Entsendung | Expatriate | dienstliche Auslandsreise

Durch die Globalisierung sind Unternehmen und Organisationen international präsent. Personen werden ins Ausland entsendet oder ausländische Gäste kommen nach Deutschland.

Ob kurzfristige -dienstliche- Reisen oder langfristige Entsendungen – wichtig ist dabei immer, dass diese Personen mit einem optimalen Krankenversicherungsschutz versorgt werden.

Dieser Schutz sollte nebenbei natürlich auch den Visabestimmungen entsprechen.

Entsendung – Rechtsgrundlage:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet,

bei Entsendungen für gesetzlich versicherte Mitarbeiter die Kosten für Behandlung zu übernehmen. Auch für nicht gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer gilt Ähnliches nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. der Fürsorgepflicht heraus.

Durch den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung, wandelt der Arbeitgeber das Kostenrisiko in kalkulierbare Betriebsausgaben um.

Ausstrahlung – nach Paragraph 4 SGB IV

Soweit die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung eine Beschäftigung voraussetzen, gelten sie auch für Personen, die im Rahmen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in ein Gebiet außerhalb dieses Geltungsbereichs entsandt werden, wenn die Entsendung infolge der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist.

Erkrankung im Ausland – nach Paragraph 17 SGB V und Kostenerstattungsprinzip

Mitglieder, die im Ausland beschäftigt sind und während dieser Beschäftigung erkranken, erhalten die ihnen nach diesem Kapitel und nach den Vorschriften des Zweiten Abschnitts des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung zustehenden Leistungen von ihrem Arbeitgeber. Satz 1 gilt entsprechend für die nach SGB versicherten Familienangehörigen, soweit sie das Mitglied für die Zeit dieser Beschäftigung begleiten oder besuchen.

Die Krankenkasse hat dem Arbeitgeber die ihm nach Absatz 1 entstandenen Kosten bis zu der Höhe zu erstatten, in der sie ihr im Inland entstanden wären.

Kraft Gesetzes endet der Leistungsanspruch bei Entsendung, die nicht im Rahmen der Ausstrahlung erfolgen!

Krankenversicherungspflicht in Deutschland – NACH Beendigung des Auslandsaufenthaltes

Paragraph16 -SGB V und Paragraph 193 VVG
Bedeutet:

Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte sich im Ausland aufhalten – und zwar auch dann, wenn sie dort während eine vorübergehenden Aufenthaltes erkranken. Soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist (Abweichendes siehe Ausstrahlungsrichtlinien).

Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen eine Krankheitskostenversicherung abzuschließen.

kurzfristige Auslandsreisen:

Die kurzfristigen Auslandsreisen – weltweit bis zu 92 Tagen Dauer – können nach unserem Tarif business versichert werden. Der Tarif sieht eine 100%-ige Kostenerstattung für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung vor.

Über 92 Tage hinausgehende Entsendungen sind ab Beginn nach einem unserer Tarife für längerfristige Auslandsaufenthalte versicherbar. Der Tarif business gilt nicht für Personen, die eigentlich langfristig ins Ausland entsandt sind und ihre Entsendung immer nur kurzfristig unterbrechen (Wochenendfahrer o.ä.).

Die kurzfristigen dienstlichen Auslandsreisen werden pauschal über die Anzahl der jährlichen voraussichtlichen Reisetage versichert. Eine namentliche Meldung der reisenden Personen ist nicht notwendig.

Lediglich im Schadenfall bestätigen Sie uns die Rechtmäßigkeit der Anspruchstellung (z.B. Kopie der Reisekostenabrechnung).


Die jährliche Mindestprämie beträgt 150 EUR und gilt für bis zu 600 voraussichtlich zu versichernden Reisetagen.

Für jede weiteren 100 zu versichernden Reisetage steigt die Prämie um 25 EUR.

