Wohngebäudeversicherung

Wohngebäude-Wohngebäudeversicherung

Unwetter, Erdbeben, Brände, Überschwemmung, korrodierte Rohre – selbst das solideste Haus kann stark beschädigt werden. Diese Schäden auszuschließen, ist fast unmöglich.

Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann – dann kann man sich zumindest finanziell absichern.

Einen Auszug von Schadenbeispielen haben wir im unten mit beigefügten Prospekt – und auf unserer Landingpage-Wohngebäude zusammengefasst.

WOHNGBÄUDEVERSICHERUNG: WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar.

Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm / Hagel

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Elementarschäden wie Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck (nutzen Sie die Lupefunktion in unseren Blogbeiträgen nach „Elementar“)
  • All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:

Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
  • Krieg
  • Kernenergie

In der Feuerversicherung: Schäden durch Erbeben, Nutzwärmeschäden und Sengschäden.

Für die Leitungswasserversicherung : Schäden durch Planschwasser und Reinigungswasser, sowie Schäden durch Schwamm und Regenwasser aus Fallrohren.

In der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen und Eindringen von Regen-Hagel-Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.

Für die Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut

WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wert-ermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden.

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?

Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.


Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt – besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert. Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt.

Neben den Aufräum- und und Abbruchkosten – auch Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schaden-abwendungs- und Schadenminderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.

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Und warum mit der Wohngebäudeversicherung zu den CMO Versicherungmaklern?

Neben den oben genannten „üblichen Bedingungen“, haben wir u.a. Sonderkonzepte und spezielle Deckungskonzepte bei einzelnen Wohngebäudeversicherern! Diese überzeugen durch umfangreiche Leistungen, welche deutlich über dem aktuellen Marktniveau liegen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage.

CMO Versicherungsmakler Karlsruhe

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