Fluglotsen

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Im Falle einer Berufsunfähigkeit reicht die staatliche Absicherung meist nicht aus. Wenn nun auch die Arbeitserlaubnis (Lizenzverlust) aus gesundheitlichen Gründen (Untauglichkeit) entzogen wird, besteht nicht automatisch eine unmittelbare Berufsunfähigkeit.

Die Lösung lautet:

Loss of Licence Klausel

Ist diese Klausel nicht gegeben, besteht ein erhöhtes Risiko, dass ein Arbeitsverbot existiert und die BU nicht zahlt.

Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regel-mäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg und das führt fast immer zu dramatischen Veränderungen des Alltags. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrecht erhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.

Piloten und Fluglotsen gehören zu den Berufsgruppen, die bereits dann schon nicht mehr arbeiten dürfen, bevor eine Erkrankung es ihnen tatsächlich unmöglich macht, ihrer Tätigkeit nachzugehen. Hier bedarf es der „LossofLicense – Klausel“, um die Absicherung zu komplettieren.

Die Loss of Licence Versicherung hilft Piloten, Fluglotsen und Flugbegleitern sich vor dem Verlust der Arbeitskraft wegen krankheitsbedingter Fluguntauglichkeit zu schützen.

UM WELCHE VERSICHERUNG HANDELT ES SICH BEI DER LIZENZVERLUST-VERSICHERUNG?

In aller Regel handelt es sich bei „Loss of Licence – Policen“ um Berufsunfähigkeitsversicherungen, die über die eingangs erwähnte Klausel für Flugpersonal verfügen. Problematisch für Sie als Kunden ist, dass es kaum eine Handvoll Anbieter gibt, die diesen wichtigen Schutz anbieten. Das macht es vor allem dann schwierig, einen Anbieter zu finden, wenn es bereits eine gesundheitliche Vorgeschichte gibt.

Neben den „normalen“ Berufsunfähigkeitsversicherungen, die für einen bestimmten Zeitraum eine vereinbarte monatliche Rente auszahlen, gibt es auch noch einige Sonderlösungen am deutschen Versicherungsmarkt.
Hier kommt im Falle der Fluguntauglichkeit dann eine einmalige Geldsumme zur Auszahlung, die bei Antragstellung vereinbart wurde.

Eine „vernünftige“ Klausel der Loss of Licences-Versicherung für Fluglotsen oder Flugbegleiter ist zweifelsohne das Wichtigste!

BERUFSUNFÄHIGKEIT KANN JEDEN TREFFEN

Ihr Beruf oder Ihre Tätigkeit sind nicht mit normalen Maßstäben zu messen. Gerade als hochqualifizierter Mitarbeiter kann schon der Verlust der Stimme zu erheblichen Einbußen führen. Ihr regelmäßiges Einkommen – und somit Ihr Lebensstandard – ist gefährdet.

Die Flugerlaubnis -und die damit verbundene medizinische Tauglichkeit- sichert Ihnen Ihr regelmäßiges Einkommen und somit Ihren Lebensstandard. Ihre Berufsgruppe ist dem besonderen Risiko der Fluguntauglichkeit ausgesetzt. Solange Sie aber „lediglich fluguntauglich“ und nicht berufsunfähig sind, können Sie nach gesetzlichen Bestimmungen auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden.

Dieses Risiko haben wir erkannt und minimiert. Unser Angebot überzeugt durch erstklassige spezielle Bedingungen:

Highlights unsere Fluglotsen-Loss of Licence Vereinbarung:

  • keine Anschrift in Deutschland notwendig. Wohnsitz in EU, Schweiz, Großbritannien möglich (Währungen EURO, CHF, USDollar oder GBP möglich)
  • Police kann in Deutsch und Englisch ausgestellt werden
  • Erweiterte Kriegsklausel (Bundeswehr-, Polizei- und UNO-Einsätze)
  • Einmalzahlung
  • Absicherung von Verlust von Augen, Stimme, Gehör und bestimmter Gliedmaßen und/oder Berufsunfähigkeit durch Unfall und/oder Krankheit und Unfalltod
  • Absicherung auch ohne Unfalltod und als Tagegeldabsicherung möglich
  • keine Verweisung: Eine anderweitig ausgeübte Tätigkeit nach der Berufsunfähigkeit/Fluguntauglichkeit wird nicht auf die Einmalzahlung angerechnet und es wird nicht auf andere Berufe und Kenntnisse verwiesen
  • Versicherungsschutz bis zum 67. Lebensjahr möglich
  • max. Versicherungssumme: 5-faches Jahreseinkommen bis zu 12.500.000 Euro
  • bei Flugschülern: Versicherungsschutz bis zum 44. Lebensjahr möglich und max. Versicherungssumme: Ausbildungskosten bis zu 100.000 Euro

SCHADENBEISPIELE

Die Hauptgründe für den „Verlust der Lizenz“ bei Piloten: Rücken, Gehör, Allergien

pilot-lizenverlust-schadenbeispiel

Die Hauptgründe für den Lizenzverlust bei Fluglotsen: Augen, Rücken, Psyche

fluglotsen-lizenverlust-schadenbeispiel

WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?

Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese
Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim nötig.
Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.

Ergänzend zur Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auch an eine Rentenversicherung gedacht werden.

Denn die Berufsunfähigkeitsrente endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Beträge für die zusätzliche Alterssicherung sollten bei der abzusichernden Berufsunfähigkeitsrente berücksichtigt werden, damit dem nahtlosen Übergang zwischen Berufsunfähigkeitsrente zur Privatrente nichts im Wege steht.

Im Regelfall besteht die Möglichkeit, bei einer private Rentenversicherung auch die Beitragsübernahme im Falle der Berufsunfähigkeit mit zu vereinbaren. Wir empfehlen hier im Übrigen immer kostengünstige und flexible Fondspolicen!

Im Falle Ihrer versicherten Berufsunfähigkeit würde Ihr Rentenversicherer die Beitragszahlung dann so lange für Sie übernehmen, bis sich Ihre gesundheitliche Situation verbessert oder der Vertrag ausläuft.

Da es selbst mit den besten Bedingungswerken am Markt im Einzelfall zwischen Versicherungsunter-nehmen und Versicherungskunden zu unterschiedlichen Meinungen bei Beantragung der Leistung kommen kann, ob eine versicherte Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht, sollten Sie sich auch für diesen seltenen Fall wappnen. Eine Rechtsschutzversicherung stärkt Ihnen den Rücken, wenn Sie sich gezwungen sehen, die versicherten Leistungen auf dem Rechtsweg erstreiten zu müssen.

Alle Kosten für Ihren Rechtsanwalt, das Gericht, nötige Gutachten usw., werden von dieser sinnvollen Sparte übernommen. Da Sie in Ihrem Beruf die Verantwortung für Menschenleben übernehmen, legen wir in dieser Sparte auch den Einschluss eines erweiterten Straf-Rechtsschutzes nahe.

Zugegeben, als die ersten Anfragen der DFS (Deutsche Flugsicherung in Karlsruhe) zu uns durchkamen – haben wir das Klientel des „Fluglotsen“ zu Beginn recht Stiefmütterlich betrachtet. In der Zwischenzeit haben wir uns als Karlsruher Maklerunternehmen auf gut ein Duzend erfolgreiche Mandate zurückblicken und begleiten hier nicht nur bei der Wahl der richtigen richtigen LOL-Absicherung, sondern sind auch als Finanzierer, Rentenberater und Hausverkäufer aktiv.

Mit besten Emfehlungen

Marin Ostojic – Geschäftsführer CMO Versicherungsmakler Karlsruhe

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Wir beraten Sie im persönlichen Termin unverbindlich und gehen auf Ihre Wünsche ein.