Bei einem Vertragsabschluss nach dem 30.06. eines Jahres vermindert sich die Mindestprämie auf
75 EUR für das verbleibende Jahr, wenn 300 Reisetage nicht überschritten werden.

Zum Jahresende müssen – sofern Abweichungen von der Anzahl der geschätzten Reisetage zur Anzahl der tatsächlichen Reisetage aufgetreten sind – diese gemeldet werden. Die Prämie wird entsprechend angepasst. Eine Meldung muss jedoch nicht erfolgen, wenn

  • die Mindestpauschale von 150 EUR bzw. 75, EUR (bei einem Abschluss nach dem 30.06.) durch die Anzahl der Reisetage unterschritten wird, da Rückerstattungen unterhalb der Mindestpauschale nicht vorgenommen werden;
  • sich durch die Abweichung keine Prämienveränderung ergibt.

Im Rahmen des vorgestellten Tarifes bietet der Versicherungsträger -SIGNAL IDUNA- für Krankheiten, Unfällen und andere im Tarif genannte Ereignisse. Der Versicherungsschutz gilt bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall. Bei einer lebensgefährlichen Verletzung bzw. schweren Erkrankung besteht für die versicherten Personen die Möglichkeit, für den Rücktransport nach Deutschland einen Ambulanzflug in Anspruch zu nehmen. Für die Vermittlung von Ambulanzflügen steht eine 24/7 Notrufzentrale zur Verfügung.

längerfristige Entsendungen

(ins Ausland ab 3 Monate unbegrenzt)
  • als Restkostenversicherung zur deutschen gesetzlichen Krankenkasse, oder als
  • Vollkostenversicherung.

Beide Modelle umfassen einen hohen Leistungsumfang und sehr umfassenden Krankenversicherungsschutz.

Neben ambulanten Behandlungen, Hilfsmittel und Vorsorgeuntersuchungen greift der Tarif auch für stationäre Behandlungen (Entbindung eingeschlossen), zahnärztliche Behandlungen, vertretbarer Rücktransport, Bestattung oder Überführung.

  • Krankentagegeldversicherung ab dem 43.Tag der Arbeitsunfähigkeit -mit individueller Krankentagegeldhöhe- ebenfalls möglich

Umfassende weltweite Assistance-Service-Leistungen sind selbstredend und stellt somit sicher, dass bei einer lebensgefährlichen Verletzung bzw. schwerer Erkrankung, der versicherten Person an jedem Ort der Welt geholfen wird.

Assistance-Leistungen können beispielsweise sein:

Kostenübernahmeerklärungen mit Krankenhäusern, Telefonischer Dolmetscher-Service, Informationsübermittlung an Angehörige und Arbeitgeber, etc.etc.

Besonderer Service für versicherte Personen in den USA

  • Wenn eine medizinische Behandlung in den USA erforderlich ist, erhalten Versicherte Informationen über Ärzte und Krankenhäuser in ihrer Nähe bei Global Medical Management, Inc. (GMMI)
  • Für Versicherte nach den business-Tarifen mit den zum Netzwerk gehörenden Ärzten und Krankenhäusern eine direkte Kostenabrechnung zwischen GMMI und den Leistungserbringern möglich.

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen! Vielleicht ist auch unser BLOG zum Thema betriebliche Krankenversicherung interessant für Sie?

Wir prüfen gerne, welche individuellen Möglichkeiten für Ihre Unternehmen möglich sind und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

CMO Makler Karlsruhe

entsendung-expatriate-dienstliche-auslandsreise-pkv-versicherungsmakler-gruppenversicherung-sgb-ausstrahlung
entsendung-expatriate-dienstliche-auslandsreise-pkv-versicherungsmakler-gruppenversicherung-sgb-ausstrahlung
entsendung-expatriate-dienstliche-auslandsreise-pkv-versicherungsmakler-gruppenversicherung-sgb-ausstrahlung

Wir beraten Sie im persönlichen Termin unverbindlich und gehen auf Ihre Wünsche ein.