Pflegefall | Grundschuld
Pflegefall – Grundschuld.
Wussten Sie, dass der Staat im Pflegefall eine Grundschuld auf ihre selbst genutzte Immobilie eintragen lassen darf?
(BGB, SGB XII, Erbenhaftung)
Oder:
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dass eigenes und gemeinsames Vermögen von Ehegatten vorrangig eingesetzt werden muss? (§ 90 SGB XII, Einsatz von Einkommen und Vermögen)
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dass Ehepartner auch im Pflegefall untereinander haften? (BGB, Ehegattenunterhalt)
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dass ihre Kinder und Schwiegerkinder für Ihren Unterhalt zahlen müssen? (BGB, SGB XII, Elternunterhalt, Entscheidung BGH)
….und die gesetzlichen Renten und die -soziale-Pflegeversicherung können in der Regel die Kosten eines Pflegeheimaufenthaltes nicht finanzieren!!
Oftmals reichen hier 15,-/mtl. aus, um diese „Versorgungslücke“ zu schließen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme .