Handwerker

Für Handwerker-Firmen oder Kammerberufe gibt es mit der Betriebs-/Praxisausfallversicherung von mehreren Anbietern sehr gute Lösungen für den Ausfall des Chefs. (In diversen Blogs haben wir hierzu bereits berichtet)

Handwerk okay – aber was ist mit dem einzelnen Handwerkern?

Je kleiner ein Handwerksbetrieb ist, desto wichtiger ist in der Regel der Chef für die Arbeitsfähigkeit. Ein Meister, ein Geselle, ein Auszubildender – da braucht man grundsätzlich schon jeden. Fällt nun der Meister aus, wird man viele Aufträge schlicht nicht ausführen können, was besonders Handwerker stark betrifft. Trotzdem bleibt das Bedürfnis, einen Handwerker gut abzusichern, relevant.

Hier kann die finanzielle Situation durch die Zahlungsmoral der Kunden oder aber durch Vorleistungen für Material, das man für die sicher geglaubten Aufträge bereits bestellt hat, schnell sehr viel angespannter sein als in einer Anwaltskanzlei.

Schutz wäre also noch dringlicher vonnöten – nur gibt es kaum Absicherungsmöglichkeiten, die so weit geöffnet wurden, dass auch unser beispielhafter Handwerksmeister hätte versichert werden können.

Unser Lösungsansatz: Sinnvoller Schutz für mehr als 1.300 Berufgruppen. Darunter auch alle gängigen Handwerksberufe.

Der Erfolg des Unternehmens hängt maßgeblich von der eigenen professionellen Kompetenz und von dem persönlichen Einsatz ab. Verdienstausfall oder gar vorübergehende Schließung des Betriebs birgt für diese als Unternehmer ein erhebliches Risiko. Mit unserer Einkommensabsicherung, können die finanziellen Folgen solcher Risiken abgesichert werden.

Tarifliche Eckpunkte:

  • Absicherung der Arbeitskraft, sowie Handwerker bei Arbeitsunfähigkeit,
  • bei Betriebsunterbrechung
  • Alleinstellungsmerkmal: Genereller Kündigungsverzicht bis zum Alter 65 Jahre!
  • Haftzeit 24 Monate
  • flexible Karenzzeiten – zum Beispiel 21,28 bis 100 Tage
  • 5 Tarifgruppen / 4 Untergruppen mit über 1.300 Berufen
  • Schutz bei:
    • Krankheit oder Unfall
    • Quarantäne (Bitte aktuelle Beschränkungen beachten!)
    • Sachschäden
    • sonst. Verhinderungsgründe

Die vereinbarte Versicherungssumme steht beispielsweise für eine Haftzeit von bis zu 24 Monaten zur Verfügung (die Summe selbst bezieht sich auf 12 Monate und stünde dann ggf. zweimal zur Verfügung).

Der Kunde kann die Karenzzeit individuell in Stufen von 21 bis 100 Tagen festlegen – ganz nach seinen Bedürfnissen. Tritt ein Unfall ein oder dauert ein Krankenhausaufenthalt mindestens 48 Stunden, verkürzt sich die Karenzzeit automatisch um 7 Tage. Für Handwerker ist das besonders wichtig, da es ihre Existenz absichern kann.

LESEN SIE AUCH UNSEREN BLOG: FORDERUNGSMANAGEMENT – EIN SEGEN FÜR HANDWERKER & CO!

Alles in allem eine sehr runde Sache.

Selbstverständlich gelten die bekannten steuerlichen Vorteile: Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar und die Versicherungsleistung ist nicht einkommensteuerpflichtig.

Fragt man Handwerkskunden, ob der Betrieb bei längerer Krankheit einfach so weiterlaufen könnte oder wenigstens die laufenden Kosten einspielen würde, ist die Antwort „nein“. Gerade für einen Handwerker kann der Ausfall existenzgefährdend sein. Daher ist für jeden Handwerker, der in seinem Beruf tätig ist, eine Absicherung notwendig.

Gerne übernehmen wir auch Ihren bestehenden Vertrag und prüfen diesen auf Sinn & Notwendigkeit.

CMO Versicherungsmakler Karlsruhe – Ihr Partner für das Handwerk und den Mittelstand!

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