Sicherheitsvorschriften | Quoteln | Zuzahlungserinnerung | Warenkreditversicherung
Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu und unser Gewerbekundennewsletter für den Dezember haben wir online eingestellt!
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Themen diesmal:
- Quoteln
- behördliche Sicherheitsvorschriften
- Zuzahlungserinnerung für Basisrenten
- Warenkreditversicherung
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Viel Spaß beim lesen!
CMO Versicherungsmakler Karlsruhe
behördliche Sicherheitsvorschriften – Quoteln
BEHÖRDLICHE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN VS. QUOTELN
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Gesetze und Bestimmungen regeln unser aller Miteinander und grundsätzlich ist das auch eine sehr gute Sache. Deutschland hat sich im Laufe der Zeit allerdings zu einem der Länder mit den meisten Bestimmungen überhaupt entwickelt.
Nicht einmal jeder Behördenbedienstete kennt jede existierende Sicherheitsvorschrift – wie soll sich „Otto Normalbürger“ da stets korrekt verhalten?
- Kennen Sie die Garagenverordnung Ihres Bundeslands?
- Die BGV A3-Prüfung?
- Details Ihrer Landesbrandvorschriften?
Nur wenige werden nun heftig nickend ein überzeugtes „Jawohl!“ von sich geben können.
Verständlicherweise setzen Versicherer ein regelkonformes Verhalten für die Leistung im Schadenfall voraus. Verletzen Sie also eine gesetzliche Vorschrift, so kann sich daraus für den Versicherer das Recht zur Kürzung der Schadenszahlung ergeben – im Extrem sogar bis auf 0 Prozent des Schadens.
Bemühen wir zur Veranschaulichung eine Regel einer Garagenverordnung.
Diese besagt, dass in Kleingaragen bis 100 Quadratmetern außerhalb von Fahrzeugen max. 200 Liter Diesel -bzw. 20 Liter Benzin- in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden dürfen. Kommt es nun durch einen Kurzschluss in einer Leitung zu einem Brand, der durch die eingelagerten über 20 Liter Benzin beschleunigt wird, kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Greift das Feuer auf das Betriebsgebäude über und die Entschädigung wird nur um 50 Prozent gekürzt bzw. gequotelt, haben Sie schnell einen sechsstelligen Betrag, den Sie selbst aufbringen müssen.
Die Rechtsprechung der Vergangenheit bestätigt solches Vorgehen in ihren Entscheidungen.
Die Gefahr, aus reiner Unkenntnis einer Bestimmung, Einschnitte hinnehmen zu müssen, kann zwar nicht für jeden Fall aus der Welt geschafft werden – minimiert werden kann sie aber sehr wohl.
Einige Deckungskonzepte, die speziell für Versicherungsmakler aufgelegt wurden, nehmen sich unter anderem auch dieses Themas an. Hier wird der vielleicht beste Schutz für Ihr betriebliches Hab und Gut geboten, der am Markt zu finden ist.
Qualität, die Ihnen Ärger erspart. Qualität, die Ihnen Sicherheit bietet. Gehen Sie kein Risiko ein!
Deshalb darf der Versicherer „quoteln“:
Unter „quoteln“versteht man die Kürzung einer Schadenersatzleistung in dem Verhältnis, in dem einem Kunden eine Mitschuld, Pflichtverletzung etc. angerechnet werden kann.
Das Recht zur Quotelung im Leistungsfall, sofern eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, ergibt sich aus Paragraphen 28 des Versicherungsvertragsgesetzes in seiner aktuellen Fassung. Diese Neuregelung stellt bereits eine Besserstellung des Kunden dar.
Quoteln darf der Versicherer auch dann, wenn beispielsweise ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde oder die vereinbarte Sicherungen (z.B.Alarmanlage, Safe, etc.) nicht vorhanden sind oder nicht (richtig) genutzt werden (wenn z.B. vergessen wurde, die Alarmanlage einzuschalten).
