2018-2019 Änderungen | Weihnachtsgruß
Änderungen 2018–2019 in der Finanz- & Versicherungsbranche | Weihnachtsgruß
Zum Jahreswechsel 2018/2019 traten erneut zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft, die Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige und Rentner betreffen. Gerade in der Finanz- und Versicherungsbranche sind aktuelle Zahlen, Grenzwerte und Beitragssätze entscheidend für eine rechtssichere Beratung.
Gut, dass unsere Finanz- und Beratungsprogramme tagesaktuell gepflegt und automatisch an gesetzliche Vorgaben angepasst werden. Ohne perfekt abgestimmte Software und optimierte Prozesse wird es für Finanzmakler, Versicherungsmakler, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zunehmend anspruchsvoll, haftungssicher zu beraten.
Wichtige gesetzliche Änderungen ab 01.01.2019 im Überblick
Hier ein Auszug zentraler Anpassungen:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird ab dem 01.01.2019 wieder paritätisch finanziert – Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen ihn jeweils zur Hälfte. Betroffen sind Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen wie z. B. der AOK.
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz steigt um 0,5 % auf 3,05 % (Kinderlose zahlen einen Zuschlag).
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich auf 9,19 € pro Stunde.
Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz sinkt um 0,5 % auf 2,5 %.
Rentenversicherung & Beitragsbemessungsgrenzen
- Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 6.700 € pro Monat.
- Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt auf 38.901 €.
- Die BBG der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 54.450 € jährlich.
Diese Werte beeinflussen unter anderem:
- die maximale Beitragshöhe
- Ansprüche in der gesetzlichen Rente
- Wechselmöglichkeiten zwischen GKV und PKV
Mini- & Midijob-Regelungen
Der Übergangsbereich zwischen Minijob und Midijob wird ausgeweitet. Dadurch profitieren Arbeitnehmer im unteren Einkommensbereich von reduzierten Sozialabgaben.
Steuerliche Anpassungen 2019
- Grundfreibetrag steigt auf 9.168 €
- Kinderfreibetrag steigt auf 7.620 €
- Anpassung des Kindergeldes
Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf Nettoeinkommen und steuerliche Planung aus.
Warum aktuelle Beratung wichtiger denn je ist
Gesetzliche Änderungen betreffen:
- Nettogehalt
- Sozialabgaben
- Altersvorsorge
- Krankenversicherung
- Pflegeabsicherung
- Steuerlast
Ohne laufende Überprüfung bestehender Verträge bleiben Optimierungspotenziale häufig ungenutzt.
Als unabhängige Makler überprüfen wir jährlich alle relevanten Verträge unserer Mandanten und passen diese an neue gesetzliche Rahmenbedingungen an. So bleibt Ihre Finanz- und Vorsorgestrategie stets aktuell.
Weihnachtsgruß & Dank
Wir möchten uns auf diesem Wege herzlich bei allen Kunden, Mandanten, Kollegen, Netzwerkpartnern und Freunden für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr.
Ihre Karlsruher CMO Makler
