Pflegefall | Grundschuld

Pflegefall – Grundschuld.

Wussten Sie, dass der Staat im Pflegefall eine Grundschuld auf ihre selbst genutzte Immobilie eintragen lassen darf?

(BGB, SGB XII, Erbenhaftung)

Oder:

  • dass eigenes und gemeinsames Vermögen von Ehegatten vorrangig eingesetzt werden muss? (§ 90 SGB XII, Einsatz von Einkommen und Vermögen)

  • dass Ehepartner auch im Pflegefall untereinander haften? (BGB, Ehegattenunterhalt)

  • dass ihre Kinder und Schwiegerkinder für Ihren Unterhalt zahlen müssen? (BGB, SGB XII, Elternunterhalt, Entscheidung BGH)

….und die gesetzlichen Renten und die -soziale-Pflegeversicherung können in der Regel die Kosten eines Pflegeheimaufenthaltes nicht finanzieren!!

Oftmals reichen hier 15,-/mtl. aus, um diese „Versorgungslücke“ zu schließen. 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme .

CMO Makler Karlsruhe

Pflegefall – Grundschuld
grundschuld-pflegefall

Wir beraten Sie im persönlichen Termin unverbindlich und gehen auf Ihre Wünsche ein.