Kostenerstattungsprinzip

Kostenerstattungsprinzip-Privatpatient

GKV-KOSTENERSTATTUNG: SO WERDEN SIE ZUM PRIVATPATIENTEN

Mithilfe der Kostenerstattung kann man sich das beste aus zwei Welten holen: sowohl aus GKV als auch PKV. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie hier.

Privat krankenversichert zu sein bringt einige Vorteile mit sich. So hat man beispielsweise eine volle Kostentransparenz oder das Recht auf Chefarztbehandlung. Jedoch kann sich nicht jeder in Deutschland privat krankenvollversichern, nur weil er es möchte.

Wer keine Krankenvollversicherung abschließen kann beziehungsweise unter der Jahresentgeltgrenze verdient, aber dennoch in den Genuss privatärztlicher Leistungen kommen möchte, kann über die GKV-Kostenerstattung trotzdem wie ein Privatpatient behandelt werden.

GRUNDLAGEN – Kostenerstattungsprinzip

Anders als bei Privatversicherten erhalten gesetzlich Krankenversicherte die von ihnen benötigten Leistungen in der Regel als Sach- oder Dienstleistung. Das heißt, die Krankenkassen stellen die Leistungen zur Verfügung, wie etwa die Arztbehandlung oder den Zahnersatz, und übernehmen hierfür die Kosten. Die Patienten müssen somit nicht in Vorleistung treten.

Im Rahmen freiwilliger Angebote von Wahltarifen können die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten jedoch auch einen speziellen Kostenerstattungstarif anbieten, bei denen höhere Vergütungen vereinbart werden können als sie normalerweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

VORTEILE

Wie bei der PKV rechnen die Ärzte bei diesem Wahltarif künftig direkt mit dem Patienten ab. Somit erhalten Kunden Einsicht in die Arztrechnungen, müssen jedoch auch in Vorleistung gehen und die Kosten bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen.

Der Anspruch auf die Regelleistung der Krankenversicherung bleibt erhalten. Darüberhinaus anfallende Kosten hat Ihr Kunde selbst zu tragen. Deshalb bietet sich an dieser Stelle ein KV-Zusatztarif an, um die Differenz zu decken.

Einige der Vorteile:

  • Es ist nicht notwendig über die Jahresarbeitsentgeldgrenze hinaus zu verdienen, um in den Genuss hochwertiger, privatärztlicher Leistungen zu kommen.
  • Sie müssen sich nicht zwischen den beiden Systemen PKV und GKV entscheiden, es stehen ihm weiterhin alle Richtungen offen.
  • Die kostenlose Familienversicherung kann weiterhin in Anspruch genommen und mit weiteren Leistungen der PKV erhöht werden.

Das Kostenerstattungsverfahren kann auch für einzelne Versicherte in Anspruch genommen werden.

Wie in der PKV üblich, kann der Kunde Leistungsinhalt und -umfang in folgenden Bereichen selbst bestimmen:

  • ambulante ärztliche und psychotherapeutische Behandlung
  • ärztlich veranlasste Leistungen wie beispielsweise Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel
  • stationäre Behandlungen im Krankenhaus
  • ambulante zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen

Wer sich für einen Kostenerstattungstarif seiner Krankenkasse entscheidet, muss sich allerdings an eine Bindungsfrist von mindestens einem Jahr halten.

MEHR DAZU…

In unseren Leistungsvergleichen, sowie in unseren Rechnern, können wir neben der ARAG, auch Tarife der DKV, SDK, Barmenia, uvm. im individuellen Direktvergleich gegenüberstellen und so interessante Alternativen für alle aufzeigen, die sich für sich – oder ihre Lieben mehr als die Regelleistung der GKV wünschen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage

CMO Versicherungsmakler Karlsruhe

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