Ferienhaus – Auslandsimmobilie

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Ein Ferienhaus ist ohne Zweifel eine der schönsten Sachen, die man sich gönnen kann. Ein Rückzugsort in der Fremde– und doch weiß man, was einen dort erwartet. Wer es außerhalb der Zeit, in der man selbst dort entspannt, an Urlauber vermietet, der hält zudem die laufenden Kosten niedrig.

Ein Problem bleibt allerdings: Sie können leider nicht immer selbst dort sein, um Schäden zu ver-meiden.

Das macht die Versicherung von Ferienimmobilien – egal ob Gebäude oder Einrichtung – deutlich schwieriger, als dies bei einem Hauptwohnsitz der Fall ist.

Wir können helfen.

Schadenbeispiele haben wir im unten mit beigefügten Prospekt mit beigefügt!

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Empfehlenswert für jeden, der im In- oder Ausland ein Ferienhaus besitzt.

WAS IST WO VERSICHERT?

Der Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag benannten Gebäude und ggf. deren Einrichtung. Je nach Anbieter und Tarif können

  • Gebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhafpflicht

über eine „Ferienhauspolice“ abgesichert werden.

Welche Absicherung in Ihrem konkreten Fall möglich und notwendig ist, müssen wir gesondert prüfen.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht:

  • alle Schäden, die durch das Gebäude oder Grundstücksbestandteile Dritten schuldhaft zugefügt werden
  • Abwehr von unberechtigten Schadenersatzforderungen Dritter

Gebäude- und Hausratversicherung:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm, Hagel

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Elementarschäden
  • All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Bitte beachten Sie, dass sich die wenigen Tarife am Markt sich extrem unterscheiden. Die Aufzählungen können daher ausschließlich beispielhaften Charakter haben.

Wobei, einen Ferienhaus-Auslandsimmobilientarif möchten wir nicht vorenthalten.

Den Hiscox-Mundial Tarif.

Um sich nicht unnötig mit Sprachbarrieren und unbekannten Gesetzen auseinandersetzen zu müssen, wird nach einem deutschen Versicherer gesucht. Hier ist der HISCOX-Tarif einer der wenigen Anbieter, der umfangreichen Versicherungsschutz für Ferienimmobilien nach deutschem Recht und mit deutschen Bedingungen anbietet.

Dies zusätzlich im Rahmen einer umfangreichen Allgefahren-Deckung, damit das Feriendomizil optimal versichert ist

Weitere Highlights bei diesem Tarif -bei dem wir außerdem auch noch gute Nachlassmöglichkeiten erhalten- sind außerdem:

– Berücksichtigung der länderspezifischen Steuern und Gegebenheiten,
Schadenregulierung nach deutschem Standard,
– Immobilienversicherung auch für privat vermietete Objekte möglich,
– Schäden durch zufallsbedingte Beschädigung sind versichert,
unkomplizierte Angebotserstellung (einseitiger Fragebogen),
Glasversicherung inklusive,
weltweite Außenversicherung bis zu 3 Monate,
umfangreiche Entschädigungsgrenzen (z.B. Kunstgegenstände bis € 20.000),
keine Mindestversicherungssumme erforderlich,
jederzeitige Kündigungsmöglichkeit durch den Kunden

HISCOX-Ferienhaus-Mundial

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. NICHT VERSICHERT?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
  • Krieg

Auch bei den ausgeschlossenen Gefahren und Schäden kann es teils massive Unterschiede zwischen verschiedenen Tarifen geben, weshalb wir auch hier auf den beispielhaften Charakter der Aufzählung hinweisen möchten.

WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes/Hausrats. Die Summe kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten, ermittelt werden.

Aufgrund regionaler und nationaler Unterschiede hinsichtlich der Bauweise von Gebäuden und der Materialkosten, sollten Sie Ihre Versicherungssumme für Gebäude regelmäßig überprüfen.

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?

Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparatur-kosten erstattet. Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert.

Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind -teilweise über die Versicherungssumme hinaus- abgedeckt.

Zum Beispiel: Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs- und -minderungskosten. Aber auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.

WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?

Auslandsreisekrankenversicherung!!

Bei Erkrankungen im Ausland greift über die verschiedenen Sozialversicherungsabkommen zwar grund-sätzlich der Schutz der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung – allerdings nur in dem Rahmen, in dem Kosten auch in Deutschland angefallen wären. Gesetzlich Versicherte laufen also schnell Gefahr, auf Kosten sitzen zu bleiben, die nicht übernommen werden.

Wer kennt schon die Abrechnungssätze im Ausland?

Auch für privat Krankenversicherte lohnt sich der Abschluss (auch bei bereits beinhalteter Auslands-deckung), da es auch hier zu Abweichungen zwischen maximalem Erstattungssatz und lokalem Abrechnungssatz kommen kann. Weiterhin belasten Behandlungskosten, die über eine solche Auslands-reisekrankenversicherung getragen werden, nicht die Selbstbeteiligung Ihres Hauptvertrags.

ONLINEABSCHLUSSLINK-AUSLANDSREISKRANKENVERSICHERUNG

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

CMO Versicherungsmakler Karlsruhe

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