Immobilien
Immo-Blog: Aktuelle Nachrichten, News, FAQs und Tipps rund um den Immobilienmarkt in Karlsruhe
In unserer Rubrik "Immob-Blog", haben wir aktuelle Themen für Sie aufbereitet und informieren Mieter, Eigentümer und Käufer über Wissenswertes rund um die Themen Mietrecht, Umzug, Steuern, uvm.
Was unterscheidet uns von vielen anderen, regionalen Immobilienmaklern?
Wir verzichten auf die inzwischen in Mode gekommenen Bewertungstools und grenzen uns von Banken- und Immobilienmakler-"Datensammler" ab, bei denen der Kunde "Gutscheine" o.ä. erhält, bzw. seine Daten eingeben muss, um eine "kostenfreie Immobilienbewertung" zu erhalten. Hier dann womöglich noch stillschweigend einer Vollmacht und einem "Alleinvermittlungsauftrag" zustimmt.
Auch verzichten unsere Immobilienmakler auf Massenbesichtigungstermine! Wir vertreten die Meinung, dass ein Immobilienmakler die Zeit nehmen sollte, um die Fragen und Wünsche seiner potenziellen Käufer individuell zu beantworten.
Eigentumswohnung mit Fahrstuhl bis zu 30 Prozent wertvoller
Der Fahrstuhl zur Wohnung ist nicht nur ein praktischer Komfort, sondern auch eine Notwendigkeit, wenn das Zuhause barrierefrei sein soll. Eine ImmoScout24-Auswertung zeigt, dass ein Fahrstuhl darüber hinaus den Immobilienwert deutlich steigert.
- Im Schnitt erhöht ein Fahrstuhl den Kaufpreis um 1.169 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
- In Deutschlandweit ist nur jede zweite Wohnung über einen Fahrstuhl erreichbar.
- In München können 74 Prozent der angebotenen Eigentumswohnungen mit Fahrstuhl erreicht werden – in Erfurt sind es nur 8 Prozent.
Ein Aufzug bedeutet nicht nur Bequemlichkeit, sondern ist auch ein wichtiges Kriterium für barrierefreies Wohnen. Die wachsende Bedeutung der Barrierefreiheit macht diese Wohnungen zu einem besonders gefragten Gut auf dem Immobilienmarkt.
„Der Aufzug ist längst mehr als nur ein technisches Feature – er hat sich zu einem zentralen Wohnwertmerkmal entwickelt, das Mieten und Kaufpreise beeinflusst. Vor allem in städtischen Lagen und bei höheren Etagen gilt er als wertsteigerndes Merkmal“, sagt Sebastian Drießen, Immobilien-Sachverständiger und Leiter der Marktermittlung bei Sprengnetter. „Während Wohnungen in höheren Stockwerken ohne Aufzug oft niedrigere Kaufpreise aufweisen, können dieselben Wohnungen mit Aufzug deutlich höhere Preise erzielen. Der einfache Zugang wird hier zum entscheidenden Pluspunkt.“
Wertsteigerung um über 30 Prozent sind möglich
Der Preis einer Eigentumswohnung ist in einem Gebäude mit mehr als drei Stockwerken im Schnitt um 30 Prozent höher, wenn dort ein Fahrstuhl verbaut ist. Ohne Fahrstuhl kostet der Quadratmeter einer Wohnung zum Kauf durchschnittlich 3.943 Euro. Mit Fahrstuhl steigt der Preis um 1.169 Euro auf 5.112 Euro. Bei einer 70qm-Wohnung macht dies eine Wertsteigerung von über 80.000 Euro aus. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den Gebäuden mit Fahrstuhl im Schnitt um neuere Gebäude handelt, bei denen ein besserer Standard vorherrscht. Bestandsmehrfamilienhäuser mit Fahrstuhl haben das durchschnittliche Baujahr 1970. Gebäude ohne Fahrstuhl sind im Durchschnitt vom Baujahr 1955.
