Stichtag 1.März |neues Kennzeichen

Kleinkrafräder-Mofas-Modeds-Roller-Pedelecs

Stichtag 1.März! Kleinkrafträder brauchen eine neues Kennzeichen.

Das gilt nicht nur für Roller. Auch Mopeds, Mofas, E-Bikes und einige Pedelecs (S-Pedelecs) sind davon betroffen.

Bis dahin müssen alle die Farbe des Versicherungskennzeichens gewechselt haben.

Wer das versäumt verliert nicht nur seinen Versicherungsschutz – sondern macht sich auch noch strafbar.

Wie kommt Ihr zu eurem neuen Kennzeichen?

Um lange Wartezeiten und Überschneidungen zu vermeiden, bitten wir euch um vorherige Terminabstimmung über unser Kontaktformular, WhatsApp oder „klassisch“ via Telefon.

Da wir keine Versicherungskennzeichen mehr vorrätig lagern, gehen wir den Online-Bestellprozess mit euch gemeinsam durch. Neben der Betriebserlaubnis somit bitte ca.10Minuten Zeit mitbringen. Dazu gibt’s leckeren Espresso! 😉

Das Kennzeichen wird euch dann binnen 2-3 Tagen versandkostenfrei per Post geliefert.

Wissenswertes und worauf zu achten ist:

Das Versicherungskennzeichen gilt grundsätzlich für ein Jahr ab dem 1. März. Es läuft am 28. oder 29. Februar des Folgejahres ab. Die Gültigkeit wird nicht automatisch verlängert. Als Besitzer eines entsprechenden Fahrzeugs müsst Ihr euch als rechtzeitig zum Ablauf des Versicherungsjahres um ein neues Versicherungskennzeichen kümmern.

Für die Verwendung des Kennzeichens gibt es einige gesetzliche Regelungen, die sogar die ordnungsgemäße Anbringung vorschreiben.

Sie sind gleichzeitig der Nachweis für eine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, die im Schadenfall berechtigte Ansprüche von Dritten übernimmt. Wer ergänzend eine Teilkaskoversicherung abschließt, sichert das Moped auch gegen Diebstahl und witterungsbedingte Schäden ab.

Welche Fahrzeuge sind davon betroffen?

  • Mofas, Mopeds und Roller, mit einem Hubraum von maximal 50 Kubik/Hubraum & einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h -Kleinkrafträder-
  • Quads, Segways und Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm
  • Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis maximal 350 kg Leermasse und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • FmH -Fahrräder mit Hilfsmotor-
  • E-Roller mit Betriebserlaubnis
  • Motorisierte Krankenfahrstühle -welche unter die Führerscheinklassen M und S fallen-

Anmerkung:

E-Bikes und Pedelecs, die kein Versicherungskennzeichen benötigen, sind im Schadenfall i.d.R. über eine gute Privathaftpflicht mitversichert. Solltet Ihr diese nicht bei uns haben, prüfen wir das selbstverständlich nach.

Wie werden Verstöße geahndet?

Verstöße können vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Solltet Ihr ohne gültiges Versicherungskennzeichen einen Unfall verursachen, müsst Ihr zudem für den gesamten Schaden inklusive möglicher Schadensersatzleistungen aufkommen.

Was kostet ein Kennzeichen?

Sämtliche antrags-und beitragsrelevanten Daten wie den Hersteller, das Baujahr, die Antriebsart und die Fahrgestellnummer findet man in der Allgemeinen Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.

Die Kosten für das Versicherungskennzeichen variieren von Anbieter zu Anbieter.

Der Versicherungsbeitrag richtet sich unter anderem nach der Art und dem Wert des Fahrzeugs und dem Alter des Halters und der Fahrer. Sind Fahrer unter 23 Jahren vorgesehen, fällt die Prämie bei den meisten Anbietern höher aus.

Sollte ein Fahrzeug beispielsweise getuned sein und dadurch die eingetragene Höchstgeschwindigkeit überschreiten, erlischt der Versicherungsschutz. Noch nicht volljährige Jugendliche, die ein Versicherungskennzeichen für ihren Roller beantragen, benötigen die Unterschrift ihrer Eltern zum Vertragsabschluss.

Für eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht gibt’s das Versicherungskennzeichen bei einigen Anbietern bereits ab ca. 40-50 Euro im Jahr. Wie oben kurz erwähnt, sind durch die Teilkasko auch Schäden durch Diebstahl, Explosionen und Naturereignisse wie Sturm, Hagel und Blitzschlag abgedeckt.

Mit Teilkaskoschutz für Roller und andere Kleinkrafträder solltet Ihr mit einer Versicherungsprämie ab etwa 90 Euro jährlich rechnen.

GUTE & SICHERE FAHRT !!!

Eure CMO Makler

Kleinkrafräder-Mofas-Modeds-Roller-Pedelecs
Kleinkrafräder-Mofas-Modeds-Roller-Pedelecs
kleinkrafräder-mofas-modeds-roller-pedelecs-versicherungsmakler-karlsruhe-cmo

Wir beraten Sie im persönlichen Termin unverbindlich und gehen auf Ihre Wünsche ein.