Inflation frisst Deckungssummen
Die enorme Inflation stellt für Versicherungsverträge eine große Bedrohung dar !
Die globalen Entwicklungen der letzten Jahre haben unter anderem durch die Preisexplosionen im Öl-, Gas- und Stromsektor diese Kosten massiv in die Höhe getrieben.
Dies sorgt – in Verbindung mit diversen politischen Entscheidungen in der EU und in Deutschland – dafür, dass heftig an der Preisschraube gedreht wurde und die Inflation im Oktober 2022 auf eine Rekordhöhe von 10,4 Prozent gehievt wurde.
Und auch für 2023 prognostiziert das renommierte Research-Unternehmen Statista eine Steigerung der Inflationsrate um 8,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Doch was bedeutet dies für Versicherungsverträge?
Besonders bei Verträgen mit fix vereinbarten Versicherungssummen besteht das Risiko einer Unterversicherung. Da hier die anfallenden Kosten bzw. die Preise der versicherten Gegenstände mittlerweile inflationsbedingt höher sind als die abgesicherten Deckungssummen.
Folgendes Schadenbeispiel verdeutlicht die Thematik:
Im ersten Stockwerk eines Wohn- und Geschäftshauses kommt es an Silvester zu einem Wohnungsbrand. Die Feuerwehr kann das Gebäude mit ausgiebigem Löschwassereinsatz retten. Unter der ausgebrannten Wohnung befindet sich im Erdgeschoss die Zahnarztpraxis von Dr. Abraham, dessen Praxis durch die Wassermassen in Mitleidenschaft gezogen wird. Unter anderem werden fast alle elektronischen Gerätschaften durch eindringende Feuchtigkeit unbrauchbar.
Dr. Abraham hat für seine Praxis eine Elektronikversicherung mit einer Deckungssumme von 300.000 Euro abgeschlossen. Für die Neuanschaffung identischer Geräte muss zwischenzeitlich eine Gesamtsumme von etwa 500.000 Euro veranschlagt werden. Die Elektronikversicherung leistet nun mindestens bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
In dem Vertrag von Dr. Abraham ist – wie in vielen Verträgen – zwar eine Vorsorgeleistung (in seinem Fall sogar bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme) mit abgesichert, doch in der aktuellen Situation reicht dies trotzdem nicht aus und der Zahnarzt muss den Differenzbetrag aus eigener Tasche bezahlen.
Das Problem besteht spartenübergreifend!
Das beschriebene Risiko für den Versicherungsschutz besteht nicht nur bei gewerblichen Sachversicherungen wie der Inhalts- oder Elektronikversicherung – auch bei Absicherung von privatem Hausrat.
Deshalb sollten Sie jetzt vor allem bei Verträgen mit fixen Versicherungssummen gemeinsam mit Ihrem Versicherungsmakler überprüfen, ob die Deckungssummen noch ausreichend sind. Grundsätzlich sind bei dieser Thematik auch Gebäudeversicherungen – sowohl gewerblich als auch privat – nicht außen vor.
Wenn allerdings nach dem gleitenden Neuwert versichert wurde, dann wird den steigenden Kosten bei der Regulierung von Schäden durch die jeweiligen Indexanpassungen bereits Rechnung getragen.
So reagieren die ersten Versicherer
In der Branche wird erwartet, dass mittelfristig auf die inflationsbedingten Differenzen zwischen den einzelvertraglich vereinbarten Höchstentschädigungssummen und den tatsächlich zur vollständigen Schadenregulierung notwendigen Summen reagiert wird.
Beispielsweise mit separaten Exzedenten-Deckungen.
Die SV Sparkassenversicherung fährt seit Mitte Oktober 2022 -in Abstimmung mit der VEMA Maklergenossenschaft- eine Sonderaktion zur Versicherungssummenanpassung in der gewerblichen Inhaltsversicherung.
Dabei werden Versicherungsnehmer von etwa 3.000 Verträgen angeschrieben und über eine Erhöhung der Prämie um 12,5 Prozent informiert. Gleichzeitig wird die Versicherungssumme des Vertrages um 25 Prozent nach oben angepasst. Sollte diese sinnvolle Anpassung nicht gewünscht werden, so muss der Erhöhung aktiv widersprochen werden (Opting-Out-Verfahren).
Schützen Sie sich vor Haftungsansprüchen im Schadenfall!
Eine Überprüfung der versicherten Summen schadet in keinem Fall und kann Sie vor Ärger bei einem Schadenfall bewahren.
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