Betriebsfahrzeuge | Gewerbe-Newsletter

Betriebsfahrzeuge – Inkassoservice – Schadenersatz – Forderungsausfall -Gewerbe-Newsletter April 2019

Unseren aktuellen Gewerbekunden-Newsletter haben wir wieder ONLINE für Sie eingestellt.

Themen diesmal:

  • attraktive Konditionen für Ihr Betriebsfahrzeug
  • Forderungsausfall | Inkassoservice
  • Schadenersatz von Mitarbeitern

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Viel Spaß beim lesen!

CMO Makler Karlsruhe

Betriebsfahrzeuge

Von behördlichen Sicherheitsvorschriften und Ihrem Versicherungsschutz für Betriebseinrichtung und Gebäude…

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Gesetze und Bestimmungen regeln unser aller Miteinander und grundsätzlich ist das auch eine sehr gute Sache. Deutschland hat sich im Laufe der Zeit allerdings zu einem der Länder mit den meisten Bestimmungen überhaupt entwickelt.

Nicht einmal jeder Behördenbedienstete kennt jede existierende Sicherheitsvorschrift – wie soll sich „Otto Normal-bürger“ da stets korrekt verhalten?

Kennen Sie die Garagenverordnung Ihres Bundeslands?

DieBGV A3-Prüfung?

Die Details Ihrer Landesbrandvorschriften?

Nur wenige werden nun heftig nickend ein überzeugtes„Jawohl!“ von sich geben können.

Verständlicherweise setzen Versicherer ein regelkonformes Verhalten für die Leistung im Schadensfall voraus. Verletzen Sie also eine gesetzliche Vorschrift, so kann sich daraus für den Versicherer das Recht zur Kürzung der Schadens-zahlung ergeben – im Extrem sogar bis auf 0 Prozent des Schadens.

Bemühen wir zur Veranschaulichung eine Regel einer Garagenverordnung. Diese besagt, dass in Kleingaragen bis 100 Quadratmeter außerhalb von Fahrzeugen max. 200 Liter Diesel bzw. 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden dürfen. Kommt es nun durch einen Kurzschluss in einer Leitung zu einem Brand, der dadurch beschleunigt wird, dass Sie in Unkenntnis der Verordnung mehr als 20 Liter Benzin eingelagert haben, kann der Versicherer die Leistung kürzen.

Greift das Feuer auf‘s Betriebsgebäude über und die Entschädigung wird nur um 50 Prozent gekürzt bzw. gequotelt, haben Sie schnell einen sechsstelligen Betrag, den Sie selbst aufbringen müssen.

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Die Rechtsprechung der Vergangenheit bestätigt solches Vorgehen in ihren Entscheidungen.

Die Gefahr, aus reiner Unkenntnis einer Bestimmung, Einschnitte hinnehmen zu müssen, kann zwar nicht für jeden Fall aus der Welt geschafft werden – minimiert werden kann sie aber sehr wohl. Einige Deckungskonzepte, die speziell für Versicherungsmakler aufgelegt wurden, nehmen sich unter anderem auch dieses Themas an.

Hier wird der vielleicht beste Schutz für Ihr betriebliches Hab und Gut geboten, der am Markt zu finden ist. Qualität, die Ihnen Ärger erspart. Qualität, die Ihnen Sicherheit bietet.

Forderungsausfall

Wenn‘s um Ihr Geld geht…

Etwa ein Drittel aller Unternehmen in Deutschland klagen über offene Rechnungen. Weshalb Kunden nicht zahlen, kann die unterschiedlichsten Gründe haben. Generell lässt sich aber beobachten, dass es um die Zahlungsmoral generell besser bestellt sein könnte.

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen leiden unter dieser legeren Einstellung zum Bezahlen. Oft müssen diese für Aufträge in finanziell nicht unerhebliche Vorauslage gehen. Da alle Fixkosten weiterlaufen, wundert es nicht, dass verschleppte Forderungen schnell zu Liquiditätsengpässen im Unternehmen führen können – häufig trotz guter Auftragslage.

Um Ihr Unternehmen hier zu schützen, können Sie verschiedene Möglichkeiten nutzen. Nahezu jeder gewerbliche Rechtsschutzversicherer bietet Ihnen inzwischen auch einen Inkassoservice über ein entsprechendes Partner-unternehmen an. Für das vorgerichtliche Verfahren bis hin zum Vollstreckungsbescheid stellt dies bereits eine gute Lösung dar.

Problematisch wird es mit Rechtsschutzlösungen allerdings immer dann, wenn bei Ihrem Kunden einfach nichts mehr zu holen ist. Eine Forderungsausfallversicherung würde hier einspringen und Ihre Forderung übernehmen.

Die Forderungsausfallversicherung darf daher getrost als Königsweg der Inkassovorsorge angesehen werden.

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Schadenersatz

Schadenersatz von Mitarbeitern?

Wo gearbeitet wird, da passieren auch Fehler, da geht auch mal etwas kaputt. Das wird seitens des Gesetzgebers weitestgehend als unternehmerisches Risiko angesehen, weshalb Sie nur in Ausnahmefällen Schadenersatz von einem Ihrer Mitarbeiter einfordern werden können.

Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer. Besteht ein Schadenersatzanspruch, besteht bei größeren Schäden immer noch die Gefahr, dass Ihr Arbeitnehmer die geforderte Summe einfach nicht aufbringen kann.

Auch eine Privathaftpflichtversicherung hilft Ihrem Mitarbeiter dann meist auch nichts, da nur eine kleine Hand voll Anbieter überhaupt Schutz für solche Schäden anbieten. Über diese Lücke im Versicherungsschutz sind sich Versicherungsnehmer meist gar nicht im Klaren.

Sicherlich stimmen Sie mit uns darin überein, dass es sowohl für Sie, wie auch Ihre Belegschaft sinnvoll wäre, über die Problematik der Haftung gegenüber dem Arbeitgeber aufzuklären, oder?

Nur ein informierter Mitarbeiter kann auch handeln – und vermeidet so eine Schieflage des Betriebsklimas wegen des Beitreibens Ihrer berechtigten Forderungen.

Gerne stehen wir Ihnen hier mit weiteren Informationen zur Verfügung und beantworten wir auch alle Fragen Ihres Teams und finden Lösungen für Ihre Leute, wenn Interesse und Bedarf besteht.

Wir helfen.

CMO Versicherungsmakler Karlsruhe

Betriebsfahrzeuge – Inkassoservice – Schadenersatz – Forderungsausfall -Gewerbe-Newsletter April 2019
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Wir beraten Sie im persönlichen Termin unverbindlich und gehen auf Ihre Wünsche ein.