Der Grad der Quotelung ist seit der Neuregelung 2008 regelmäßig Gegenstand der Rechtsprechung und damit immer ein enormes Risiko für den betroffenen Kunden.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Zuzahlungserinnerung
KEIN STEUERGESCHENK AUSSCHLAGEN! Zuzahlungserinnerung Basisrenten
Bereits 2005 wurde die Basisrente (umgangssprachlich auch als „Rürup-Rente“ bekannt) als steuerlich begünstigte Altersvorsorgemöglichkeit eingeführt. Vor allem Gutverdiener und Gewerbetreibende nutzen diese Form des Alterssparens seither auch gezielt als Steuers-parmodell.
2021 können Alleinstehende bis zu 25.787 Euro und Verheiratete bis 51.574 Euro im Jahr als Sonderausgaben ansetzen. Diese können sich aus Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken und aktuell 92 Prozent Beiträge zur Basisrente zusammensetzen.
Der Grad, zu dem „Rürup-Beiträge“ ansetzbar sind, steigt bis 2025 jährlich um 2 Prozent. Sie können Sich gewiss vorstellen, dass die steuerlichen Auswirkungen nicht unerheblich ausfallen, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen um die oben genannten Beträge geschmälert wird.
Konkret sollte Ihnen dies Ihr Steuerberater – oder bei Angestellten auch ein Lohnsteuerhilfeverein – ausrechnen können.
Haben Sie bereits einen solchen Vertrag? Beim Beitrag besteht noch Luft nach oben, möchten Steuern sparen und Sie möchten Ihre Versorgung im Alter anheben? Dann kann eine freiwillige Zuzahlung für Sie sinnvoll sein und wir sollten uns unterhalten.
Sie haben noch keinen solchen Vertrag, möchten aber auch Steuern sparen und für das Alter vorsorgen?
Auch dann haben wir eine perfekte Basis für ein gemeinsames Gespräch. Kontaktieren Sie uns!
Warenkredit
SICHERN SIE IHRE UMSÄTZE – durch die Warenkreditversicherung
Ganz ohne Spuren ging die Pandemie an der Wirtschaft nicht vorbei. Nicht jede Firma konnte die Auswirkungen, die regional und global (Stichwort Lieferketten) zu verzeichnen waren, gleichermaßen gut verkraften. Entsprechend sind auch alte Kundenbeziehungen nicht mehr ganz so sicher – wie man sie noch vor zwei Jahren eingeschätzt hätte.
Dazu kommt anhaltende Materialknappheit in vielen Bereichen, wie etwa bei Halbleitern, Holz und anderen Baustoffen. Das sorgt für ungeplant hohen Kostenbelastungen oder bremst die Produktivität aus. Wer nicht vernünftig zu eigentlich kalkulierten Rahmenbedingungen arbeiten kann, ist leider auch ein potenzieller Wackelkandidat, was die Zuverlässigkeit bei Zahlungen angeht.
Das ist ein nicht zu unterschätzendes Risiko für jedes Unternehmen, das andere Firmen beliefert.
Mit einer Warenkreditversicherung können Sie das wirtschaftliche Risiko Ihres Unternehmens infolge eines Ausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen wegen insolvenzbedingter Zahlungs-unfähigkeit oder Zahlungsverspätung absichern.
(wir haben hier bereits berichtet – zum LINK)
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Ihnen die negative Bonität Ihrer Kunden nicht bekannt ist. Neben der Übernahme Ihrer Forderung, wenn es nötig ist, bietet so ein Vertrag auch eine Reihe von Zusatzleistungen, wie etwa Kreditprüfung (Bonitätsprüfung Ihrer Kunden im Vorfeld der Belieferung), Rechtsschutzfunktion in Form der Übernahme von Kosten, wenn ein Fall vor Gericht geht, (auch für das Durchsetzen eines Eigentumsvorbehalts.) und ein Forderungsmanagement.
Eine Warenkreditversicherung stabilisiert die Planbarkeit Ihrer Einnahmen und macht Ihr Unternehmen unabhängiger vom wirtschaftlichen Erfolg Dritter. Das scheint uns ein sehr erstrebenswerter Zustand zu sein.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu einem dieser Themen wünschen!
CMO Versicherungsmakler Karlsruhe