Elternunterhalt | Pflegeversicherung
Elternunterhalt oder „Kinder haften für Ihre Eltern“
Aus aktuellem Anlass wollen wir uns heute dem Elternunterhalt in der Pflegeversicherung widmen.
Die richtige Pflegevorsorge ist eine Frage für die ganze Familie und liegt künftig noch mehr in der Verantwortung jedes einzelnen Bürgers.
Wer wünscht sich nicht beste Gesundheit und Vitalität bis ins hohe Alter?
Doch oft setzen ein Unfall oder Krankheiten diesem Wunsch Grenzen und führen zu Pflegebedürftigkeit. Der Staat geht nur in Vorleistung – und wendet sich dann an die Kinder.
- es besteht eine Unterhaltspflicht für Verwandte in gerader Linie. Das Sozialamt prüft Regressansprüche und zieht Unterhaltspflichtige ggf. heran, insbesondere im Rahmen des Elternunterhalts.
- So wird die Pflegebedürftigkeit der Eltern für die Kinder oft auch zur finanziellen Belastung
In dieser Situation sollten Sie sich nicht durch zusätzliche finanzielle Sorgen belasten.
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bieten nur eine Grundversorgung. MEHR LESEN
Auch die neuesten Reformen werden hier die Versorgungslücken nicht schließen. Nicht einmal die Hälfte der Kosten im Pflegefall werden tatsächlich abgedeckt.
Eine private Absicherung ist daher unverzichtbar.
Unser 2025er Blog zum Thema „Pflegebedürftige Eltern – Wer muss zahlen?„, informiert neben dem Elternunterhalt insbesondere auf die Themen:
- Schonvermögen
- Schenken und Erben
- Kosten
Grundsätzlich gilt festzuhalten:
- Angehörigenentlastungsgesetz :Seit 2020 gilt das Angehörigenentlastungsgesetz. Das bedeutet, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern erst dann Unterhalt zahlen müssen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt.
- Leistungsfähigkeit: Die Unterhaltspflicht setzt voraus, dass das Kind leistungsfähig ist, also über ein ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügt.
- Bedürftigkeit des Elternteils: Der pflegebedürftige Elternteil muss wiederum bedürftig sein, d.h. seine Kosten für Pflege und Lebensunterhalt können nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden.
Was Eltern beachten sollten:
- Rechtliche Beratung: Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Fachberatungsstelle beraten. Die Rechtslage ist komplex und kann sich individuell unterscheiden.
- Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie Einkommensnachweise, Vermögensaufstellungen und Pflegebescheide.
- Verhandlungen: Versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung mit Ihren Kindern zu finden. Eine frühzeitige und offene Kommunikation ist wichtig.
- Sozialhilfeantrag: Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, wird in der Regel geprüft, ob Ihre Kinder unterhaltspflichtig sind.
- Pflegeversicherung: Klären Sie die Leistungen der Pflegeversicherung ab. Diese können einen Teil der Pflegekosten übernehmen.
- Eigenes Vermögen: Prüfen Sie, ob Sie über eigenes Vermögen verfügen, das für die Pflegekosten eingesetzt werden kann.
Wichtige Fragen, die Sie klären sollten:
- Wie hoch sind die tatsächlichen Pflegekosten?
- Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung?
- Welches Einkommen und Vermögen steht mir zur Verfügung?
- Welches Einkommen und Vermögen haben meine Kinder?
- Welche Ausnahmen und Erleichterungen gibt es möglicherweise?
Zusätzliche Aspekte:
- Pflegestufe: Die Höhe des Elternunterhalts kann abhängig von der Pflegestufe sein.
- Häusliche Pflege oder Pflegeheim: Die Kosten für eine häusliche Pflege können niedriger sein als die Kosten für ein Pflegeheim.
- Vermögensschonvermögen: Es gibt bestimmte Vermögenswerte, die nicht angerechnet werden.
Gerne helfen wir Ihnen, im immer unüberschaubarer werdenden Versicherungsmarkt, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zu finden.
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