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CAMPING – Schutz für Mobil- und Dauercamper

Vorab: Wenn Sie Ihre Wohnmobilversicherung, Campingversicherung, CWW-Versicherung, etc. vergleichen möchten – bzw. hier eine EVB benötigen, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular ganz unten.

Natürlich auch, wenn Sie Ihren aktuellen Vertrag von uns betreut – und diesen dann auf Sinn- & Zweckmäßigkeit überprüft haben möchten!

CAMPING: URLAUB ODER LEBENSEINSTELLUNG?

Urlaub in einem Luxushotel mit „All-inclusive“-Verpflegung ist nichts für Sie? Dann genießen Sie sicher lieber die Vorzüge des Campings.

Ein Zeltplatz punktet vor allem mit einem relativ günstigen Preis; und zudem ist man als Urlauber viel flexibler als im Hotel. Für viele ist Camping nicht nur Urlaub, sondern eine Lebenseinstellung. Sie lieben
es zu campen und können dabei so richtig ausspannen? Dann sollte der Camping-Urlaub aber sprichwörtlich nicht ins Wasser fallen. Sichern Sie sich daher weitreichend ab.

GELEGENHEITSCAMPER – WIE KÖNNEN SIE IHR HAB UND GUT SCHÜTZEN?

Viele Deutsche ziehen die Selbstversorgung auf dem Campingplatz anderen Urlaubsformen vor. Aber was ist versicherungstechnisch zu beachten? Und: Welche Versicherungen gehören ins Reisegepäck?

Wohnwagenversicherung

Die Wohnwagenversicherung ist eine Kfz-Versicherung, die speziell auf die Bedürfnisse von Campern zugeschnitten ist. Als Basisschutz ist hier die Kfz-Haftpflichtversicherung zu nennen, die in Deutschland
eine Pflichtversicherung darstellt. Sie schützt Sie, wenn Sie andere mit Ihrem Wohnwagen schädigen.

Zu empfehlen ist aber eine Erweiterung dieses Grundschutzes. Eine Teilkaskoversicherung deckt unter
anderem Schäden durch Unwetter und Diebstahl ab
. Wirklichen Rundumschutz bietet aber immer nur die Vollkaskoversicherung. Sie kommt sogar bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus auf.

Aber auch in einer Kaskoversicherung sind nur fest mit dem Wohnmobil verbundene Teile versichert. Zusätzlich sind diese auch nur gegen die in der Kaskoversicherung enthaltenen Gefahren abgesichert. Mehr als ausreichenden Schutz erhalten Sie nur durch speziellere Produkte.
Lesen dazu gerne weiter!

Schutzbrief für Wohnmobile

Wohnmobile benötigen einen eigenen Schutzbrief, selbst wenn Sie schon für Ihren Pkw einen Schutzbrief abgeschlossen haben.

Wer hat noch nicht gesehen, dass Wohnmobile und Wohnwagen am Straßenrand oder auf dem Standstreifen liegen geblieben sind? Ein geplatzter Reifen oder technische Defekte sind nicht selten, können aber den Urlaub vermiesen. Gut deshalb, wenn man für solche Fälle einen Schutzbrief in der Tasche hat.

Zu den Leistungen eines Schutzbriefes zählen

  • die klassischen Pannen- und Unfallhilfe,
  • Abschleppdienst,
  • Bergung,
  • evtl. Mietwagen, Übernachtungskosten oder Krankenrücktransport.

Inhaltsversicherung – die „Hausrat“ für Wohnmobil und Wohnwagen

Bei einem Campingausflug ist nicht selten jede Menge Gepäck und technisches Equipment an Bord. Falls davon irgendetwas abhandenkommt – sei es durch Diebstahl, Vandalismus, Brand oder ein Naturereignis – kann das ganz schön teuer werden.

Zu Hause sind lose Gegenstände über die Hausratversicherung abgedeckt, doch greift diese auch beim Camping?

In den meisten Fällen leider nicht. Oftmals sind zwar Gegenstände im Fahrzeug mitversichert, doch häufig sind damit nur normale Pkw gemeint. Auch elektronisches Inventar ist oft ausgeschlossen. Dies ist jedoch kein Grund zur Panik, denn einzelne Anbieter haben ein Produkt speziell für Camper und Reisende: die
Inhaltsversicherung.

