Die Basis-Rente ist eine kapitalgedeckte Rentenversicherung, welche Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung enthält und eine hohe steuerliche
Förderung in der Ansparphase vorsieht. Besonders Gutverdiener sowie Selbständige profitieren hier von einem Sonderausgabenabzug und können dabei,
entsprechend ihrer jeweiligen steuerlichen Situation, flexibel ratierliche (in Raten) Beitragszahlungen und Zuzahlungen kombinieren.
Die Förderungen der Basis-Rente können alle unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtigen Personen nutzen.
Vorteile einer Basis - Rente:
Hohe staatliche Förderung durch steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge (2019: 88 % der Beiträge, jährlich steigend, ab 2025: 100 %)
Beiträge können flexibel an die jeweilige Lebenssituation angepasst werden
Nach herrschender Rechtsauffassung "Hartz-IV"- und Pfändungssicherheit des Vertragsguthabens in der Ansparphase
Besonderheiten:
Höchstbeitrag 2019 (einschließlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungswerken): 24.305 EUR für Alleinstehende bzw. 48.610 EUR für gemeinsam veranlagte Verheiratete
Auszahlung frühestens ab Alter 62
Auszahlung ausschließlich als Rente, keine Kapitalabfindung möglich
Kündigung und Rückkauf sind nicht möglich
Keine Beleihung, Abtretung oder Verpfändung durch den Arbeitnehmer möglich
Für Rentenbezüge ab 2040 volle nachgelagerte Besteuerung der Rente
Im Todesfall erhalten nur versorgungsberechtigte Hinterbliebene Hinterbliebenenleistungen
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