WEG-Verwaltung und Hausverwalter

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Große Wohnanlagen müssen verwaltet werden – entweder durch die Eigentümer in Gestalt einer Wohnungseigentümerverwaltung (WEG-Verwaltung) oder durch einen Dritten (Hausverwaltung).

Die WEG-Verwaltung wird von der Eigentümerversammlung durch Mehrheits-beschluss zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bestimmt und kann Miteigentümer oder externer Dritter sein.

Wer Wohneinheiten besitzt, kümmert sich in den seltensten Fällen persönlich um die Verwaltung der einzelnen Wohnungen, um die Belange der Mieter und darum, dass technische Angelegenheiten geregelt werden.

Gerade für denjenigen, der mehrere Objekte besitzt, ist dies ein nicht zu stemmender zeitlicher Aufwand. Daher werden oft Dienstleistungsfirmen, also WEG-Verwalter oder Hausverwaltungen, damit beauftragt, sich der Abwicklung aller Mietangelegenheiten anzunehmen.

Der Verwalter haftet gegenüber Eigentümern für alle von ihm zu vertretenden Vermögens- und Vertrauensschäden.

Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, Tätigkeiten wie das Aufstellen und Durchsetzen einer Hausordnung, Maßnahmen für ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung, das Abschließen eines angemessenen Versicherungsschutzes und weitere Aufgaben zur Pflege des gemeinschaftlichen Eigentums auszuüben.

Für den Eigentümer empfehlenswert sind folgende Sparten, um vor den finanziellen Folgen von Sachschäden oder Haftpflichtansprüchen geschützt zu sein:

  • Gebäudeversicherung
  • ggf. Erweiterung um weitere Gefahren, z. B. Elementardeckung
  • Zusatzbausteine, wie z. B. für Haustechnik (Aufzüge etc.)
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • ggf. Glasversicherung

Hausverwalter und Verwaltungsbeiräte benötigen zudem eine Vermögensschadenhaftpflicht, um sich bei begangenen Fehlern vor Schadenersatzansprüchen der Eigentümer abzusichern.

(in unserem Blog vom 06.08.2018 haben wir hierzu bereits berichtet)

Bleiben wir beim Bedarf zum Schutz der Eigentümer:

Diesen in ausreichender Qualität zu finden, obliegt der Hausverwaltung und diese sollte ihrerseits einen UNAHHÄNGIGEN Experten zu beauftragen.

Der Experte hierzu sind wir – denn wir haben „Hausverwalterkonzepte“!

Egal ob klein oder groß. Wenn es um das Versichern eines Gebäudes geht, besteht die größte Herausforderung in der korrekten Einwertung. Die Unterversicherung hat schon auf so manche Schadenregulierung der WEG-Verwaltung einen dunklen Schatten geworfen.

Hieraus ergibt sich der erste große Vorteil, den spezielle Hausverwalterkonzepte gegenüber regulären Gebäudetarifen bieten:

Sie benötigen keine Versicherungssumme!

Die Tarifierung findet in der Regel über die Anzahl der vorhandenen Wohneinheiten pro Objekt statt.

Gewerbeeinheiten können auf diese Art in der Regel ebenfalls miteinbezogen werden. Hier wird dann je Quadratmeterzahl an Gewerbefläche als eine Wohneinheit gezählt. Der Schlüssel kann je nach Gewerbeart variieren.

Je nach Anbieter können dann noch Zusatzbausteine hinzugebucht werden, z. B. die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Alleine durch den Aufbau eines solchen Konzepts und die Gestaltung des Antrags ist es schwierig, wichtige Deckungsinhalte zu vergessen.

Kurzer Auszug, aus kooperierenden Versicherern im Bereich der WEG-Verwaltung | Hausverwalterkonzepte:

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Sonder- bzw. Rahmenvereinbarungen für WEG-Hausverwalter, Unternehmen, die sich in der Haupttätig-keit mit Verwaltung von fremden oder eigenem Haus-Grundbesitz befassen, konnten wir beispielsweise mit der Sparkassen Versicherung Sachsen (SV Sachsen), der AXA, R+V, Signal-Iduna und der Mannheimer ausarbeiten.

Die Tarife zeichnen sich in erster Linie durch die schlanke und einfache Tariftableau-Berechnung nach Wohn- und Gewerbeeinheiten aus. Leistungsinhalte können beispielsweise sein:

  • ab mindestens drei versicherten Objekten abschließbar.
  • Mehrfamilienhäuser ab 15 Wohneinheiten pro Objekt.
  • umzudeckende Verträge werden zu den Beiträgen des Vorversicherers abzüglich fünf Prozent weiter geführt (gleichwertiger Versicherungsschutz, SB usw.)

Die Inhalte unserer Rahmenvereinbarung inklusive der Konditionen und Marktvergleich arbeiten wir Ihnen selbstverständlich individuell aus. Wichtig ist dabei auch, eine Objektliste ausgefüllt mit einzureichen. Dies beschleunigt den Angebots-/Ausschreibungsprozess immens und ist auch für die Dokumentierung sehr hilfreich!

Unseren Hausverwalterkonzepte werden wir konsequent weiter ausbauen und natürlich wird sich auch mit den bereits gelisteten Versicherern noch die ein oder andere Sondervereinbarung finden.

CMO Versicherungsmakler Karlsruhe

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Wir beraten Sie im persönlichen Termin unverbindlich und gehen auf Ihre Wünsche ein.