Ihre Inhaltsversicherung sichert das Inventar ab, also die losen Teile im Fahrzeug. Je nach Tarif ist entweder nur das Reisegepäck versichert oder auch elektronische Gegenstände. Vergleichen lohnt sich hier!


Die Inhaltsversicherung deckt üblicherweise Fälle von Beschädigung, Zerstörung oder Verlust dieser Gegenstände durch Brand oder Explosion, Einbruchdiebstahl oder Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, Raub
und räuberische Erpressung. Auch bei Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung sind die Gegenstände dann in der Regel mitversichert.

Achtung: Bargeld oder Schmuck sind in der Regel nicht mitversichert!

Neben einer Inhaltsversicherung bieten auch einige Versicherer Hausrattarife mit einer „Mobildeckung“ an. Dieser Vertragszusatz dient der Gewährleistung des Versicherungsschutzes, auch bei vorübergehender
Unterbringung im Wohnwagen oder Wohnmobil. Welche Absicherungsform für Sie geeignet ist, können wir gerne gemeinsam mit Ihnen besprechen.

DER GANZJAHRESSCHUTZ FÜR IHR MOBILES ZUHAUSE

Viele Versicherer bieten eine spezielle Campingversicherung an.

Dies ist eine Absicherung, die feststehende und nicht zugelassene Wohnwagen oder Mobilheime schützt. Sind Sie Dauercamper, dann ist diese Absicherungsform am besten für Sie.

Versicherer bieten eine spezielle Camping-Versicherung an. Dies ist eine Absicherung, die feststehende und nicht zugelassene Wohnwagen oder Mobilheime schützt. Sind Sie Dauercamper, dann ist diese Absicherungsform am besten für Sie.

Bitte beachten Sie: Zugelassene Reisefahrzeuge und Wohnmobile benötigen eine Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Auch wenn Sie lediglich mit Ihrem Camper oder Wohnmobil einen Kurztrip unternehmen, ist eine Kfz-Versicherung für Sie verpflichtend.

DAUERCAMPER – SCHUTZ FÜR IHR WOHNMOBIL ODER IHREN CAMPER

Für Dauercamper, die ihr mobiles Zuhause ausschließlich für private Zwecke nutzen, sollte auch der Schutz des Hab und Guts oberste Priorität haben.

Die Leistungen der Versicherer variieren natürlich von Tarif zu Tarif.

Grundsätzlich umfasst eine Camping-Versicherung die Absicherung des Wohnwagens oder des Mobilheims sowie aller fest eingebauten Teile. Eine Inhaltsversicherung ist oftmals inklusive oder
aber separat buchbar.

Natürlich geht man immer davon aus, dass dem Camper schon kein Unglück passieren wird. Was aber, wenn doch? Wenn das liebevoll aufgebaute Freizeitmobil mutwillig zerstört wird, ein Feuer ausbricht oder es zu Hagelschäden kommt?

Umfassender Schutz vor:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion;
  • Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus im Zuge eines Einbruchs;
  • Sturm, Hagel;
  • Überschwemmung.

Einige Versicherer bieten auch Komplettpakete an. Hier sind Hausrat, Glasbruch und Haftpflicht oftmals inbegriffen.

Was ist versichert?

  • Wohnwagen, Mobilheime;
  • in der Regel Mobilar/Hausrat im Objekt am Campingplatz

Das Eigentum vieler Dauercamper beschränkt sich oftmals nicht nur auf das Campingmobil. Anbauten, Zelte, Vorzelte, Markisen und Pavillons wollen auch mit abgesichert sein. Kommen Sie daher gerne
auf uns zu. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer passenden Absicherungsmöglichkeit Ihres mobilen Zuhauses.

