Bei der Personalgewinnung kann eine gute betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielen.
Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter zu einer zusätzlichen Altersvorsorge anregen und diese vielleicht sogar durch Zuschüsse dabei unterstützen, zeigen soziale Verantwortung. Das wirkt sich positiv auf das Image aus, erhöht die Bindung an das Unternehmen und steigert die Motivation.
Oftmals beeinflusst ein interessantes Vorsorgepaket die Entscheidung der Wunschkandidaten mehr, als z. B. ein Firmenwagen
Mit einer durchdachten betrieblichen Altersvorsorge machen Arbeitgeber ihr Unternehmen fit für den "war for talents".
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen.
Oftmals sind die Regelungen der betrieblichen Altersvorsorge in Tarifverträgen geregelt, die dann auch den Durchführungsweg vorschreiben. Wenn Sie aber die Wahl haben, gibt es viele gute Gründe, die für die Direktversicherung sprechen.
Wir haben uns den Markt der betrieblichen Altersvorsorge einmal genauer für Sie geprüft und können Ihnen außergewöhnliche Konzepte bieten.
In 3 einfachen Schritten zur betrieblichen Altersvorsorge
Wir vergleichen Ihnen den Gesamtmarkt und erstellen individuelle Zusagen/Rahmenvereinbarungen
Steuern und Sozialabgaben
Die Beiträge zur Direktversicherung sind Betriebsausgaben. Das Kapital im Versicherungsvertrag zählt hier nicht zum Betriebsvermögen. Es ist daher keine Aktivierung in der Bilanz erforderlich.
Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sind für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei, das heißt hierfür muss keine Lohnsteuer abgeführt werden. 4% der Beitragsbemessungsgrenze sind zusätzlich noch von den Sozialabgaben befreit. Hierfür müssen also weder Arbeitnehmer- noch Arbeitgeberanteile an die Sozialversicherung abgeführt werden.
Beim Rentenbezug ergeben sich ebenfalls keine steuerrechtlichen Auswirkungen. Die Leistung erhält der künftige Rentner direkt vom Versicherungsunternehmen
Seit dem 01.01.2020 jedoch wird der Teil der Betriebsrente oder der Kapitalauszahlung, die den Freibetrag übersteigt beitragspflichtig in der Krankenkasse.
Lesen Sie hierzu auch unseren BLOG: bAV-Pflichtzuschuss ab 1.1.22 - die Folgen der Missachtung
Unterstützungskasse (bei GGF-Versorgungen)
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie dient einzig und allein der Erbringung von betrieblichen Altersvorsorgeleistungen.
Die Unterstützungskasse schließt zur Sicherung der Versorgungsleistungen Rückdeckungsversicherungen ab. Die zugesagten Leistungen der Unterstützungskasse und der Leistungsumfang der Rückdeckungsversicherung sind stets gleich hoch, so dass zu keinem Zeitpunkt eine Finanzierungslücke besteht. Man spricht hier von einer sog. kongruenten Rückdeckung.
Hier geht es zu unserem Blog : GGF-Versorgung | Pesnionszusagen-Check
Fördern Sie die Mitarbeitermotivation
CMO Makler Karlsruhe in der betrieblichen Altersvorsorge
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Häufige Fragen zur Insolvenz, Arbeitgeberwechsel, das Betriebsrentenstärkungsgesetz, etc. haben wir auf unsere bAV-Landingpage für Sie zusammengefasst:
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