FOTOVOLTAIKANLAGENVERSICHERUNG | Fotovoltaikanlage – Dachanlage – Solar

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VORAB: Wie wird es eigentlich richtig geschrieben?

Nach dem Duden ist die Frage klar. Das ehemalige Photovoltaik schreibt sich korrekt als Fotovoltaik. Die alte klassische Schreibweise Photovoltaik wird zwar als alternative Schreibweise geduldet, ist vom Duden aber nicht empfohlen.

Wir orientieren uns daran und schreiben es aus diesem Grund "Fotovoltaik" ! ;-)

Zugegeben, dass unsere Blogbeiträge aus unserer Feder stammen, erkennt man teilweise auch an den Rechtschreibfehlern ;-) auch sucht man die Gender-Fantasiesprache auf unsere Seite vergebens - siehe Impressum.

Doch zurück zum eigentlichen Thema....

FOTOVOLTAIKANLAGENVERSICHERUNG - Schutz für Ihr Kraftwerk- Sicherung Ihrer Rendite!

Eine Fotovoltaikanlage - Ihr Kraftwerk, das sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik ist zwangsweise auch den unschönen Seiten der Natur – wie z.B. Stürmen und Hagel – ausgeliefert.

Mehr als 2,5 Millionen Solaranlagen sind laut Statistischem Bundesamt mittlerweile in Deutschland installiert.

Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können unter anderem dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen schnell einbrechen. Zusammen mit den aufzubringenden Reparaturkosten
verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und wird eventuell nie erreicht.

Für wen ist die Fotovoltaikanlagenversicherung und was ist versichert?

Geeignet für alle Fotovoltaikanlagenbetreiber, insbesondere dann, wenn die Anlage kreditfinanziert ist.

Versichert sind alle Teile der Fotovoltaikanlage, insbesondere Module und Tragekonstruktion, Wechsel- richter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, etc.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versichert?

Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen.

Insbesondere durch:

  • Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
  • Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck
  • Marder-/Tierbiss

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Kriegsereignisse, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben
  • Betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung, vorhandene Mängel und Garantieschäden

Wo gilt die Versicherung und wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Versicherungsschutz besteht für die montierten Anlagen am Versicherungsort.

Der Versicherungswert und damit die Beitragsberechnungsgrundlage wird von den Versicherern unterschiedlich definiert. Zum Teil sind es die damaligen Investitionskosten (inkl. Montage), zum Teil der (im Regelfall wesentlich niedrigere) Neupreis oder die Leistung in kWp.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für den Ertragsausfall und den Minderertrag.
Zusätzlich werden bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten.

PRÜFUNG DER FOTOVOLTAIKANLAGE

Die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist in Deutschland gemäß der DGUV Vorschrift 3 (früher: E-Check oder BGV A3-Prüfung) für gewerblich genutzte Anlagen verpflichtend. Nach diesen Kriterien ist jene Anlage alle vier Jahre vollständig zu kontrollieren.

Nur eine regelmäßige Überprüfung durch Fachleute sorgt für einen Sach-, Personen- und Brandschutz. Außerdem schützt der E-Check Unternehmer vor einer Haftung bei elektrisch bedingten Unfällen und
den damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden. Wer nicht nach dieser Vorschrift handelt, kann zivil- und strafrechtlich belangt werden, falls Personen durch ungeprüfte Anlagen oder Betriebsmittel verletzt
oder gar getötet werden.

Daher gilt es, stets einen Nachweis in Form einer Prüfdokumentation vorlegen zu können. Die Doku-mentation einer ordnungsgemäß durchgeführten Prüfung befreit die Unternehmer von der Haftung.

Die DGUV Vorschrift 3 besagt zudem, dass für elektrische Anlagen und Betriebsmittel eine Erst-prüfung erforderlich ist. Diese sichert die Inbetriebnahme der Anlagen und Betriebsmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand.

Neben der Erstprüfung erfolgen dann die regelmäßigen Kontrollprüfungen, bei denen ein fehlerfreier Zustand der Gerätschaften erneut geprüft wird. In welchen Abständen geprüft werden muss, wird – neben der Richtlinie zum E-Check – von den Betreibern der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel festgelegt. Diese berücksichtigen die Betriebs- und Einsatzbedingungen und legen anhand einer Gefährdungs-beurteilung das Prüfintervall fest.

Alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden. Andernfalls kann es trotz entsprechender Versicherung zu einer Leistungskürzung bis hin zu einer Ablehnung kommen. Obliegenheitsverletzungen gilt es daher strikt zu vermeiden.

Für Privatleute gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht zur Wartung der Fotovoltaikanlage, spätestens aber im Schadenfall verlangen viele Versicherer einen entsprechenden Wartungsschein.

In einzelnen Verträgen sind die Prüfungsintervalle in speziellen Klauseln geregelt. Beherzigen Sie diese bitte! Wenn es keine Richtlinien hierzu gibt, sind Sie mit einer alle vier Jahre durchgeführten Wartung auf der sicheren Seite.

Haben wir einen Empfehlung für die Fotovoltaikanlage - oder einen Versicherungs-Tipp?

Ja - diese haben wir!

Neben der Gothaer, Inter, Oberösterreichischen, Württembergischen, VHV, Mannheimer, etc. überzeugen uns insbesondere drei Anbieter in den Bereichen: Schadenservice, Preis-Leistung und Bedingungswerk:

Gothaer, Waldenburger , sowie die Helvetia Versicherung.

Mit diesen Anbietern bestehen zusätzliche Sondervereinbarungen, Deckungskonzepte und Klauseln.

Was wären wir für unabhängige Versicherungsmakler, wenn wir auch hierzu nicht das ein-oder andere Schadenbeispiel aus der Praxis hätten:

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Das Verbraucherportal der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), hat in seinem letzten Blog ebenfalls auf die Notwendigkeit einer Solar- Dachanlage / Fotovoltaikanlagenversicherung hingewiesen. Zwar mit der Schreibweise "Photovoltaik" - aber wie immer sehr lesenswert! ;-)

Diesen Baustein in Ihren aktuell bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag zu nehmen ist erfahrungsgemäß um ein vielfaches teurer!

WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?

Ertragsausfallversicherung:

Nach einem versicherten Schaden in der Fotovoltaikanlagenversicherung kann die Anlage meist nicht unmittelbar wieder in Betrieb genommen werden. Oft dauert die Reparatur oder die Beschaffung
der Ersatzteile längere Zeit. In diesem Zeitraum fehlen die geplanten Einnahmen der Anlage. Bei Abschluss einer Ertragsausfallversicherung übernimmt der Versicherer die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens – meist auf Basis fester Tagessätze.

Minderertragsdeckung:

Als Betreiber einer Fotovoltaikanlage tragen Sie nicht nur das Risiko der Zerstörung der Anlage, auch der Ausfall der Einspeisevergütung kann Sie treffen. Soweit die Anlage durch Fremdkapital finanziert wurde,
ist eine Versicherung unabdingbar.
Durch den Einschluss der Minderertragsversicherung können eventuelle Mindererträge der Fotovoltaik-anlage infolge

  • verminderter Globalstrahlung
  • einer Unterbrechung des Stromversorgungsnetzes
  • vom Energieversorgungsunternehmen veranlassten Trennung vom Stromnetz
  • eines Ausfalls des Einspeisezählers

aufgefangen werden.

Betreiberhaftpflichtversicherung:

Da der Betreiber einer Fotovoltaikanlage ein Gewerbe anmelden muss, um Strom in das öffentliche Netz einspeisen zu dürfen, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung.
Denn das Betreiben der Anlage ist eine unternehmerische Tätigkeit. Um gegen Schadensersatzansprüche, die in Zusammenhang mit der Fotovoltaikanlage stehen, versichert zu sein, empfiehlt sich der
Abschluss einer Betreiberhaftpflichtversicherung.

Montageversicherung:

Gerade während der Montage einer Fotovoltaikanlage können leicht größere Schäden an der Anlage entstehen z.B. durch Ungeschicklichkeit, höhere Gewalt und Diebstahl. Bis zur Übernahme durch den
Besteller trägt das bauausführende Unternehmen die Gefahr für die zu errichtende Anlage. Deshalb empfiehlt sich für Installationsbetriebe und für die private Eigenmontage der Abschluss einer Montageversicherung.

Sie wünschen ein Angebot oder Vergleich? Sie sind Besitzer einer Solarstrom / Dachanlage?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf - Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

CMO Versicherungsmakler Karlsruhe

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