Privathaftpflicht

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Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

(§ 823 BGB).

Die Gefahr, im täglichen Leben einen anderen zu schädigen, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen! Deshalb ist eine Privathaftpflicht sehr wichtig.

Auch in der Privathafpflichtversicherung haben wir -Dank VEMA- ausgezeichnete Deckungskonzepte, Klauselbögen, Sondervereinbarungen und Bestandsupdates. Bei der Privathaftpflicht bieten wir außerdem eine umfassende Beratung an.

Das VEMA-Produktmanagement überprüft unsere Deckungskonzepte und Sondervereinbarungen jährlich und entscheidet, ob Anpassungen notwendig sind.

Privathaftpflicht-Deckungskonzepte:

Ein VEMA-Deckungskonzept steht bei uns für herausragende Produkte, welche die deutliche Handschrift der VEMA tragen. Deckungskonzept ist ein Begriff, auf den VEMA-Partner vertrauen, wenn sie die Produktauswahl treffen.

Durch ein großes Produktportfolio an Deckungskonzepten hebt sich unser Genossenschaft von anderen Intermediären ab, die in dieser Breite keine Produktentwicklung betreiben.

Deckungskonzepte zeichnen sich dadurch aus, dass sie mehrere der nachstehenden Kriterien erfüllen:

verbesserte Vertragsbedingungen – oder eigenes Bedingungswerk – in den Bereichen:

  • Besserstellungsklausel
  • Innovationsklausel / Best-Markt-Klausel
  • Deckelung / Abschwächung von Obliegenheitsverletzungen
  • vereinfachte Zeichnungsrichtlinien / Annahmerichtlinien

hohe Maklerakzeptanz

  • durch zuverlässliche Geschäftspolitik
  • in den Qualitätsumfragen
  • in der Nutzung / Vermittlung durch VEMA-Partner im Vergleich zu anderen Spitzenprodukten
  • durch Rückmeldungen von Maklern bei neuen Produkten

kontinuierliche Weiterentwicklung

Die übliche Zeitwert-Entschädigung (gerade bei Schäden im Bekanntenkreis) ist unverständlich. Neuwert wäre doch wesentlich fairer. Und die Betreiberhaftung von Fotovoltaikanlagen ist auch nichts worüber man sich Gedanken machen will.

Man unterschätzt oft die Risiken einer nebenberuflichen Selbstständigkeit und denkt, ‚bei meiner Frau wird schon nichts passieren‘. Dabei ist eine Betriebshaftpflichtversicherung eine lohnende Investition.

Wenn man als Makler im Schadenfall keine Zeit und Lust hat mit dem Mandanten genau über derartige Sachen zu diskutieren, dann bieten sich beispielsweise die Deckungskonzepte der AIG, BSG/Basler, Haftpflichtkasse, Gothaer oder Würzburger an.

Privathaftpflicht-Klauselbögen:

Sind eine besondere „Art“ von unseren Deckungskonzepten in der gewerblichen Komposit-Versicherung, insbesondere Sach- und Haftpflichtversicherung.

Privathaftpflicht-Sondervereinbarung:

Sie weisen z.B. folgende Merkmale auf:

  • reine Preisnachlässe
  • vereinfachte Annahmerichtlinien
  • Bedingungsverbesserungen (Sideletter)
  • ehemalige Deckungskonzepte, die nicht mehr weiter entwickelt wurden

Unter unserer Rubrik „Versicherungen“, haben wir mehrere Versicherungssparten aufgeglistet.

Informationen, Schadenbeispiele, wichtige Leistungserweiterungen, Angebotserstellung, etc.etc. zum Thema „Privathaftpflicht“, haben wir HIER zusammegestellt.

Viels Spaß beim stöbern.

Wir freuen uns auf ihre Anfrage.

CMO Versicherungsmakler Karlsruhe

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Wir beraten Sie im persönlichen Termin unverbindlich und gehen auf Ihre Wünsche ein.