Privathaftpflicht
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Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
(§ 823 BGB).
Die Gefahr, im täglichen Leben einen anderen zu schädigen, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!
Auch in der Privathafpflichtversicherung haben wir -Dank VEMA- ausgezeichnete Deckungskonzepte, Klauselbögen, Sondervereinbarungen und Bestandsupdates.
Unsere Deckungskonzepte und Sondervereinbarungen werden in regelmäßigen Abständen (meist jährlich) durch das Produktmanagement der VEMA bewertet und Weiterentwicklungsbedarf abgeleitet.
Wenn die Kriterien nicht mehr erfüllt sind und auch perspektivisch nicht erfüllt werden können, werden diese „herabgestuft“.
Privathaftpflicht-Deckungskonzepte:
Ein VEMA-Deckungskonzept steht bei uns für herausragende Produkte, welche die deutliche Handschrift der VEMA tragen. Deckungskonzept ist ein Begriff, auf den VEMA-Partner vertrauen, wenn sie die Produktauswahl treffen.
Durch ein großes Produktportfolio an Deckungskonzepten hebt sich unser Genossenschaft von anderen Intermediären ab, die in dieser Breite keine Produktentwicklung betreiben.
Deckungskonzepte zeichnen sich dadurch aus, dass sie mehrere der nachstehenden Kriterien erfüllen:
verbesserte Vertragsbedingungen – oder eigenes Bedingungswerk – in den Bereichen:
- Besserstellungsklausel
- Innovationsklausel / Best-Markt-Klausel
- Deckelung / Abschwächung von Obliegenheitsverletzungen
- vereinfachte Zeichnungsrichtlinien / Annahmerichtlinien
hohe Maklerakzeptanz
- durch zuverlässliche Geschäftspolitik
- in den Qualitätsumfragen
- in der Nutzung / Vermittlung durch VEMA-Partner im Vergleich zu anderen Spitzenprodukten
- durch Rückmeldungen von Maklern bei neuen Produkten
kontinuierliche Weiterentwicklung
Die übliche Zeitwertentschädigung (gerade bei Schäden im Bekanntenkreis) ist unverständlich. Neuwert wäre doch wesentlich fairer. Und die Betreiberhaftung von Fotovoltaikanlagenbesitzern ist auch nichts worüber man sich Gedanken machen will.
Und bei der nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit der Frau „wird schon nichts passieren“ – eine Betriebshaftpflichtversicherung „rentiert“ sich jedenfalls nicht.
Wenn man als Makler im Schadenfall keine Zeit und Lust hat mit dem Mandanten genau über derartige Sachen zu diskutieren, dann bieten sich beispielsweise die Deckungskonzepte der AIG, BSG/Basler, Haftpflichtkasse, Gothaer oder Würzburger an.
Privathaftpflicht-Klauselbögen:
Sind eine besondere „Art“ von unseren Deckungskonzepten in der gewerblichen Kompositversicherung, insbesondere Sach und Haftpflicht.
Privathaftpflicht-Sondervereinbarung:
Sie weisen z.B. folgende Merkmale auf:
- reine Preisnachlässe
- vereinfachte Annahmerichtlinien
- Bedingungsverbesserungen (Sideletter)
- ehemalige Deckungskonzepte, die nicht mehr weiter entwickelt werden
Unter unserer Rubrik „Versicherungen“, haben wir mehrere Versicherungssparten aufgeglistet.
Informationen, Schadenbeispiele, wichtige Leistungserweiterungen, Angebotserstellung, etc.etc. zum Thema „Privathaftpflicht“, haben wir HIER zusammegestellt.
Viels Spaß beim stöbern.
Wir freuen uns auf ihre Anfrage.
CMO Versicherungsmakler Karlsruhe