Wenn Vereinsmitglieder schädigen

Bei der D & O für Vereinsvorstände haben wir ja bereits gesehen, dass der Verein durch seine Vertreter geschädigt werden kann. Aber auch durch einfache Vereinsmitglieder kann dem Verein Schaden entstehen. Vor allem dort, wo Bargeld im Spiel ist, hört man immer wieder vom "beherzten" Griff in die Kasse. Was als einmaliger Fall meist nur ein paar Euro weniger bedeutet, summiert sich bei Regelmäßigkeit zu einem erheblichen Fehlbetrag.

Ein Beispiel: ein Verein betreibt seine Vereinsgaststätte selbst. Die Dame, die sich an den Wochenenden überwiegend um die Bewirtung der Gäste kümmert, ist seit vielen, vielen Jahren Vereinsmitglied. Was bisher keiner gemerkt hat: nach der Sperrstunde beim Kassensturz nahm sie sich jedes Wochenende 50 Euro aus der Kasse. Sozusagen als Entlohnung für die Zeit, die sie aufbringt. Abgestimmt war das mit niemandem. Eine Kassenprüfung gab es in den letzten zehn Jahren seitens des damaligen Kassenwarts auch nicht - erst der Nachfolger deckt das Thema auf. Bereitwillig und keiner Schuld bewusst, gibt die Dame die Entnahmen auch zu. Über die letzen Jahre waren das gut 25.000 Euro. Dass der Verein die Summe wieder zurück haben möchte, ist ihr egal: sie hat das Geld ohnehin nicht mehr und als Harz IV-Empfängerin kann man ihr auch nichts wegpfänden.

Eine Vertrauensschadenversicherung kann in solchen Fällen diese Sorge des Vereins lösen und den finanziellen Schaden, der aus Unterschlagungen, Diebstählen, Veruntreuungen, etc. resultiert, ausgleichen.

weiter
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vor Spam-Bots schützen möchten.
Übertragen Sie daher bitte den angezeigten Code, um zu bestätigen, dass Sie ein Mensch sind.
Der Code besteht aus Großbuchstaben von A-Z und den Zahlen 2-9.