Veranstaltungen

Meist wird das Vereinsleben durch verschiedene Veranstaltungen geprägt. Veranstaltungen sind daher auch oft die Ursache von Haftpflichtschäden. Teilweise sind sie bereits durch die Vereinshaftpflicht abgedeckt - teilweise aber eben auch nicht.

Die Abgrenzung ist zuweilen gar nicht so einfach. Ganz pauschal lässt sich aber folgende Regel aufstellen: steht eine Veranstaltung nur Vereinsmitgliedern offen, fällt sie noch unter die Vereinshaftpflicht. Handelt es sich um eine offene Veranstaltung, benötigt der Verein eine gesonderte Veranstalterhaftpflichtversicherung.

Beachten Sie bitte, dass die Vereinshaftpflichtversicherung in aller Regel nicht alle Veranstalterprobleme lösen kann. Beispielsweise werden Sie Schäden an gemieteter Bühnentechnik in aller Regel nicht hierüber abdecken können. Bitte sprechen Sie uns daher bei Veranstaltungen immer an, damit wir Ihr Haftungsrisiko minimieren können.

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