Landwirtschaftliche Haftpflicht
Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung ist die wichtigste aller landwirtschaftlichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit für
jeden Landwirt. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten zugefügt werden.
Darüber hinaus prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden
Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv
(also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen
führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell die Existenz auf dem Spiel stehen.
Als Einzelunternehmer haften Sie in der Regel auch persönlich mit Ihrem Privatvermögen.
Wie eingangs erwähnt, ist es im landwirtschaftlichen Betrieb inzwischen eher die Regel als Ausnahme, auch einer Nebentätigkeit nachzugehen. Eine Haftpflichtversicherung leistet grundsätzlich nur für die Tätigkeiten, die bei Antragstellung auch angegeben wurden. Wir empfehlen daher, jede Art von Nebentätigkeit beim Haftpflichtversicherer anzuzeigen. Da auch bei einer Nebentätigkeit oft der Einsatz von landwirtschaftlichem Gerät im Mittelpunkt steht (z. B. Zugmaschine beim Winterdienst im Auftrag der Kommune), kann ein Schadensfall evtl. nicht in den Bereich der landwirtschaftlichen, sondern in den der Kfz-Haftpflichtversicherung fallen. Auch hier müssen Sie einen abweichenden Einsatz Ihres Geräts anzeigen (z. B. auch Teilnahme an Festumzügen, Werkverkehr bei Lohnarbeiten, Sammelaktionen, ...).
Die private Haftpflichtabsicherung für Sie und Ihre Familie ist in aller Regel bereits in der landwirtschaftlichen Haftpflicht enthalten - auch für Kinder und Altenteiler.
weiterIn diesem Zusammenhang von Interesse:
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