2020 | Änderungen
2020 bringt so manche Änderung mit sich.
In unserer ersten Newsletter-Ausgabe des neuen Jahres, möchten wir uns außerdem noch den folgenden Themen widmen:
- Mietwagen
- grobe Fahrlässigkeit
- Reiserücktritt
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Viel Spaß beim lesen und einen guten Start in 2020.
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2020 bringt manche Änderung mit sich…
…zunächst möchten wir Ihnen an dieser Stelle aber gerne alles Gute für das neue Jahr wünschen: Gesundheit, Glück, Geld und was Sie sonst noch so alles brauchen können.
Das neue Jahr kommt mit einer ganzen Reihe von Änderungen. Die aus unserer Sicht wichtigsten (weil versicherungsbehaftetet bzw. aus diesem „Dunstkreis“) möchten wir hier zumindest kurz beleuchten.
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz tritt in Kraft. Wessen Eltern oder Kinder pflegebedürftig sind, wird erst dann finanziell vom Sozialamt herangezogen, wenn das Einkommen über 100.000 Euro im Jahr liegt.
Vor dem Vermögensverzehr bei einem betroffenen Elternteil schützt dies freilich nicht, weshalb entsprechende Vorsorge nach wie vor sinnvoll ist.
Die Wohnungsbauprämie wird deutlich verbessert. So steigt die Einkommensgrenze für Alleinstehende auf 35.000 Euro, für Verheiratete auf 70.000 Euro an. Der Fördersatz beträgt nun 10 % und wird künftig auf jährliche Einzahlungen bis 700 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.400 Euro (Verheiratete) gewährt.
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird um 0,1 % auf 2,4 % gesenkt. Diese Beitragssenkung ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Gesetzlichen Krankenkasse steigt von jetzt 0,9 auf 1,1 %. Von Kasse zu Kasse kann es hier deutliche Abweichungen geben, der Satz kann auch identisch zum Vorjahr bleiben.
Empfänger einer Betriebsrente profitieren künftig bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese fallen nur noch für den Teil der Betriebsrente an, der 159,25 Euro (im Monat) übersteigt. Der neue Freibetrag findet auch bei einmaligen Kapitalauszahlungen Anwendung.
Was sich 2020 auch noch so ändert…
- Bußgelder bei Verstößen im Straßenverkehr steigen. Speziell für Falschparker wird es spürbar teurer. So steigt das Bußgeld für Parken auf Geh- und Radwegen auf 55 Euro. Werden Personen dadurch behindert, steigt es sogar auf 70 Euro und es droht ein Punkt in Flensburg.
- Der Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro brutto pro Stunde. Auch Auszubildende erhalten ab diesem Jahr erstmals einen Mindestlohn von 515 Euro pro Monat. Eine entsprechende Reform des Berufsbildungsgesetzes macht dies möglich.
- Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung steigt von 17.500 auf 22.000 Euro.
- Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf 5.172 Euro.
Gerne stehen wir hier für weitere Fragen zur Verfügung!
Der Mietwagen, die Selbstbeteiligung und die böse Überraschung im Schadenfall…
Wer glaubt, beim Mietwagen sei die Selbstbeteiligung der Kasko-versicherung die größtmögliche Schadensumme, die man aus eigener Tasche berappen muss, der täuscht sich.
Wie bei jeder Kfz-Versicherung besteht auch bei einer Mietwagenfirma das grundsätzliche Recht des Versicherungsunternehmens, die Schadenzahlung zu reduzieren, wenn der Schaden vom Fahrer grob fahrlässig verursacht worden ist. Je nach Schwere des Verschuldens kann aus der Kürzung auch eine Komplettablehnung werden.
Vermeiden kann man das für den eigenen Kfz-Vertrag, indem man einen Anbieter wählt, der auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Nur das sichert Ihnen den gewünschten Schutz auch dann, wenn Sie sich einmal nicht vorbildlich verhalten und z.B. doch aufs Handy schauen, falsch in eine Einbahnstraße einbiegen oder ähnliches.
Beim Versicherungsschutz der Mietwagenfirma können Sie natürlich nicht auf die Qualität des Schutzes einwirken. Sie sollten daher stets mit größter Aufmerksamkeit fahren, um nicht in die beschriebene Deckungslücke zu fallen.
Leider gibt es auch keine Möglichkeit, einen solchen Schaden z. B. über Ihre Privathaftpflicht abzuwickeln – zumindest nicht in der Höhe, wie sie bei einem Pkw heute schnell erreicht wird. Lösungen, die eine Leistung von mehr als 10.000 Euro für solche Fälle vorsehen, dürfte es nicht geben und sind an sich schon recht selten zu finden.
Bei Interesse prüfen wir Ihren Vertrag gerne auf diese Klausel. Kontaktieren Sie uns einfach. Wir möchten, dass Sie sich der grundsätzlichen Gefahr bewusst sind, bevor Sie sich ans Steuer eines Mietwagens setzen.
Wir wünschen allzeit gute Fahrt!
Sommer, Sonne, Sonnenschein – und dann stirbt überraschend die Oma…
Egal ob isländisches Fjord oder das sizilianische Palermo – demnächst buchen wieder viele ihre Urlaubsreise. Doch was, wenn die geplante Reise aus triftigem Grund nicht angetreten werden kann? Was, wenn der Urlaub vorzeitig abgebrochen werden muss?
Für eine Rückerstattung Ihres Reisepreises bei Rücktritt vor Reisebeginn müssen Fristen eingehalten werden. Bei Abbruch der Reise erhalten Sie im Regelfall gar nichts von den Kosten zurückerstattet.
Eine Reiserücktritt-/-abbruchversicherung löst dieses Problem. Versicherte Ursachen des Reiserücktritts bzw. -abbruchs sind je nach Anbieter z. B. Erkrankung, berufliche Veränderungen oder ein Todesfall in der Familie wie der überraschende Tod der Großmutter. Dieser Versicherungsschutz erstattet Ihnen die vertraglichen Stornokosten gegenüber dem Reiseveranstalter, die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise, Umbuchungsgebühren usw.
Wenn Sie zu mehreren Personen verreisen, können alle Reiseteilnehmer in einem Vertrag abgesichert werden. Gerade bei hochpreisigen Reisen sollte man da nicht am falschen Ende sparen.
Wir haben Zugriff zu mehreren Anbietern für die wichtigsten Reiseversicherungen, die hochwertige Absicherung zu preiswerten Konditionen bieten (oftmals deutlich günstiger als im Reisebüro). Gerne helfen wir Ihnen hier, wie auch bei Reisekranken- und Reisegepäckversicherung, weiter. Fragen Sie uns einfach!!
Hätten Sie es gewusst?
Unfallursache Nummer eins: Handy am Steuer!
Dass Autofahrer während der Fahrt ihre Smartphones benutzen, war noch nie eine gute Idee. Inzwischen hat sich diese Unsitte zur Unfallursache Nummer eins entwickelt. Experten vergleichen das Abgelenktsein beim Verfassen einer Textnachricht mit einem Blutalkoholgehalt von 1 %o.
Wer bei nur 80 km/h zwei Sekunden auf sein Handy schaut, fährt 44 m blind. Niemand würde einfach so die Augen beim Fahren schließen, oder?
Bitte seien Sie vernünftig und verzichten Sie darauf, sich und andere zu gefährden. Danke!