Krankenzusatzversicherung -stationär-
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Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den stationären Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen.
Somit können auch gesetzlich Versicherte Ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
Auf unserer Hompage, haben wir unter der Rubrik „Versicherungen“ mehrere Versicherungssparten aufgelistet.
STATIONÄRE ABSICHERUNGEN FINDEN SIE HIER. Neben Leistungsbeispielen, Angebotsanforderungen und wichtigen zusätzlichen Absicherungsmöglichkeiten, haben wir hier zusammengefasst.
Viel Spaß beim stöbern.
CMO Versicherungsmakler Karlsruhe
Stationäre Krankenzusatzversicherung – Erläuterungen zu den Leistungspunkten
Wir wollen, dass Sie verstehen, was Ihnen ein Tarif bieten kann. Denn viele Begriffe aus der Versicherungswelt können für einen Kunden verwirrend sein und zu Missverständnissen führen. Wir beschreiben daher die einzelnen Leistungs-punkte rund um die stationäre Krankenzusatzversicherung etwas anschaulicher.
Wenn trotzdem noch Fragen offen bleiben sollten, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind als Ihr Ansprechpartner für alle Bereiche der Vorsorge sehr gerne für Sie da!
Wahlleistung
Viele Krankenhäuser bieten mittlerweile neben den allgemeinen Krankenhausleistungen sogenannte Wahlleistungen an. Wahlleistungen sind Wunschleistungen, die über den im Einzelfall zu bestimmenden Umfang der allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen und die der Patient freiwillig wählen kann. Es gibt grundsätzlich drei Kategorien von Wahlleistungen: Wahlarztbehandlungen (z.B. Chefarztbehandlung), Unterkunft (z.B. Einzelzimmer, TV, Telefon) und medizinische Wahlleistungen (z.B. Massagen, Homöopathie).
Höchstsätze GOÄ
Rechnen Ärzte eine Privatleistung ab, nutzen sie dafür die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Diese sieht vor, die für eine Leistung vorgeschriebene Gebühr je nach Schwierigkeit zu multiplizieren. Der Regelsatz ist das 2,3-fache der Gebühr, wird es schwieriger, kann der Arzt auch das 3,5-fache, den Höchstsatz, abrechnen.
Ein- oder Zweibettzimmerunterbringung
Die Regelversorgung für einen Kassenpatienten umfasst nur die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer. Krankenhäuser bieten jedoch gegen Aufpreis auch Zwei- und Einbettzimmer an. Diesen Aufpreis hat der Patient selbst zu tragen oder er schließt einen entsprechenden Versicherungsvertrag ab.
Ausgleichszahlungen bei Verzicht auf Wahlleistungen/ Zweibettzimmer
Stationäre Krankenhauszusatztarife enthalten oft die Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern und die privat-ärztliche Behandlung. Verzichtet der Versicherte auf eine oder mehrere dieser Leistungen im Schadenfall, zahlen die Versicherer zum Ausgleich ein Tagegeld.
Wartezeiten
Die Wartezeit ist eine tariflich festgelegte Frist, während der die versicherte Person trotz bestehendem Versicherungs-schutz noch keine Ansprüche geltend machen kann. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate ab Versicherungs-beginn. Es gibt besondere Wartezeiten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie, diese erstrecken sich sogar über acht Monate.
Bei einem Unfall entfallen die Wartezeiten. Wartezeiten können in den besonderen Bedingungen eines Versicherers verkürzt werden, wodurch sie von Versicherer zu Versicherer stark variieren können.
Privatärztliche Behandlung
Der Begriff privatärztliche Behandlung beschreibt einen Umfang an Leistungen und Behandlungsformen, die privat versicherte Patienten bei Aufenthalt in einem Krankenhaus bzw. einer Klinik für sich geltend machen können.
Honorarvereinbarung
Spezialisten und Privatkliniken rechnen in manchen Fällen mit gesonderten Honorarvereinbarungen ab. Honorarvereinbarungen regeln die Vergütung der ärztlichen Leistungen außerhalb der Gebührenordnung.
Alterungsrückstellungen
Bildet ein Vertrag Alterungsrückstellungen, legt die Versicherung von dem gezahlten Beitrag immer einen kleinen Teil als Sparbeitrag zurück.
Mit diesem Sparstrumpf soll die Preissteigerung durch steigendes Alter und damit höherem Risiko ausgeglichen werden. Theoretisch zahlt der Versicherte also während der gesamten Vertragslaufzeit den gleichen Beitrag.
Mehrkosten für freie Krankenhauswahl
„Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Anweisung genanntes Krankenhaus, können die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden.“ heißt es im Sozialgesetzbuch (§ 39, Abs. 2).
Rooming-in
Rooming-in erlaubt den Müttern und Vätern oder anderen Bezugspersonen, mit einem kranken Kind im Krankenhaus oder auf der Säuglingsstation zu leben und dort auch zu übernachten.
Gemischte Anstalten
Gemischte Krankenanstalten sind spezielle Krankenhäuser, in welchen die Patienten nicht nur die üblichen Leistungen eines Krankenhauses in Anspruch nehmen können, sondern diese bieten den Patienten zusätzlich auch Sanatoriums-behandlungen oder Kuren an.
Vor-/Nachstationäre Behandlungen
Häufig sind rund um einen stationären Krankenhausaufenthalt Vor- und Nachbehandlungen notwendig, z.B. ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen.
Leistungen im Ausland
Wer plant, längere Zeit ins Ausland zu gehen, sollte bei seinem Tarif auch darauf achten, inwiefern die Leistungen in dieser Zeit eingeschränkt sind. Häufig zahlen die Versicherungen für einen Aufenthalt im Europäischen Wirtschafts-raum, teilweise sind die Erstattungen dann aber auf Kosten gedeckelt, wie sie auch in Deutschland angefallen wären. Weltweit sind die Leistungen meist eingeschränkt.
Ambulante Operationen
Operationen müssen nicht unbedingt mit einem Krankenhausaufenthalt kombiniert werden. Manchmal kann der Patient auch nach der OP wieder nach Hause. Die Kosten für die ärztliche Behandlung fallen trotzdem an.