Pflegefall – Grundschuld

Pflegefall – Grundschuld 

Wussten Sie, dass der Staat im Pflegefall eine Grundschuld auf ihre selbst genutzte Immobilie eintragen lassen darf?

(BGB, SGB XII, Erbenhaftung)

Oder:

  • eigenes und gemeinsames Vermögen von Ehegatten vorrangig eingesetzt werden muss? (§ 90 SGB XII, Einsatz von Einkommen und Vermögen)

  • Ehepartner auch im Pflegefall untereinander haften? (BGB, Ehegattenunterhalt)

  • dass ihre Kinder und Schwiegerkinder für Ihren Unterhalt zahlen müssen? (BGB, SGB XII, Elternunterhalt, Entscheidung BGH)

….und die gesetzlichen Renten und die -soziale-Pflegeversicherung können in der Regel die Kosten eines Pflegeheimaufenthaltes nicht finanzieren!!

Oftmals reichen hier 15,-/mtl. aus, um diese „Versorgungslücke“ zu schließen. 

Um diesem Notstand im Ernstfall eines Pflegefalls entgegenwirken zu können und/oder um Pflege in einer liebevollen und vertrauten Umgebung stattfinden zu lassen – nämlich in den eigenen vier Wänden der Betroffenen unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse, ohne Zeitdruck – ist eine frühzeitige private Vorsorge dringend ratsam.

Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt nämlich zwar eine wichtige Basisabsicherung dar, allerdings werden die Leistungen derer –unabhängig vom Pflegegrad– nie ausreichen, um die tatsächlichen
Kosten einer Pflegebedürftigkeit zu decken.

Lesen Sie hierzu auch gerne unseren Blog-Beitrag zum Pflegenotstand

Derzeit gibt es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 4,3 Millionen Leistungsempfänger – Tendenz steigend.

Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen und Unfälle.

Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel (auch z.B. Immobilien) für die Deckung der Pflege-kosten nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen, sofern ihr Einkommen die Freigrenze übersteigt. Eine Belastung für den Nachlass ist der Pflegefall immer!

Sämtliche Infos zur Pflege, der Pflegeversicherung, den Pflegekosten und Pflegegrade, können Sie auch in unserem BLOG-HIER nachlesen

Welche Auswirkungen hat eine Grundschuld im Pflegefall?

  • Verwertung des Grundstücks: Sollte der Pflegebedürftige oder seine Erben die Darlehensschuld nicht zurückzahlen können, kann das Sozialamt das Grundstück zwangsversteigern lassen, um sich zu befriedigen.
  • Einschränkung der Verfügungsgewalt: Eine bestehende Grundschuld schränkt die Verfügungsgewalt über das Grundstück ein. So kann es beispielsweise schwieriger werden, das Grundstück zu verkaufen oder zu belasten.
  • Erbfall: Die Grundschuld geht in der Regel auf die Erben über. Diese haften dann für die Restschuld.

Was ist zu beachten?

  • Höhe der Grundschuld: Die Höhe der Grundschuld richtet sich nach der Höhe des Darlehens, das das Sozialamt gewährt.
  • Zinsen: In der Regel fallen auf das Darlehen Zinsen an.
  • Tilgung: Es besteht die Möglichkeit, das Darlehen und damit die Grundschuld zu tilgen.
  • Härtefallregelungen: Unter bestimmten Voraussetzungen können Härtefallregelungen greifen, die eine vollständige oder teilweise Erlass der Schulden ermöglichen.
  • Beratung: Lassen Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt oder einer Fachberatungsstelle für Sozialrecht beraten.

Wann kann eine Grundschuld entstehen?

  • Sozialhilfe in Form eines Darlehens: Wenn das Sozialamt die Pflegekosten als Darlehen gewährt, wird in der Regel eine Grundschuld als Sicherheit verlangt.
  • Pfändung des Grundstücks: In bestimmten Fällen kann das Sozialamt auch eine Pfändung des Grundstücks vornehmen.

Wie kann man sich schützen?

  • Private Pflegezusatzversicherung: Eine private Pflegezusatzversicherung kann dazu beitragen, die Kosten der Pflege zu reduzieren und damit die Notwendigkeit eines Sozialhilfe-Darlehens zu verringern.
  • Vermögensübertragung: Eine frühzeitige Vermögensübertragung auf die Kinder kann unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein, um das Vermögen vor dem Zugriff des Sozialamts zu schützen. Achtung: Hier gelten strenge gesetzliche Vorschriften, die unbedingt beachtet werden müssen.
  • Beratung: Lassen Sie sich frühzeitig von einem Fachanwalt für Erbrecht und Sozialrecht beraten.

Wichtig: Die rechtlichen Rahmenbedingungen können sich ändern und sind komplex. Eine individuelle Beratung ist daher unerlässlich.

Vereinbaren Sie am besten einen Termin mit uns.

Gemeinsam finden wir eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse und gehen Sie mit einem ruhigen Gewissen in die Zukunft!

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