Abmahnungen

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Unsere Programmierer analysieren ständig den regionalen Versicherungsmakler- aber auch Immobilienmaklermarkt. Auffällig hier: Selbsternannte "Digitalmakler" sprießen wie Pilze aus dem Boden - analog den Burgerketten oder unqualifizierten Barbershops.

Bei Immobilienmaklern und den Versicherungsmaklern vermuten wir, dass der ein- oder andere mit Corona das Smartphone, die Onlineberatung oder die digitale Unterschrift für sich entdeckt hat.

Das reicht in aller Regel aber nicht, um sich Digitalmakler zu nennen 😉

Besonders wenn das Business auch in den Sozialen Netzwerken betrieben und beworben wird, lauern hinter fast jeder Ecke Gefahren und Risiken.

Copyrightrechte scheint hier der ein-oder andere einfach zu ignorieren - ja, man geht sogar soweit, dass selbst unsere Rechtschreibfehler und versteckten Backlinks in die "eigenen" Homepageseiten mit reinkopiert werden. (wir bleiben dran und werden veröffentlichen)

Tatsächlich sind auch wir vor kurzem selbst Opfer der Fonts-Abmahnwelle geworden. Verzweifelte Winkeladvokaten haben es sich zum Ziel gesetzt, auch uns hier ständig anzuschreiben und zu drohen. Dank unserer Rechtsabteilung, einem umfangreichen Versicherungsschutz, der Maklergenossenschaft aber auch der Interessengemeinschaft deutscher Versicherungsmakler, sind wir hier ganz gut aufgestellt.

Generell stellt sich bei vielen Gewerbekunden die Frage:

Versicherungsschutz gegen Abmahnungen - wie sind wir hier versichert?

Rechtsverletzungen sind reine Vermögensschäden!

Schon ein unbedachter Auftritt oder Beitrag in Social Media kann für eine Abmahnung zur Folge haben, die in den allermeisten Fällen mit einer Schadenersatzforderung verbunden ist. Was da so alles passieren kann, haben wir nachfolgend – natürlich nicht abschließend – aufgelistet:

  • Sie verwenden für ein Posting ein urheberrechtlich geschütztes Bild, welches Sie im Internet gefunden haben und geben nicht an, wer das Bild ursprünglich geschossen hat. Man spricht hier von der Urheberrechtsverletzung
  • ein zufällig geschossenes Foto wird Ihrerseits zu Werbezwecken genutzt, auf dem eine Person eindeutig zu erkennen ist. Diese Person hat der werblichen Nutzung ihres Bildes nicht zugestimmt. Hier geht es um Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • In ihrem Blog treffen Sie eine Aussage über einen anderen Influencer. Dieses Posting geht viral und hat zur Folge, dass die Klickzahlen bei dessen Produktpräsentationen einbrechen. Eindeutige eine Persönlichkeitsrechtsverletzung
  • Sie bewerben ein Produkt und nennen dazu einen Namen einer prominenten Person = Namens-rechtsverletzung
  • oder unerlaubte Werbung für eine Online-Pokerseite = Wettbewerbsrechtsverletzung
  • Sie nutzen im Rahmen eines Blogeintrags ein Foto, ohne die Lizenzrechte dafür erworben zu haben. Der Halter der Lizenz (z. B. Clipdealer, stock.adobe, shutterstock u.v.m.) erkennt das Motiv und veranlasst eine Abmahnung. Hier geht es um die Lizenzrechtsverletzung
  • Ein beinahe schon nerviger Klassiker: Sie versenden Werbe-E-Mails, obwohl die jeweiligen Empfänger nicht ausdrücklich um Information durch eine E-Mail gebeten hatten. Einer der Empfänger verklagt Sie = Wettbewerbsrechtsverletzung

Sichern Sie diese Rechtsverletzungen mit einer Vermögensschadenhaftpflicht ab

Sollte nun einer der oben aufgeführten (oder ein ähnlicher) Schadenfall eintreten, wird der Versicherer folgende Schritte unternehmen:

