Dienstunfähigkeit

Berufsunfähigkeit (BU) ist nicht gleich Dienstunfähigkeit (DU). Beamte werden nicht "berufsunfähig", sondern "dienstunfähig" erklärt. Dienstunfähig ist ein Beamter, "wenn er aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche der geistigen und körperlichen Kräfte dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst zu tun". Meist wird die Dienstunfähigkeit durch ein amtsärztliches Gutachten festgestellt. Auf dieser Basis wird der Beamte dann je nach Status (Beamter auf Lebenszeit, auf Probe, auf Widerruf) in den Ruhestand versetzt oder entlassen.

Neben der oben beschriebenen allgemeinen Dienstunfähigkeit gibt es noch spezielle Dienstunfähigkeiten z. B. für den Vollzugsdienst (Zoll, Polizei, Feuerwehr...). Die spezielle Dienstunfähigkeit ist bei Beamten in besonderen Bereichen dann gegeben, wenn sie diese spezielle Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Dadurch fallen die gewährten Besoldungszuschläge weg und es entsteht ein erheblicher Einkommensverlust, weil nur noch eine administrative und/oder verwaltende Tätigkeit ausgeübt werden kann. Die Besoldungsstufe bleibt zwar erhalten, aber durch eine Versetzung in den Innendienst fallen oft Besoldungszuschläge weg, die oft mehr als 30 % der Dienstbezüge ausmachen.

Die Versorgungssituation:
Wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wird, erhält er keine Rente, sondern ein sogenanntes Ruhegehalt - allerdings hat man darauf i. d. R. erst nach einer 5-jährigen Wartezeit einen Anspruch. Konkret:
Junge Beamte erhalten bei Eintritt der Dienstunfähigkeit in den ersten Berufsjahren kein Ruhegehalt! Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr an und erreicht nach 40 Jahren 71,75 % des letzten ruhegehaltsfähigen Gehalts - ein beachtliches Niveau, das jedoch meist erst kurz vor dem Pensionsalter erreicht wird. In der Zeit davor ist die gesetzliche Absicherung bei Dienstunfähigkeit deutlich geringer und die Versorgungslücke entsprechend groß (Mindestversorgung). Vor dem Hintergrund der derzeitigen Staatsfinanzen weiß zudem niemand, ob dieses hohe Niveau auch zukünftig erhalten bleibt.

2010 wurde die Höhe des Ruhegehalts nach 40 Dienstjahren bereits von 75 % auf jetzt 71,75 % abgesenkt!

Und: es muss wie Arbeitslohn in voller Höhe versteuert werden.

Es gibt Berufe, bei denen das hohe Risiko einer Berufsunfähigkeit offensichtlich ist z.B. bei Polizisten oder Feuerwehrleuten. Wer beispielsweise viel am Schreibtisch arbeitet, glaubt deshalb häufig, er könne gar nicht berufsunfähig werden.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund gibt an, dass jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert ist. Ursachen sind häufig Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur, sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Auch psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser für eine Berufsunfähigkeit. Dies lässt sich so auch auf die Dienstunfähigkeit der Beamten übertragen.

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