deliktsunfähige Kinder | Vermieter Rechtsschutz

Wie sieht es eigentlich in Ihrer Haftpflichtversicherung mit den Schäden durch deliksunfähige Kinder aus?

Und haben Sie sich schon Gedanken mit dem Thema der Arbeitskraftabsicherung während der Ausbildung oder Stdium gemacht?

Mit unseren PHV-Deckungskonzepten der AIG oder BSG/Basler beispielsweise, sind Sie dann auch auf der sicheren Seiten, wenn der Nachwuchs „enrage“ geht. Bei der AIG sind Schäden durch deliktunfähige Kinder bis 100.000 Euro gedeckt, bei BSG sogar bis zur Deckungssumme mitversichert.

In unserer aktuellen September-Ausgabe des Kunden-Newsletters haben wir u.a. auch noch die Themen für Sie kurz zusammengefasst:

  • Vermieter-Rechtsschutz
  • Arbeitskraftabsicherung für Schüler und Studenten

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Viel Spaß beim lesen!

CMO Makler Karlsruhe

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Kürzlich schaffte es ein Vorkommnis in die bundesweiten Medien, von dem man so nicht jeden Tag lesen kann. Zwei Buben (sechs und vier Jahre alt) hatten sich eigenmächtig von daheim aufgemacht und eine Spur der Zerstörung in der Nachbarschaft hinterlassen.

Wenn Kinder Dummheiten machen…

Mit Utensilien, die sie auf einem Grundstück fanden, zündeten sie zunächst ein Carport an. Mithilfe des Gartenschlauchs eines anderen Nachbarn wollten sie den Brand löschen, scheiterten jedoch an der Länge des Schlauchs. In der Folge entfernten sie einen Filter am Wasseranschluss, wodurch der Keller geflutet wurde.

Auf ihrem weiteren Weg durch die Nachbarschaft sammelten sie diverses Werkzeug und eine Farbspraydose ein. Mit dieser besprühten sie eine Haustür, ein Garagentor und zwei Autos. Bis die beiden gestoppt wurden, hatten sie einen Gesamtschaden von rund 15.000 Euro verursacht. Stellt sich zurecht die Frage, wer das nun zahlt.

Die Kinder selbst sind jedenfalls noch nicht haftbar zu machen, da keines von ihnen schon sieben Jahre alt ist. Damit gelten beide noch als deliktunfähig (§ 828 BGB). Dann evtl. die Eltern? Diese sind nach § 832 BGB aufsichtspflichtig für ihre Kinder. Leider ist nicht überliefert, wie lange die beiden Jungs unterwegs waren oder wann die Eltern das Ver-schwinden der beiden bemerkt hatten. Ob eine Aufsichts-pflichtverletzung vorliegt, muss immer im Einzelfall geklärt werden.

Bei älterer Rechtsprechung wurde geurteilt, dass man bei einem Vierjährigen alle halbe Stunde nach dem Rechten sehen müsse, wenn dieser alleine draußen spiele. Sollte im konkreten Falle keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern nachgewiesen werden können, müssen auch diese nicht zahlen. Das wird den Nachbarn nicht gefallen.Die Lösung ist der Einschluss des Verzichts auf Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung bei Schäden, die durch deliktunfähige Kinder in die Privathaftpflicht der Elternverursacht werden. Wichtig ist dann nur, dass eine grundsätzliche Haftungsgrundlage besteht (z. B. ist dies bedingt durch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung in Schule oder Kindergarten bei Körperverletzungen NICHT gegeben). So kommen die Nachbarn zu ihrem Geld und man kann die Sache ohne böses Blut wieder vergessen. Gerne prüfen wir Ihren Schutz.

Nicht ohne Vermieter-Rechtsschutz!

Zinsen auf Sparguthaben? Gibt es quasi nicht mehr! Geld für Immobilienfinanzierungen? Billig wie noch nie! Bedarf an mietbarem Wohnraum? In vielen Regionen des Landes hoch – teils extrem hoch. Ja, da liegt es doch nahe, sich etwas zum Vermieten zu finanzieren. Die Miete zahlt den Kredit dann ja quasi ab. Diese Rechnung geht tatsächlich oft auf, daher machen das auch immer mehr Leute.

Nun genießen Mieter in Deutschland viele Rechte, was grundsätzlich eine gute Sache ist. Aber natürlich kann dies sehr negative Auswirkungen für den Vermieter haben – vor allem wenn ein Streitpunkt an sich unberechtigt ist. Das kann z.B. eine Mietminderung sein, die wegen eines Sachverhalts vorgenommen wird, der bei Wohnungsbezug bereits bekannt war. Zusätzlich erschwert werden solche Fälle, wenn man als Vermieter nicht in der Nähe des Mietobjekts wohnt und ein klärendes Gespräch von Angesicht zu Angesicht nicht gleich möglich ist. Und auch Mieter, die sich einfach frech verhalten und „ihr gutes Recht“ ganz bewusst überstrapazieren und Probleme schaffen, die gar nicht existieren, damit die Miete gedrückt werden kann, gibt es leider.

Der Super-GAU für jeden Vermieter sind dann natürlich ausfallende Mietzahlungen. Dabei ist es egal, ob bewusst eingestellt oder aufgrund Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht mehr gezahlt werden kann. Als Vermieter sind Sie immer gut damit beraten, einen Vermieter-Rechtsschutz zu haben, der Ihnen im Fall des Falles rechtlich den Rücken stärkt und für anfallende Kosten aufkommt. Bedenken Sie, dass Sie bei einer Zwangsräumung ohne Probleme im mittleren vierstelligen Kostenbereich landen, fallen die Beiträge für einen Vermieter-Rechtsschutz vergleichsweise niedrig aus.

ehen Sie hier bitte kein unnötiges Risiko ein. Gerne zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten es für Ihre konkrete Situation gibt. Auch Informieren zu den Themen wie Mietnomadenschutz und Mietausfall können Sie bei uns abrufen. Sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen!

Manche Dinge klärt man besser sofort.

Es ist September und wieder beginnen viele junge Menschen eine Berufsausbildung oder ein Studium. Genau jetzt ist der beste Zeitpunkt, das Thema „Arbeitskraftabsicherung“ anzugehen! Warum?

Weil es für die meisten nie mehr preiswerter möglich sein wird. Der Beitrag einer entsprechenden Absicherung setzt sich im Wesentlichen aus vier Komponenten zusammen: dem Alter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, dem Risikopotenzial des angestrebten Berufs und dem Versicherungsumfang (Höhe der mtl. Lohn-ersatzzahlung und Laufzeit).

Junge Menschen zahlen also schon wegen ihrer Jugend weniger – und gesünder sind sie in aller Regel auch. Schon bei Studenten zeigt sich, wie schnell die Gesundheit zum Problemthema werden kann. Die Zahl der Studenten, die im Lauf ihres Studiums mit dem Leistungsdruck nicht mehr klarkommen und psychiatrische Hilfe suchen, steigt von Jahr zu Jahr. Das kann bei späterer Beantragung dieses so notwendigen Versicherungsschutzes zu Schwierigkeiten in Form von Zuschlägen und Ausschlüssen führen. Auch Sportverletzungen führen nicht selten zu dauer-haften Ausschlüssen. Manche Dinge klärt man eben doch besser sofort – und wenn sie am preiswertesten sind!

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Wir beraten Sie im persönlichen Termin unverbindlich und gehen auf Ihre Wünsche ein.