Entführungs- und Erpressungsversicherung (Kidnap & Ransom)

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Krisen-Management

Mehr denn je sind deutsche Unternehmen heute gefordert, für die Absicherung von Risiken bei den jährlich fast 150 Mio. Geschäftsreisen ihrer Mitarbeiter zu sorgen. 1,36 Mio. US-Dollar Lösegelder, die täglich weltweit für Entführungsopfer gezahlt werden, sprechen für sich.

Das Problem:

Die Kenntnis der Risiken, ihre richtige Einschätzung sowie die Vorsorge und Absicherung durch passende Versicherungslösungen ist vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen
noch Neuland.

Unterstützung bieten deshalb entsprechende maßgeschneiderte Versicherungslösungen.

Auch für Wohlhabende und Prominente kann dieser Schutz zur eigenen Absicherung, wie auch der
von Familienmitgliedern sehr interessant sein.

SCHADENBEISPIELE KIDNAP & RANSOM

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FÜR WEN IST DIE ENTFÜHRUNGS- UND ERPRESSUNGSVERSICHERUNG?

Immer häufiger werden auch deutsche Geschäftsreisende im Ausland zu Opfern von Entführungen und Erpressungen. Ein Großteil dieser Vorkommnisse ist der Öffentlichkeit nicht bekannt, denn die betroffenen Firmen kaufen ihre Mitarbeiter wieder frei, ohne dass jemand davon erfährt.

Umso besser, wenn Unternehmen auf solche Vorfälle vorbereitet sind.

Eine entsprechende Versicherung ist daher sowohl für kleine und mittelständische Unternehmen als auch für große Konzerne ratsam, sowie für Hersteller, die aufgrund ihrer Produktpalette (Lebensmittel, Medikamente, …) erpressbar sind.

WELCHE EREIGNISSE SIND VERSICHERT?

  • Entführung, Verkehrsmittelentführung und widerrechtliche Freiheitsberaubung
  • Personen-, Sach-, Produkt- und Geheimnisverratserpressung
  • Erpressung mit Computerdatenmissbrauch (Cybererpressung)
  • Politisch motivierte Drohung mit physischer Gewalt gegen Mitarbeiter oder ihre Angehörigen (Politische Drohung)

WELCHE KOSTEN SIND ABGEDECKT?

  • Lösegeld im Falle einer Personenentführung
  • Erpressungsgeld im Falle einer Personen-, Sach- oder Produkterpressung
  • Ersatz bei Verlust des Löse- oder Erpressungsgeldes während der Übergabe
  • Kostenübernahme u.a. für Berater, Dolmetscher, Sicherheitsdienst, Informanten, Darlehenszinsen, für Gehalt eines Ersatz-Mitarbeiters und Gehaltsfortzahlung beim entführten Mitarbeiter, für medizinische und psychologische Behandlung, für Erholung und Rehabilitation, für persönliche Vermögensschäden des Entführten
  • Abwehrkosten und Schadensersatz bei Verschulden des Unternehmens in Zusammenhang mit der Entführung/Bedrohung von Mitarbeitern
  • Entschädigung bei Personenschäden
  • Einsatz professioneller Krisenmanagement-Organisationen im Entführungsfall zur Unterstützung der Versicherungskunden. Dadurch wird vermieden, dass in der Extremsituation Fehler geschehen, die das Leben des Entführten zusätzlich bedrohen. Das Know-how der Spezialisten kommt auch bei den Verhandlungen mit den Entführern zum Tragen.
  • Zusätzlich versicherbar: Rückrufkostendeckung im Falle einer Produkterpressung

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERBAR?

  • Vorsatz eines identifizierbaren Mitarbeiters
  • Opfer als Täter, Kollusion
  • politische Drohung
  • Rückrufkosten bei Produkterpressung – für diesen Bereich sind separate Spezialprodukte am Markt erhältlich

WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Versicherungsschutz besteht weltweit, sofern nicht im Versicherungsschein etwas anderes ausgewiesen ist.

WIE LÄSSST SICH DIE PRÄMIE ERMITTELN?

Die Höhe der Prämie richtet sich meistens nach der sensiblen Einzelfall-Konzeption. So kann man davon ausgehen, dass beispielsweise ein mittelständischer Betrieb, der rund 10 Mitarbeiter relativ häufig im Ausland einsetzt, um die 15.000 Euro Jahresprämie ansetzen muss.

