Amazon

DAS „AMAZON-PROBLEM“

Seit Ende Juli haben Geschäftspartner des Onlinegiganten Amazon hierzulande mit einer Herausforderung zu kämpfen.

Konkret geht es bei diesem „Amazon-Problem“, wie wir es überspitzt nennen möchten, um die Leistungspunkte der Betriebshaftpflichtversicherung von Händlern, die über Amazon verkaufen!

Der Gigant fordert nun nämlich, dass Geschäftspartner, die monatlich mehr als 5.000 Euro Umsatz erzielen, eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen, in der Amazon als zusätzlicher Mitversicherter genannt ist!

Diese Regelung soll vor Haftungsansprüchen schützen, insbesondere im FBA-Modell (Fulfillment by Amazon), wo die Plattform als „Quasi-Hersteller“ gelten könnte.

Dies kann für Händler eine Herausforderung darstellen, da gängige Betriebshaft-pflichtversicherungen gewöhnlich nicht die Besonderheiten des Onlinehandels abdecken.

Bei Produktschäden, wie beispielsweise einem defekten Akku, kann dann unklar sein, ob der Händler oder Amazon haftet.

Ebenso können sich unzureichende Regelungen bezüglich der Verantwortlichkeiten negativ auf Rückrufaktionen auswirken.

Um diese Risiken abzudecken, sollten die Leistungen in der Händler-Police geprüft bzw. angepasst werden. Diese umfasst spezielle Produkthaftungsdeckungen und klare Vereinbarungen mit Amazon
und Lieferanten.

Einige Versicherer haben sich bereits auf die Absicherung von Onlinehändlern spezialisiert und können hier zur Lösung beitragen.

Auch die IHK Schwarzwald informiert eindringlich vor dem Problem als Händler – über Amazon zu verkaufen:

News für Händler auf den Amazon-Online-Marktplätzen: Amazon muss seine Geschäftsbedingungen zugunsten kleiner Händler anpassen!

Quelle: IHK

Einer unserer größeren Kunden, hat uns freundlicherweise genau diese konkreten „Amazon-Vorgaben“ rauskopiert:

Ihre Betriebshaftpflichtversicherung muss alle der folgenden Kriterien erfüllen, sofern nicht durch geltendes Recht oder Verordnungen anderweitig vorgeschrieben:

  • 1. Die Versicherung kann allgemeine, Umbrella- oder Exzedentendeckung bieten und muss auf jeden Fall pro Schadenfall greifen, außer bei bestimmten Produktkategorien, die in den Häufig gestellte Fragen zur gewerblichen Haftpflichtversicherung beschrieben sind.
  • 2. Die Deckungshöhe muss pro Versicherungsfall und in der Summe mindestens dem festgelegten Betrag entsprechen und Haftungsfälle abdecken, die durch oder in Zusammenhang mit Ihrer Betriebstätigkeit entstehen, einschließlich Produkthaftung, Produkten, erbrachten Dienstleistungen sowie Personenschäden.
  • 3. Die „Versicherungslimits“ müssen den Mindestvorgaben im Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag entsprechen.
  • 4. Die Selbstbeteiligung darf maximal 10.000 €/10.000 £ betragen. Jegliche Selbstbeteiligung muss im Versicherungsschein aufgeführt sein.
  • 5. Es muss Deckung für alle Produkte bestehen, die Sie bei Amazon zum Verkauf anbieten.
  • 6. Im Versicherungsschein müssen Amazon und seine Bevollmächtigten als zusätzliche Versicherte aufgeführt sein. Es müssen Haftungsfälle abgedeckt sein, die durch oder in Zusammenhang mit Ihrer Betriebstätigkeit in Verbindung mit der jeweiligen Amazon Website entstehen.
  • 7. Der Name des Versicherten muss mit dem Namen der juristischen Person übereinstimmen, den Sie bei Amazon in Ihren Kontoinformationen hinterlegt haben.
  • 8. Ihr Versicherer muss in der Lage sein, Fälle global zu bearbeiten, und ein Finanzrating von mindestens S&P A- oder AM Best A- aufweisen. Wenn S&P oder AM Best in dem Land, in dem Sie eine Versicherung abschließen müssen, nicht anerkannt oder gängig ist, ist eine entsprechende lokale Agentur zulässig.
  • 9. Die Police muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet sein.
  • 10. Ihr Versicherer muss uns mindestens 30 Tage im Voraus über die Kündigung, Änderung oder Nichtverlängerung informieren.“

Wir unterstützen Sie gern dabei, die für Sie und Ihre Bedürfnisse geeigneten Tarife, sowie Klauseln zu wählen und so mögliche Deckungslücken zu schließen.

Kontaktieren Sie uns sich über unser Kontaktformular.

CMO Versicherungsmakler Karlsruhe

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