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Über die Notwendigkeit einer Cyberversicherung haben wir vor gut zwei Jahren bereits berichtet.

In unserer aktuellen Ausgabe des Gewerbekunden – Newsletters möchten wir uns erneut voll und ganz dem Thema „Cyberkriminalität“ widmen.

  • Datenmissbrauch
  • Datensabotage
  • digitale Erpressung
  • Haftungsfallen des GGF´s
  • u.v.m.

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Viel Spaß beim lesen

CMO Makler Karlsruhe

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Die Vielfalt der Internetkriminalität

Laut statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2015 ca. 45.500 polizeilich erfasste Fälle von Cyber-Kriminalität in Deutschland, die einen Schaden von 40,5 Millionen Euro verursacht haben.

Unter den Begriff „Cyber-Kriminalität“ fallen unter anderem die folgenden Punkte:

  • Mailbomben -organisiertes Verschicken einer Vielzahl von Mails, die zu Serverüberlastungen führen
  • DoS-Attacke – Denial of Service. Dienstblockade aufgrund einer Überlastung von Infrastruktursystemen
  • Datenmissbrauch -betrügerischer Missbrauch von sensiblen Daten, z. B. Bankverbindung
  • Datensabotage -Beschädigung, Veränderung oder Löschen von Daten
  • digitale Erpressung – z.B. Blockade eines Rechners, die erst gegen Bezahlung aufgehoben wird oder angedrohte Veröffentlichung sensibler Kundendaten

Sie könnten nicht nur Opfer sein, sondern auch selbst haftbar gemacht werden!

Die Arten der Cyber-Kriminalität sind vielfältig und werden im Laufe der Zeit leider immer umfangreicher. Nie war es so leicht wie heute, im Internet Anleitungen und Tools für eine Cyber-Attacke zu finden.

Durch den einfachen Zugang zu den Informationen kann also nicht mehr nur der IT-Freak im Keller, sondern theoretisch auch Ihr Nachbar zum Täter werden. Erwartungsgemäß wird die Internetkriminalität von Jahr zu Jahr noch weiter ansteigen.

Doch neben den enormen Schadenhöhen, die auf einen selbst zukommen können, gibt es noch weitere Gefahren, die die Cyberkriminalität mit sich bringt. Wird man z.B. Opfer eines Datendiebstahls -und werden hierbei beispielsweise persönliche Kundendaten entwendet- kann man hierfür haftbar gemacht werden.

Stellt das Gericht fest, dass man die Daten nicht entsprechend gesichert – und dem Täter den Zugang ermöglicht hat – werden die Schadenersatz-forderungen des geschädigten Dritten nicht lange auf sich warten lassen.

Aus einem Opfer wird schnell ein Mitschuldiger!

Denn die Rechtsprechung vertritt in dieser Sache einen klaren Standpunkt:

Wer z.B. durch unzureichende Sicherung seines Datenbestandes eine Schädigung eines Dritten begünstigt, ist Mitschuldiger (siehe u.a. auch IT-Sicherheitsgesetz, EU Datenschutz-Grundverordnung, §202a ff StGB)

Um Ihr Unternehmen ernsthaft vor den finanziellen Folgen von Cyber-Risiken zu schützen, müssen sowohl Eigen- als auch Fremdschaden abgesichert werden. Die Versicherungswirtschaft hat entsprechend reagiert und passende Tarife entwickelt.

Wir helfen Ihnen gerne, den für Sie passenden Schutz zu finden. Kommen Sie bitte einfach auf uns zu.

Der Schaden aus Fernost – Produkthaftungsgesetz

Am 1. Januar 1990 wurde in Deutschland das Produkthaftungsgesetz eingeführt, um eine einheitliche Regelung zur Haftung eines Herstellers bei fehlerhaften Produkten zu schaffen. Der Gesetzgeber versteht unter einem Produkt alle beweglichen Dinge – auch wenn sie nur Teil einer anderen beweglichen oder unbeweglichen Sache sind.

Auch Elektrizität wird im übrigen als Produkt gewertet, für das die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes greifen.

Wir leben in einem Zeitalter der Globalisierung, in der es auch für kleinere Betriebe nicht mehr unüblich ist, Teile aus Fernost zuliefern zu lassen bzw. Handelswaren direkt zu importieren. Der niedrige Einkaufspreis verspricht hohe Gewinne bei einer inzwischen soliden Qualität.

Erfahrungsgemäß wird insbesonder bei reinen Handelsbetrieben nicht oft daran gedacht, dass man in einem solchen Fall als „Quasi-Hersteller“ haftbar wird.

Vor allem bei fertigen Produkten, in deren Entwicklung man selbst nicht eingebunden war, ist deshalb Vorsicht angebracht. Auch ein einfaches Stofftier kann die Gefahr dauerhafter Gesundheitsschädigungen in sich bergen.

Meist deckt der Umfang einer gängigen Betriebshaftpflichtversicherung das Problem der Produkthaftung nicht mit ab. Wir empfehlen daher vor Aufnahme importierter Waren von außerhalb des Gebiets der EU das Gespräch mit uns zu suchen – damit wir Ihr Haftungsrisiko konkret ausloten können.

Gehen Sie bitte auf Nummer sicher!

Daten weg – so ein…

Durch fehlerhafte Bedienung, Überspannung oder andere Schadens-ursachen, werden oft nicht nur elektronische Geräte beschädigt. Festplatten, Datenbänder, Speicherkarten oder interne Speichermodule können auch betroffen werden.

Ihre Daten werden heute in aller Regel nicht mehr nur im Büro verarbeitet. Viele Arbeitsmaschinen -z.B. CNC-Fräsen- werden heute programmiert. Nicht immer lässt sich hier eine externe Datensicherung darstellen.

Kommt es durch einen Schadenfall zum Daten – oder Softwareverlust, lahmt der Geschäftsbetrieb in nahezu allen Firmen für eine gewisse Zeit. Daten neu aufzuspielen, neu zu erfassen oder zu retten, kostet Zeit und Geld.

Die Kosten hierfür können Sie z.B. über eine Elektronikversicherung absichern.

Viele Anbieter bieten hier die Möglichkeit, eine gesonderte Versicherungs-summe für anfallende Kosten bei schadenbedingtem Datenverlust abzusichern.

In einigen Tarifen am Markt ist diese Leistung bereits automatisch mit enthalten. Ein solcher Schutz ist eine perfekte Ergänzung zu Ihrer gewerblichen Inhaltsversicherung.

Schützen Sie Ihren Betriebsfluss so gut es geht!

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Wir beraten Sie im persönlichen Termin unverbindlich und gehen auf Ihre Wünsche ein.