  • Prüfung – Im ersten Schritt überprüft der Versicherer, ob diese Abmahnung generell berechtigt und die Forderung auf Ersatz der Kosten angemessen ist. Dabei wird auch die vom Gegner vorbereitete Unterlassungserklärung unter die Lupe genommen.
  • Verhandlung – Ist die Unterlassungserklärung im Sinne des Versicherungsnehmers zu modifizieren oder z.B. der angesetzte Streitwert zu hoch, verhandelt der Versicherer die betreffenden Punkte im zweiten Schritt auf seine Kosten mit dem Gegner bzw. dessen anwaltlichem Vertreter.
  • Leistung – Sind die strittigen Punkte geklärt, übernimmt der Versicherer im dritten Schritt die Kosten für den Schadenersatz bzw. die Abmahnung (abzüglich der im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung).
  • Abwehr (= passiver Rechtsschutz) – Sollte der Versicherer im ersten Schritt zu dem Ergebnis gelangen, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, wehrt der Versicherer auf seine Kosten den Anspruch ab.

Achtung: Manche Anbieter setzen voraus, dass beispielsweise vor Nutzung, Veröffentlichung usw. eines Bildes eine Prüfung durch geeignete Fachkräfte wie Rechtsanwälte erfolgt sein muss. Eine permanente Überprüfung durch solche Fachkräfte ist aber in der Praxis nicht realistisch. Auch ist es wichtig, dass die „grobe Fahrlässigkeit“ nicht aus dem Deckungsumfang ausgeschlossen ist, denn hier wären dann im Schadenfall Schwierigkeiten mit dem Versicherer vorprogrammiert.

Marin Ostojic - Geschäftsführer- CMO Versicherungsmakler Karlsruhe

Gute Produkte ohne die Verpflichtung zur o.g. Vorabrecherche und inklusive Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit bieten unter anderem an: Hiscox, andsafe, ERGO, Markel, Zurich

Selbstverständlich muss individuell geprüft werden, welcher Versicherer zur Absicherung der individuellen Kundensituation am besten geeignet ist. Gewerbliche Haftpflichtrisiken, sowie unser Kontaktformular, haben wir HIER bereit gestellt.

Außerdem bietet unser VEMA-Bestandsupdate mit der SV Sparkassenversicherung, eine fakultative Deckung für die Verletzung von gewerblichen Urheber- und Schutzrechten für produzierende Betriebe und Großhändler. Weitere Informationen rund um die Betriebshaftpflicht, sowie Branchen-Deckungskonzepte finden Sie HIER.

Sie sind "Digital unterwegs"? SICHERN SIE IHR EIGENES UNTEREHMEN AB

Auch Ihr eigenes Unternehmen kann früher oder später von dieser Problematik direkt betroffen sein, denn in der Fachpresse und Internetforen wird regelmäßig von Abmahn-Anwälten und Winkeladvokaten berichtet, die flächendeckend vermeintliche Rechtsverstöße anprangern abkassieren wollen.

Achten Sie deshalb auch bei Ihrer eigenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung darauf, dass besonders auch diese Punkte versichert sind:

  • Verstoß gegen Wettbewerbs- und Urheberrecht
  • Verletzung von Persönlichkeits­rechten, Diskriminierung

Diese wichtige Deckungsbereiche sind bei uns beispielsweise bei den Spezialtarifen der CGPA (Michaelis Anwaltskanzlei in Hamburg) mit eingeschlossen.

Lassen Sie sich durch Abmahnungen nicht aus der Ruhe bringen, sondern achten Sie auf Ihren Versicherungsschutz und Copyrightrechte.

Selbsternannte Karlsruher Digitalmakler machen dies offensichtlich nicht immer ... 😉

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

CMO Digitalmakler Karlsruhe

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