckungskonzepten liegen.

Sie weisen z.B. folgende Merkmale auf:

  • reine Preisnachlässe – beispielsweise zwischen 10 und 40 % bei Privatverträgen
  • vereinfachte Annahmerichtlinien
  • Bedingungsverbesserungen
  • Leistungserweiterungen
  • speieller Maklertarif – Klauselbögen – Besserstellungen
  • ehemalige Konzepte, die nicht mehr weiter entwickelt werden

Ach ja, ein weiteres Schmankerl sind unsere Bestandsupdates!  

Dies umschreibt die vereinfachte Übernahme von Bestandsverträgen zu den bisherigen Beiträgen mit Besserstellungsklauseln. Bestandsupdates werden in der Regel nur in VEMA-Deckungskonzepte und -Sondervereinbarungen vorgenommen.

DK können beispielsweise sein:

Für die Privathaftpflichtversicherung – siehe BLOG-

Aber auch für die Rechtsschutzversicherung, Tierhalterhaftpflicht, Hausratversicherung, Wohngebäude-versicherung, etc. haben wir Konzepte ausgearbeitet.

Mit unserer Vergleichssoftware, sowie den hier beschriebenen Deckungskonzepten und Sondervereinbarungen, gehen wir für Sie gerne in den Ausschreibungsprozess. Wir helfen Ihnen gerne, die Entscheidungsfindung unabhängig zu betrachten und freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage.

CMO Versicherungsmakler Karlsruhe

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Wir beraten Sie im persönlichen Termin unverbindlich und gehen auf Ihre Wünsche ein.