Pflegefall – Grundschuld
Pflegefall – Grundschuld.
Wussten Sie, dass der Staat im Pflegefall eine Grundschuld auf ihre selbst genutzte Immobilie eintragen lassen darf?
(BGB, SGB XII, Erbenhaftung)
Oder:
-
eigenes und gemeinsames Vermögen von Ehegatten vorrangig eingesetzt werden muss? (§ 90 SGB XII, Einsatz von Einkommen und Vermögen)
-
Ehepartner auch im Pflegefall untereinander haften? (BGB, Ehegattenunterhalt)
-
dass ihre Kinder und Schwiegerkinder für Ihren Unterhalt zahlen müssen? (BGB, SGB XII, Elternunterhalt, Entscheidung BGH)
….und die gesetzlichen Renten und die -soziale-Pflegeversicherung können in der Regel die Kosten eines Pflegeheimaufenthaltes nicht finanzieren!!
Oftmals reichen hier 15,-/mtl. aus, um diese „Versorgungslücke“ zu schließen.
Um diesem Notstand im Ernstfall entgegenwirken zu können und/oder um Pflege in einer liebevollen und vertrauten Umgebung stattfinden zu lassen – nämlich in den eigenen vier Wänden der Betroffenen unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse, ohne Zeitdruck – ist eine frühzeitige private Vorsorge dringend ratsam.
Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt nämlich zwar eine wichtige Basisabsicherung dar, allerdings werden die Leistungen derer –unabhängig vom Pflegegrad– nie ausreichen, um die tatsächlichen
Kosten einer Pflegebedürftigkeit zu decken.
Lesen Sie hierzu auch gerne unseren Blog-Beitrag zum Pflegenotstand
Derzeit gibt es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 4,3 Millionen Leistungsempfänger, Tendenz steigend. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen und Unfälle.
Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel (auch z.B. Immobilien) für die Deckung der Pflege-kosten nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen, sofern ihr Einkommen die Freigrenze übersteigt. Eine Belastung für den Nachlass ist der Pflegefall immer!
Sämtliche Infos zur Pflege, der Pflegeversicherung, den Pflegekosten und Pflegegrade, können Sie auch in unserem BLOG-HIER nachlesen
Vereinbaren Sie am besten einen Termin mit uns.
Gemeinsam finden wir eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse. Lassen Sie sich beraten und gehen Sie mit einem ruhigen Gewissen in die Zukunft!