Schon bekannt? neue Abschreibungsmöglichkeit für E-Fahrzeuge
Neue Chancen, um Steuern zu sparen mit E-Fahrzeugen!
Über Jahre hinweg ist und war das Firmen-Leasing von Fahrzeugen die meist lukrativste Art der Fahrzeug-anschaffung. Die lineare Abschreibung über 6 Jahre hatte da so einige uninteressante Fallstricke, sodass man als Unternehmen zwangsläufig auf das Leasing zurückgegriffen hat. Zudem bindet ein Autokauf sehr viel Kapital, das in den meisten Fällen an anderer Stelle dringender gebraucht wird. Doch nun gab es eine Änderung, die auch einen Autokauf bzw. eine Finanzierung extrem interessant machen kann. Wir schauen uns heute einmal die neuen Regeln an und wie diese sinnvoll genutzt werden können.
Eins vornweg, dieser Artikel ist keine Steuerberatung und enthält keine tiefgründigen Informationen, sondern dient lediglich dem Interessewecken an der neuen Art der Fahrzeug-abschreibung!
Was ist neu bei der Abschreibung von E-Fahrzeugen?
Unser aller Gesetzgeber hat für alle Anschaffungen von vollelektrischen Fahrzeugen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 eine sog. degressive Abschreibung erlassen. Diese besagt, dass bereits im ersten Jahr das Unternehmen stolze 75 % der Anschaffungskosten sofort im gleichen Jahr steuerlich abschreiben darf. Die restliche Abschreibung verteilt sich dann auf die folgenden 5 Jahre (10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %). Dies gilt sowohl beim Autokauf als auch bei der Finanzierung. Damit gilt übrigens nicht das Datum des Kaufvertrages, sondern im Grunde der Übergabetag, in dem das Fahrzeug ins Betriebsvermögen übergeht.
Wichtig dabei ist, dass es sich um ein vollelektrisches Fahrzeug handelt. Hybrid-Fahrzeuge fallen nicht unter die neuen Regelungen.
Anders als bei der linearen Abschreibung erfolgt bei einer Anschaffung zum Jahresende keine zeitanteilige Abschreibung; stattdessen betrachtet man die vollen 75 % steuerlich. Erhalten Sie, das Elektrofahrzeug erst im Dezember, so sind trotzdem 75 % der Anschaffungskosten (netto) steuerlich ansetzbar.
Diese Regelung schließt auch Gebrauchtwagen mit ein. Zudem gibt es auch keine Begrenzung bei der Art des Fahrzeuges. Egal ob Bus, Pkw, Lieferwagen oder Lkw – solange diese vollelektrisch sind, kann die neue Abschreibung genutzt werden.
Ein Beispiel für den Kauf
Um uns das Ganze mal in Zahlen anzuschauen, wählen wir uns ein x-beliebiges Elektroauto aus. Für die neue Abschreibung gibt es übrigens keine Höchstsumme, was den Bruttolistenpreis angeht, analog der Versteuerung bei privater Nutzung. Daher kann jedes Elektroauto genutzt werden. Für unser Beispiel wählen wir einen Audi A6 e-tron mit ein bisschen Ausstattung für einen Bruttolistenpreis von gerundet 70.000 Euro.
Das Erste, was direkt wegfällt, sind die 19 % Mehrwertsteuer, was zu einem Nettopreis von 56.700 Euro führt. Der Unternehmer muss diese Summe nun erstmals aufwenden. Bei linearer Abschreibung kann er jährlich 9.450 Euro abschreiben (wenn er das Auto im Januar anschafft – ansonsten nur anteilig). Dadurch kann er weitere 2.835 Euro (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer + Soli = gerundet 30 %) vom Nettopreis abziehen. In der Folge bindet er insgesamt zu viel Kapital.
Durch die neue Abschreibung können nun direkt 75 % geltend gemacht werden. Dies führt dann dazu, dass nun stolze 12.757,50 Euro an Steuerersparnis direkt wieder zur Verfügung stehen!
Kurzer Rechenweg zu den 12.757,50 Euro:

Das Unternehmen bindet also weniger Kapital, wodurch mehr Liquidität zur Verfügung steht, die es in andere Bereiche wie neues oder vorhandenes Personal oder Maschinen investieren kann.
Warum die Finanzierung von E-Fahrzeugen interessant sein kann
Wir finanzieren den Audi A6 e-tron. Schauen wir uns ein Beispiel wieder im Vergleich zur linearen Abschreibung an:
Bei der linearen Abschreibung kann man im ersten Jahr im besten Fall eine Abschreibung von 2.835 Euro erhalten. So müsste unser Unternehmer (56.700 Euro – 2.835 Euro) 53.865 Euro finanzieren. Nutzen wir einfach einen Zinsrechner mit einem aktuellen Zins von 6,99 Prozent und einer Laufzeit von 5 Jahren, dann erhalten wir folgendes Ergebnis:

Die monatliche Rate beträgt etwas mehr als 1.000 Euro, und die Zinsen kosten über 10.000 Euro. Daher lohnt sich eine Finanzierung in den meisten Fällen nicht, was erklärt, warum Leasing die bevorzugte Methode zur Fahrzeugbeschaffung ist.
Nutzen wir nun die neue Abschreibemöglichkeit, so können wir bereits im ersten Jahr 12.757,50 Euro an liquiden Mittel vorweisen. Nutzen wir dieses Geld direkt für das Fahrzeug, so muss der Unternehmer lediglich 43.942,50 Euro finanzieren. Bei gleichen Parametern führt dies zu folgendem Ergebnis:

Was direkt auffällt, ist, dass nun fast 2.000 Euro weniger an Zinsen anfallen.
Zudem hat sich die monatliche Rate auf 870 Euro reduziert. Gehen wir davon aus, dass der Unternehmer mit der oben genannten Rate gut auskommt, können wir die Laufzeit von 5 Jahren auf 4 Jahre reduzieren. Dadurch erhalten wir eine monatliche Rate von 1.052,05 Euro, also ähnlich wie oben genannt. Jedoch reduziert sich die Zinslast weiterhin auf nur noch 6.556,09 Euro, stolze 3.600 Euro weniger als bei der linearen Abschreibung.
Wir haben also im Grunde zwei Möglichkeiten, bei der Finanzierung zu profitieren. Entweder man entscheidet sich für eine niedrigere Rate oder aber alternativ auf geringer Zinskosten aufgrund der kürzeren Laufzeit.
Wird eine Ballonfinanzierung gewählt, also mit einer Schlussrate, so können durch die Anzahlung in Form der Steuerersparnis noch geringere Monatsraten erreicht werden. So können auch nicht nur hochpreise Fahrzeuge für relativ kleines monatliches Geld den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden.
Netter Hinweis noch
Im Zuge der Gesetzesänderung stieg die Bruttolistenpreisgrenze für privat genutzte Firmenwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro. Bei reinen Elektrofahrzeugen und der damit verbundenen 0,25 %-Versteuerung sind elektrische Dienstwägen sehr interessant für Mitarbeiter und die Unternehmens-führung. Endlich fällt auch ein Porsche Macan unter diese Regel. 😉
Fazit
Wenn Sie oder einer Ihrer Kunden also nicht alle 2 oder 3 Jahre ein neues Fahrzeug möchten, sondern sich bewusst für einen etwas längeren Zeitraum für ein Fahrzeug entscheiden, so ergibt sich durch die neue Abschreibung von E-Fahrzeugen eine tolle Möglichkeit der Gestaltung, die sich finanziell lohnen könnte. Diese sollte jedoch in Absprache mit einem Steuerberater erfolgen.
Mit besten Empfehlungen aus Baden-Baden