Nur jede zweite Eigentumswohnung ist per Fahrstuhl zu erreichen
Insgesamt sind knapp die Hälfte der angebotenen Eigentumswohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnetagen deutschlandweit mit einem Fahrstuhl angebunden (49 Prozent). In den acht größten Metropolen ist das Angebot etwas größer. Dort verfügen 52 Prozent der angebotenen Eigentumswohnungen über einen Fahrstuhlzugang. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohner liegt der Anteil Durchschnitt mit 45 Prozent unter dem bundesweiten.
Barrierefreiheit als Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe
Laut dem Berliner Verein Sozialhelden e.V. sind Aufzüge für etwa 7 Prozent der deutschen Bevölkerung im Leben unverzichtbar – sei es aufgrund von Mobilitätseinschränkungen, chronischen Erkrankungen oder altersbedingten Herausforderungen.
„Der Bau von mehr Aufzügen ist nicht nur als ökonomische Chance zu begreifen, sondern auch als menschenrechtliche Verantwortung. Jeder Aufzug, der gebaut wird, ist ein Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft, in der Menschen ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben wahrnehmen können“, so Jonas Deister, Geschäftsleiter vom Sozialhelden e.V.. „Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet uns dazu, Barrieren abzubauen – und dazu gehört auch der Zugang zu barrierefreiem Wohnraum.“
Eine Umfrage von ImmoScout24 und immoverkauf24 zeigte im Dezember 2023, dass sich zwei Drittel der Menschen in Deutschland um die Wohnsituation im Alter sorgt. Neben der finanziellen Belastung durch Wohnkosten befürchten 12 Prozent der Befragten den Auszug aus dem eigenen Zuhause wegen fehlender Barrierefreiheit.
Wohnungsbesichtigung verweigert
Bevor ein Besitzwechsel einer Wohnung erfolgen kann, müssen Interessierte die Immobilie besichtigen können. Die jeweiligen Mieter dürfen den Zutritt nicht verwehren. Aber was ist legitim, wenn eine Mieterin psychisch schwer erkrankt ist?
Soll eine Wohnung verkauft werden, wollen Kaufinteressierte die Räumlichkeiten zuvor sehen. Niemand kauft gerne eine Katze im Sack. Mieter müssen potenziellen Käufer den Zutritt gewähren. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2014 bei einem Mietrechtsstreit entschieden.
Ob diese Entscheidung auch gilt, wenn Mieter psychisch erkrankt sind und in ihrem Lebensmittelpunkt besser in Ruhe gelassen werden sollten, muss in einem aktuellen Fall das Gericht erneut klären.
Mieterin mit schwerer psychischer Erkrankung verweigert Zutritt
Im Landkreis Nürnberger Land wollte ein Vermieter seine Wohnung verkaufen. Es handelte sich lediglich um einen Besitzwechsel; für die Mieterin sollte sich nichts ändern. Zur Wohnungsbesichtigung lag damit ein berechtigter Grund vor und auch die Vorankündigung erfolgte im angemessenen Zeitrahmen. Im Mietvertrag war ausdrücklich ein Besichtigungsrecht bei besonderen Anlässen enthalten. Die Mieterin verweigerte dennoch den Zutritt zur Wohnung.
Die Besichtigung scheiterte an einer besonderen Problematik. Das Landgericht Nürnberg hatte sich gegen das Zutrittsrecht wegen einer schweren psychischen Erkrankung der Mieterin ausgesprochen.
Im Vorfeld hatten die Richter:innen ein psychiatrisches Sachverständigengutachten eingeholt. Das Gutachten attestierte der Mieterin ein "komplexes psychisches Störungsbild mit depressiven Verstimmungszuständen, Ängsten, Zwängen und dissoziativen Störungen.
Da die Mieterin sich seit über 20 Jahren in psychiatrischer Behandlung befinde und mehrfach Suizidversuche unternommen habe, könne eine Wohnungsbesichtigung den ohnehin schon schlechten psychischen Gesundheitszustand verschlimmern.