AUCH DIESE VERSICHERUNGEN SOLLTEN SIE BEI REISE UND FREIZEIT NICHT VERGESSEN

Neben existenzbedrohenden Risiken, haben wir hier auch einen Auszug von „entbehrlichen Versicherungslösungen“ zusammengefasst:

Privathaftpflichtversicherung

Ein Missgeschick ist auch auf Reisen schnell passiert. Schützen Sie sich deshalb vor den Schadensersatz-ansprüchen Dritter. Die Haftpflichtversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen für
Privatpersonen. Denn gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen.
Versichert sind alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat. So sind große und kleine Missgeschicke
finanziell abgesichert.

Unfallversicherung

Ob in Ihrer Freizeit, beim Sport oder auf Reisen: Unfälle können leider immer und überall passieren. Mit einer Unfallversicherung sind Sie finanziell abgesichert. Die Versicherung gewährt bei einem Unfall eine
Invaliditätsleistung und eine Todesfallleistung. Je nach Vereinbarung können auch verschiedene Tagesgelder ausbezahlt werden.

Bei der Invaliditätsleistung handelt es sich um eine Kapitalzahlung. Die Höhe der Zahlung ist abhängig von der Schwere der Behinderung und natürlich von der vereinbarten Versicherungssumme.
Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall, wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt. Damit lassen sich beispielsweise die Beerdigungskosten abdecken.

Fahrradversicherung

Viele Camping-Urlauber nutzen die Urlaubstage auch, um die eine oder andere Radtour zu unternehmen. Im Alltag ist das Zweirad zumindest teilweise über die Hausrat-Police mitversichert, doch auf Reisen drohen Deckungslücken. Für teure und hochwertige Modelle ist daher eine Fahrradversicherung empfehlenswert. Diese zahlt dann nicht nur, wenn Diebe das Rad entwenden, sondern oft auch bei Vandalismus oder Schäden durch Stürze.

Rechtsschutzversicherung

Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie immer auf der sicheren Seite. Gerade in der Urlaubszeit ist auf den Straßen mehr los; dementsprechend ist auch das Unfallrisiko erhöht. Kommt es nach einem Unfall
zu einem Rechtsstreit, dann stärkt Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung den Rücken und übernimmt auch bei Streitfällen im Ausland die Kosten.

Der Versicherer zahlt alle Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Somit müssen Sie nie auf Ihr gutes Recht verzichten.

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Tarifvarianten beim Online-Direktabschluss:

Camping-Reiserücktritts-Versicherung

Beinhaltet u.a. folgende Leistungen:

Stornokosten-Versicherung

  • Übernahme der Übernahme der vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn die gebuchten Reiseleistungen aus einem versicherten Grund storniert werden müssen,
  • sowie die Übernahme der nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten, wenn die Reise aus einem versicherten Grund verspätet angetreten wird.
  • Übernahme der Kosten für ein Mietfahrzeug und nicht genutzte Reiseleistungen, wenn das Reisefahrzeug unmittelbar vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und die Reise deshalb verspätet angetreten wird,
  • Inklusive Assistance-Leistungen: Ergo informiert z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.
  • Versicherte Gründe sind u.a.: Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde, Schwere Unfallverletzung Tod, Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs, Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen, Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse, Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
  • Selbstbeteiligung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 Euro je Reise
  • Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Gesamtreisepreis

Reiseabbruch-Versicherung

  • Übernahme der nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen werden muss, sowie
  • die Übernahme des anteiligen Reisepreises für nicht genutzte Reiseleistungen, wenn die Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrochen werden muss.
  • Übernahme der Kosten für ein Mietfahrzeug und zusätzliche Reisekosten, wenn das Reisefahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Reise fahruntauglich wird und die Reise deshalb nicht planmäßig fortgesetzt werden kann und
  • die Übernahme der Kosten für die Hinreise eines Ersatzfahrers, wenn der Fahrer des Camping-Gespanns wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr zurück an den Heimatort fahren kann.
  • Versicherte Gründe sind u.a.: Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt nicht behandelt wurde, Schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen, Tod, Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse, Erheb-liche Beschädigung oder Zerstörung der Campingausrüstung bzw. des Reisefahrzeugs durch Feuer oder Elementarereignisse
  • Selbstbeteiligung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 Euro je Reise
  • Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Gesamtreisepreis