Entscheidend für die Prämienkalkulation des Versicherers ist darüber hinaus, in welche Länder die Auslandreisen gehen.

WELCHE VERSICHERUNGEN SIND ANSONSTEN NOCH EMPFEHLENSWERT?

Ergänzender Versicherungsschutz bietet sich vor allem für Ihre Mitarbeiter
an, die ins Ausland entsendet werden. Hier haben Sie eine gesteigerte
Fürsorgepflicht – Kraft Gesetz, aber auch moralisch.

Selbst wenn es nicht zu einer Entführung Ihres Mitarbeiters kommt, können diesem dennoch Unglücke zustoßen, vor denen er in der Heimat evtl. verschont geblieben wäre.

TODESFALLABSICHERUNG

Der schlimmste Fall für die Angehörigen Ihres Arbeitnehmers ist sicherlich, wenn er oder sie während des Einsatzes im Ausland verstirbt. Mit einer arbeitgeberfinanzierten Risikolebensversicherung tragen Sie dazu bei, zumindest die finanziellen Auswirkungen für die Familie zu lindern. Diese freiwillige Zuwendung in Form der Versicherungssumme kann auch helfen, eventuelle Schadenersatzprozesse zu vermeiden.

Handelt es sich bei einem der entsandten Mitarbeiter aufgrund seiner Kenntnisse, Erfahrung oder Verbindungen um eine Schlüsselperson mit besonderem Wert für Ihr Unternehmen, können Sie über
einen solchen Vertrag auch die finanziellen Folgen des Todes auffangen, die Sie für Ihr Unternehmen erwarten („Keymanabsicherung“).

AUSLANDSREISEKRANKENVERSICHERUNG

Besondere Beachtung verdient der Krankenversicherungsschutz Ihres Mitarbeiters!

Hier steht dem Arbeitnehmer bei einem Einsatz im Ausland eine Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber zu.

(§§ 242 BGB, 17 Sozialgesetzbuch V)

Es besteht zwar ein Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse des Arbeitnehmers – angesichts
der im Ausland oft deutlich höheren Behandlungskosten bleiben Arbeitgeber hier oft auf respektablen Restkosten sitzen. Vorhandene Auslandskrankenversicherungen Ihrer Arbeitnehmer decken im Normalfall nur Urlaubsreisen.

Wir empfehlen daher den Abschluss einer speziellen Auslandskrankenversicherung für Ihre entsendeten Mitarbeiter. So sichern Sie sich mit kleiner Prämie gegen hohe mögliche Forderungen ab.

SPEZIAL-STRAF-RECHTSSCHUTZ

Andere Länder, andere Sitten – und andere Rechtsprechung!

Die Gefahr, bei längerem Auslandsaufenthalt, mit dortigen Gesetzen in Konflikt zu geraten, ist vergleichsweise hoch. Auch im Ausland genügt der Verdacht einer Straftat, um in der Folge den Aufenthalt um Monate in Untersuchungshaft verlängern zu müssen.

Auch extreme Fälle, in denen z. B. wegen des Vorwurfs des Drogenschmuggels die Todesstrafe
droht, sind zumindest so häufig, dass fast jeder von einem solchen schon einmal gehört oder gelesen hat. Ein Spezial-Straf-Rechtsschutz ergänzt Ihren Firmenrechtsschutz um Vorsatzdelikte, gilt weltweit und
gewährt auch eine gewisse Summe als Strafkautionsdarlehen.

Der weltweit gültige Versicherungsschutz leistet für ein mit dem Strafverteidiger vereinbartes Honorar. Dieser sinnvolle Schutz kann dazu beitragen, Ihrem Mitarbeiter zur Freiheit und zum Freispruch zu verhelfen. Mitunter rettet er sein Leben.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage!

Nachdem wir leider bereits zwei solcher Fälle im näheren Kundenkreis miterleben durften. Können wir Ihnen mit besten Wissen & Gewissen zum Abschluss dieser Bausteine raten, sollten Sie – wie oben geschrieben- zu den Unternehmen gehören, welche hier ggf. mit größerem Risiko betroffen sind.

Mit besten Empfehlungen aus Karlsruhe

CMO Versicherungsmakler

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Wir beraten Sie im persönlichen Termin unverbindlich und gehen auf Ihre Wünsche ein.