Haftungsrisiken Naturwissenschaftliche und technische Berufe
(Architekten, Vermessungsingenieure, Handelschemiker, Lotsen und Sachverständige)
Sie als Experte Ihres Faches überzeugen mit professionellen Sachverstand, treffen wichtige Entscheidungen für Ihre Kunden und beraten diese vollumfänglich.
Doch gerade dieses hohe Maß an Verantwortung birgt auch große Gefahren. Denn Ihre Auskünfte, Empfehlungen und Entscheidungen sind folgenreich und manche auch nicht mehr
revidierbar. Was passiert, wenn Ihnen als Fachmann ein Fehler unterläuft?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für alle Freiberufler gedacht, die:
- Auskünfte erteilen, Rat gewähren
- Dienstleistungen durchführen
- Verträge vermitteln
- Beurkunden
- Gutachten erstellen
und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachen können.
Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen, wie z.B.
- Beratungsfehler
- Rechenfehler
- unrichtige Auskünfte
- falsche Prozessführung
- unwirksame Vertragsgestaltungen
zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist wie z.B.:
- Fristversäumnisse
- unvollständige Auskünfte
- unterlassene Beantragungen
- Nichtweiterleitungen
Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen geschützt.
Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten. Dies kann besonders Dienstleistungsunternehmen vor der Gefahr der Inregressnahme durch Kunden schützen, wenn diese auf einem überzogenen Anspruchsdenken in Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten beruht (wichtiger Abwehrschutz!).
Die Schadenssumme lässt sich meist anhand des höchstmöglichen denkbaren Schadens ermitteln. Das Risiko sollte deshalb genau analysiert und die Höhe der Deckungssumme am
tatsächlichen "worst case" festgelegt werden.
Außerhalb der Pflichtversicherungen bewegen sich die Deckungssummen in der Regel zwischen 50.000 € und 1 Mio. € pro Versicherungsfall. Insgesamt steht pro Versicherungsjahr
maximal jeweils die doppelte Summe zur Verfügung. Auf Wunsch werden auch höhere Deckungssummen angeboten.
In diesem Zusammenhang von Interesse:
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