Selbstbehalts-Versicherung CDW inkl. Reiserücktritt

Definition CDW = Collision Damage Waiver. Oder auf deutsch: Verzicht bei Unfallschäden

Beinhaltet u.a. folgende Leistungen:

  • Stornokosten-Versicherung Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Selbstbehalts-Versicherung PLUS für Mietwohnmobile
  • Selbstbehalts-Versicherung Entschädigung, wenn der Fahrzeugvermieter dem VN den vertraglich geschuldeten Selbstbehalt belastet.
  • Versicherte Ereignisse sind Abhandenkommen, Beschädigung und Zerstörung des versicherten Mietfahrzeugs durch: Diebstahl oder versuchten Diebstahl, Unfall, Vandalismus, Elementarereignisse
  • Voraussetzung ist, dass die (Haupt-)Kfz-Kaskoversicherung für diese Schäden eine Leistung vorsieht
  • Zusatzleistung „PLUS“ Erstattung der vertraglich geschuldeten und notwendigen Kosten, die der Fahrzeugvermieter für die Wiederherstellung des Mietfahrzeugs in Rechnung stellt, wenn es bei einem Unfall an Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe, Außenspiegeln oder Dach beschädigt wird
  • Voraussetzung ist, dass die (Haupt-)Kfz-Kaskoversicherung für diese Schäden keine Leistung vorsieht
  • Neben dem Hauptfahrer sind alle weiteren Personen, die ebenfalls zum Führen des Fahrzeugs gemäß Mietvertrag berechtigt sind, mitversichert
  • Versicherungssumme: abhängig von der Höhe des vereinbarten Selbstbehalts 1.000 / 2.000 / 3.000 / 5.000 Euro
  • Selbstbeteiligung: 250 Euro je Versicherungsfall

Wohnmobil-Reiseschutz inkl. Reiserücktritt

Beinhaltet folgende Leistungen:

  • Stornokosten-Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Selbstbehalts-Versicherung PLUS für Mietwohnmobile
  • Gepäck- und Inhalts-Versicherung (inkl. Sportgeräte)
    • Erstattet wird u.a.:
      • Der Zeitwert bzw. die Reparaturkosten, wenn mitgeführte versicherte Sachen während der Reise abhandenkommen oder beschädigt werden durch Straftat eines Dritten, Unfall des Transportmittels oder Elementarereignisse (Hagel, Sturm, Überschwemmung etc.)
      • Der Zeitwert bzw. die Reparaturkosten, wenn aufgegebene versicherte Sachen abhandenkommen oder beschädigt werden, während sie sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befinden
      • Auslagen für notwendige Ersatzkäufe bis insgesamt 500 Euro, wenn versicherte Sachen durch ein Elementarereignis zerstört oder so stark beschädigt werden, dass sie unbrauchbar sind
    • Versicherte Sachen sind u.a.:
      • der persönliche Reisebedarf
      • Sportgeräte
      • Bewegliches Inventar in Zelt, Caravan, Wohnmobil und Mobile Home, inkl. Vorzelt
    • Selbstbeteiligung: 150 Euro je Versicherungsfall
    • Versicherungssumme: 6.000 Euro je Reise
  • Innenraum-Haftpflicht-Versicherung
    • Es bestehet Versicherungsschutz, wenn ein Sachschaden am Innenraum oder fest verbauten Inventar des versicherten Mietfahrzeugs verursacht worden ist
      • Es wird geprüft, ob der VN seinem Fahrzeugvermieter zum Schadensersatz verpflichtet ist
      • Der VN wird von begründeten Ansprüchen freigestellt
      • Unbegründete Ansprüche auf Schadensersatz werden abgewehrt
    • Selbstbeteiligung: 150 Euro je Versicherungsfall
    • Versicherungssumme: 2.500 Euro je Reise

ABENTEUER BEGINNEN, WO PLÄNE ENDEN

Dies sind die wichtigsten Campingversicherungen, die Sie vor Ihrem Camping-Urlaub abschließen sollten. Erstens reisen Sie viel entspannter und zweitens geht der Abenteuerurlaub nicht nach hinten los.

Viel Spaß beim Sterne-Betrachten und Entspannen!

CMO Versicherungsmakler Karlsruhe

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