Vermögensschadenhaftpflicht

Haftung für Vermögensschäden

Vermögensschäden sind eine Besonderheit in der Versicherungslandschaft. Dabei handelt es sich um rein finanzielle Schäden, die jemandem zugefügt werden, ohne dass eine Schädigung der Person oder einer Sache vorausging. In aller Regel treten solche Schäden in der Praxis eher selten auf und sind bezogen auf Sport- oder Freizeitvereine eher versicherungstheoretischer Natur. Anders sieht es allerdings aus, wenn der Verein beratend tätig ist. Steuerhilfevereine oder auch Energievereine sind hier ein gutes Beispiel. Beide können durch falsche Beratung oder Fehler in der Abwicklung reine Vermögensschäden verursachen (z. B. teure Investition in Technik zum Energiesparen, die sich mit dem üblichen Stromverbrauch einer Familie niemals in nur einem Leben amortisieren kann). Sollte Ihr Verein zur betroffenen Zielgruppe gehören, empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Grundsätzlich ist diese Versicherung aber für jede Vereinsform erhältlich. Ob Bedarf besteht, müssen Sie allerdings selbst entscheiden. Bei der Bewertung des Risikos helfen wir Ihnen natürlich gerne.

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