Heizen vs. Obliegenheitsverletzung | Newsletter Privatkunden

Keine Experimente! Nicht Heizen ist auch keine Lösung!

Der Autor dieser Zeilen befand sich über den letzten Weihnachtseinkäufen bei einem großen Onlineversandhandel, als ihm eine seltsame Gerätschaft vorgeschlagen wurde.

Das könne für ihn doch auch interessant sein, mutmaßte der Algorithmus. Erst eine Woche zuvor hatte man ja mal geschaut, ob Holzbriketts evtl. zu überraschend günstigen Preisen zu haben wären. Aber was war das für ein Gerät? Die Produktbeschreibung stellte es als Brikettpresse vor, mit deren Hilfe man sein in der Badewanne eingeweichtes Altpapier zu handlichen Briketts formen kann.

Schräg. Google ergänzte dieses neue Themengebiet mit einem Heizwert, der Kohle ähnelt – aber auch der Warnung vor Bestandteilen wie Druckerschwärze, Lacken und Farben. Und aus den hinteren Bereichen der Erinnerungen schallte eine warnende Stimme, dass man Rußablagerungen im Schornstein provoziert, wenn man mit Papier und Pappe heizt.

Mit dem Bild eines Schornsteinbrandes im Kopf wurde diese Alternative auch schon wieder verworfen, bevor sie Wurzeln schlagen konnte.

Die hohen Energiekosten lassen Menschen kreativ werden.

Wer wäre noch vor ein paar Jahren auf die Idee gekommen, sich aus Blumentöpfen einen Teelichtofen zu basteln? Oder kennen Sie beispielsweise auch jemanden, der eine kleine Gasflasche mit Heizstrahler im Esszimmer stehen hat? Die Gefahr durch Kohlenmonoxid scheint man da auszublenden. Und wer weiß, womit gerade jetzt noch experimentiert wird.

Wir glauben, wenn diese „Alternativen“ beim Heizen echte Alternativen wären, dann hätten sie sich bereits vor Längerem als Hauptlösung durchgesetzt. So bieten sie leider auf der einen Seite keine vollwertige Heizwirkung, dafür auf der anderen Seite aber verschiedene Gefahren

Neben dem Risiko, sich selbst zu vergiften oder sich Verbrennungen zuzuziehen, kann natürlich auch der Wohnraum leiden. Da haben wir die Wasserleitungen. Bei zweistelligen Minusgraden darf man sich schon sorgen, dass die nicht zufrieren. Da haben wir die Gefahr von Schimmel, da sich neben den vielen kleinen Wärmeherden auch viele Kältestellen bilden, an denen Luft kondensiert. Und den Schornsteinbrand durch Rußablagerung haben wir eingangs ja schon erwähnt.

Jetzt ist ein entsprechend der Witterung angemessenes Beheizen des Wohnraums auch noch eine Obliegenheit der Wohngebäudeversicherung.

Wenn der Gutachter in der kalten Bude steht, wird ihm klar werden, dass hier nicht ordentlich geheizt wurde. Das kann zu Leistungskürzungen bis auf null führen. So viel kann man gar nicht beim Heizen gespart haben, dass sich das rechnet. Zwar decken moderne Tarife diese Obliegenheitsverletzungen inzwischen oft zumindest bis zu einer gewissen Obergrenze.

Dies aber in der Regel nur bei grober Fahrlässigkeit. Hier wird ja bewusst und vorsätzlich verstoßen und man wird unterstellt bekommen, dass man mögliche Folgen durchaus billigend in Kauf genommen hat.

Verzichten Sie einfach auf Experimente oder auch darauf, Räume nur temporär oder gar nicht zu heizen. Am Ende tun Sie sich damit keinen Gefallen.

Sie möchten wissen, wie das Thema „Obliegenheitsverletzung“ in Ihrem Vertrag geregelt ist? Oder ob es Verbesserungsmöglichkeiten gibt? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir sind immer sehr gerne für Sie da!

Wir stehen gerne bei Fragen zum Versicherungsschutz in Fällen wie dem vorgenannten oder ähnlichen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!

CMO Versicherungsmakler Karlsruhe

Neben dem Thema „HEIZEN“, haben wir in unserem Dezember-Privatkunden-Newsletter noch folgende Themen für Sie aufbereitet:

  • der frühe Vogel bucht den Urlaub
  • Informieren Sie uns über Veränderungen

Zusammengefasst und zum PDF-Download wie immer in unserem Newsletter-Archiv.

Viel Spaß beim lesen!

CMO Versicherungsmakler

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